kuendigungsschutzklage

Abfindungen und Kündigungsschutzklagen

/ 11.07.2022 / / 20

Arbeitnehmer sind in Deutschland durch das Kündigungsschutzgesetz vor einer plötzlichen Kündigung geschützt. Dies bedeutet aber nicht, dass eine Aufhebung des Arbeitsvertrages in einseitigem Interesse des Arbeitgebers unmöglich ist. Grundsätzlich kann eine Kündigung jederzeit ausgesprochen werden. Ist der Arbeitnehmer damit nicht einverstanden, kann er sich mit einer Kündigungsschutzklage wehren. Nicht immer ist die Wiederherstellung des Arbeitsverhältnisses eine gute Option. Oftmals ist das Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer zerrüttet. Die Kündigung lässt sich jedoch in einen Aufhebungsvertrag umwandeln. Hier ist das gegenseitige Einverständnis die wichtigste Voraussetzung. In diesem Fall erhält der Arbeitnehmer eine Abfindung. Ein Fachanwalt für Arbeitsrecht unterstützt Arbeitnehmer bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche gegen den Arbeitgeber.

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Arbeitgeber darf nicht grundlos kündigen

Vonseiten des Arbeitgebers müssen für eine Kündigung gute Gründe vorliegen. Diese können im Verhalten des Mitarbeiters begründet sein. Auch krankheitsbedingte Kündigungen und die Beendigung des Arbeitsverhältnisses nach einem Sozialplan sind möglich. Eine grundlose Kündigung muss ein Arbeitnehmer, der in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis steht, nicht hinnehmen. Eine Ausnahme bilden Kleinbetriebe, in denen nicht mehr als zehn Mitarbeiter dauerhaft beschäftigt sind. Diese unterliegen dem Kündigungsschutz nicht. In diesen Unternehmen ist eine Kündigung in der Theorie jederzeit möglich.<

Einreichen einer Kündigungsschutzklage

Arbeitnehmer, die in Betrieben mit mindestens elf dauerhaft beschäftigten Mitarbeitern tätig sind, können sich auf das Kündigungsschutzgesetz berufen. Ist die Kündigung aus der Sicht des Arbeitnehmers nicht gerechtfertigt, kann er Klage einreichen. Zu beachten ist, dass diese Klage binnen drei Wochen nach dem Erhalt der Kündigung beim Arbeitsgericht eingegangen sein muss. Wird die Frist versäumt, gilt die Kündigung als akzeptiert. Dies ist auch dann der Fall, wenn der Arbeitgeber die Vorgaben aus dem Kündigungsschutzgesetz missachtet hat. Angesichts dessen ist es wichtig, diese Frist einzuhalten. Es ist wichtig zu wissen, dass eine Kündigungsschutzklage bei jeder Kündigung erhoben werden kann, auch dann, wenn diese fristlos erfolgte. Der Arbeitnehmer erreicht, dass sich ein Gericht mit der Kündigung beschäftigt. In vielen Fällen ist dies für den Arbeitnehmer erfolgreich, denn das Gesetz steckt die berechtigten Gründe für eine fristlose Kündigung sehr eng. Es besteht aber auch die Möglichkeit, dass der Arbeitnehmer die Klage verliert. In diesem Fall trägt er die gesamten Kosten allein. Eine vorherige Beratung durch einen Rechtsanwalt ist dringend empfehlenswert.

Rechtsbeistand für die Kündigungsschutzklage einholen

Für die Einreichung der Kündigungsschutzklage ist nicht zwingend ein Rechtsbeistand erforderlich. Grundsätzlich können Arbeitnehmer den Widerspruch auch selbst formulieren. Es ist jedoch dringend empfehlenswert, den Rat eines Rechtsanwalts, zum Beispiel Rotwang Law, in Anspruch zu nehmen und sich vor Gericht vertreten zu lassen. Die Aussichten auf einen Erfolg der Klage sind bei der Inanspruchnahme eines rechtlichen Beistands deutlich höher. Wenn der Arbeitnehmer die Klage gewinnt, muss der Arbeitgeber die Kosten für den Rechtsanwalt zahlen. Kommt es zu einem Vergleich, trägt jede Partei ihre Kosten allein.

>Aussichten der Kündigungsschutzklage

Hat ein Arbeitnehmer Kündigungsschutzklage erhoben, prüft das Gericht die Kündigung. In der Regel gibt es eine Verhandlung, in der Arbeitgeber und Arbeitnehmer gehört werden. Es ist von Vorteil, wenn es für eventuelle Vorwürfe Zeugen gibt, die die Anschuldigungen des Arbeitgebers widerlegen können. Bei einer krankheitsbedingten Kündigung werden der Betriebsarzt oder die behandelnden Mediziner gehört. Gelingt es dem Arbeitnehmer oder seinem Rechtsanwalt, die Gründe für die Kündigung zu widerlegen, ist die Kündigung nichtig. Der Arbeitgeber muss den Mitarbeiter weiter beschäftigen.

Aufhebungsvertrag im gegenseitigen Einverständnis

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Ist das Verhältnis zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer so zerrüttet, dass eine Weiterbeschäftigung nicht fruchtbar wäre, können beide Parteien einen Vergleich schließen. Dies ist ein häufiger Ausgang einer Kündigungsschutzklage. Der Arbeitnehmer erklärt sich mit der Aufhebung seines Arbeitsverhältnisses einverstanden. Im Gegenzug kann er eine Abfindung beanspruchen. Diese bemisst sich in der Regel auf ein Monats-Bruttogehalt pro Beschäftigungsjahr. Es gibt aber keine gesetzliche Vorgabe, beide Parteien können einen höheren oder niedrigeren Betrag vereinbaren. Mit der Zahlung der Abfindung ist das Arbeitsverhältnis beendet. Die Kosten für den Rechtsstreit teilen die Parteien in diesem Fall unter sich auf, wenn keine andere Vereinbarung gefunden wurde.

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Kategorien: Verbraucherschutz

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