verkehrsunfall

KFZ Sachverständiger: Wann lohnt es sich einen eigenen zu beauftragen, wenn dieser zunächst von der Versicherung gestellt wird?

/ 30.06.2022 / / 12

Kaum etwas ist ärgerlicher als ein Autounfall, für den man gar nichts kann. Die Hauptsache ist erst einmal, dass keine Personen verletzt wurden, doch auch Sachschäden sind alles andere als erfreulich. Zu allem Überfluss muss jetzt auch noch aufgepasst werden, dass man den Schaden voll und ganz ersetzt bekommt. Wir verraten Ihnen, wann es sich lohnt, einen eigenen KFZ Sachverständigen zu beauftragen, wenn dieser zunächst von der Versicherung gestellt wurde. Außerdem geben wir Tipps, wie Sie sich nach einem Unfall verhalten sollten, damit Sie zu Ihrem Recht kommen.

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Bei unverschuldetem Unfall ist Versicherung des Gegners verantwortlich

Viele Menschen wissen nicht, an wen sie sich bei einem Verkehrsunfall wenden sollen und rufen ihre Versicherung an. Die eigene Versicherung ist jedoch nicht zuständig, wenn Sie unverschuldet in einen Verkehrsunfall geraten. Für Schäden aufkommen muss die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners. Wie allgemein bekannt ist, versuchen sich Versicherungen jedoch gerne zu winden, wann immer es möglich ist. Ihnen muss also klar sein, dass es nicht im Interesse dieser Versicherung ist, Ihnen einen hohen Schadensersatz zu zahlen. Deswegen empfiehlt es sich, einen unabhängigen Gutachter hinzuzuziehen. Wenn Sie zum Beispiel im Großraum Hamburg einen Unfall haben, ist ein Hamburger KFZ Sachverständiger die richtige Wahl. Dieser ist schnellstmöglich bei Ihnen und erstellt ein seriöses Gutachten, das auch der gegnerischen Versicherung zugestellt wird. Bei Bedarf wird Ihnen auf Wunsch sogar ein Verkehrsanwalt zur Seite gestellt, der Ihre Interessen vertritt.

Wann lohnt es sich einen eigenen KFZ-Sachverständigen zu beauftragen, wenn dieser zunächst von der Versicherung gestellt wurde?

Oberhalb der Bagatellschadensgrenze von rund 750 Euro lohnt es sich für Sie im Prinzip immer einen eigenen KFZ-Sachverständigen zu beauftragen, auch dann, wenn die Versicherung bereits einen gestellt hat. Im Jahr 2017 hat der Bundesgerichtshof in einem Urteil nochmal hervorgehoben, dass Geschädigte nach einem Unfall frei in der Wahl ihrer Mittel zur Schadensbehebung sind. Das Recht ist also auf Ihrer Seite und Sie sollten davon Gebrauch machen, denn der hauseigene Sachverständige der Versicherung ist nicht unparteiisch und wird Ihren Schadensersatzanspruch so gering wie möglich halten wollen. Die Versicherung muss natürlich die Kosten für den von Ihnen ausgewählten Sachverständigen übernehmen. Anders verhält es sich übrigens bei Eigenverschulden (Kaskofall). Hier müssen Sie den von der Versicherung gestellten Gutachter akzeptieren.

Was ist, wenn der von der Versicherung gestellte Gutachter bereits ein Gutachten erstellt hat?

Wenn der Gutachter bereits sein Gutachten erstellt hat, kommt es darauf an, ob Sie eindeutig Ihr Einverständnis dazu erteilt haben. Haben Sie nicht ausdrücklich zugestimmt, dass er ein Gutachten erstellt, dürfen Sie einen eigenen, unabhängigen Gutachter beauftragen. Andernfalls dürfen Sie das ebenfalls, müssen die Kosten jedoch aus eigener Tasche übernehmen.

Weitere Tipps zum richtigen Verhalten nach einem Unfall:

Sicherheit zuerst

Safety first! Sichern Sie zuerst immer die Unfallstelle ab. Das Warnlicht muss angeschaltet und das Warndreieck etwa 50 bis 100 Meter von der Unfallstelle entfernt aufgestellt werden. Ziehen Sie außerdem die Warnweste an, die seit einiger Zeit in jedem KFZ sein muss. Vergewissern Sie sich nun, dass kein Unfallbeteiligter zu Schaden gekommen ist. Schauen Sie dabei genau hin, oft stehen Menschen nach einem Unfall unter Schock und haben selbst noch gar nicht realisiert, dass sie verletzt sind. Gegebenenfalls leisten Sie erste Hilfe und rufen den Rettungsdienst an.

Beweise sammeln und Zeugen suchen

Sammeln Sie nun von einem sicheren Ort aus – also nicht mitten auf der Straße – Beweise, indem Sie Fotos von der Unfallstelle und Ihrem beschädigten Fahrzeug machen. Dokumentieren Sie die Schäden ruhig aus unterschiedlichen Perspektiven. Fotografieren Sie auch das Fahrzeug des Unfallgegners und dessen Kennzeichen. Anschließend schauen Sie sich nach Zeugen um und lassen sich deren Personalien aushändigen. Das ist wichtig, damit diese im Zweifelsfall später bestätigen, dass Sie wirklich keine Schuld an dem Unfall trifft.

Unfallbericht ausfüllen

Ein Unfallbericht gehört in jedes Auto. Das ist ein Formular, das Sie online auf verschiedenen Seiten herunterladen können und in dem alle wichtigen Angaben zum Unfall festgehalten werden. Füllen Sie den Bericht gemeinsam mit dem Unfallgegner aus. Achten Sie auf jeden Fall darauf, dass  Sie die Personendaten des Unfallverursachers und sein Zugeständnis, für den Unfall verantwortlich zu sein, schriftlich bekommen. Andernfalls kann er sich hinterher unter Umständen vor seiner Verantwortung drücken. Schließlich müssen Sie mit dem Unfallverursacher, entweder auf dem Unfallbogen oder einem Notizblatt, auch die Daten der Versicherungen austauschen.

Keinen Kontakt zur gegnerischen Versicherung aufnehmen

Auch wenn die KFZ-Versicherung des Gegners für die Schadensregulierung verantwortlich ist, sollten Sie dort nicht anrufen. Wie oben schon ausgeführt. wird die Versicherung versuchen, einen von ihr beauftragten Gutachter für die Schadensbegutachtung einzusetzen oder Sie an eine bestimmte Werkstatt zu verweisen, die Ihr Auto reparieren soll. Diese Dienstleister arbeiten jedoch im Interesse der Versicherung und nicht in Ihrem. Deswegen ist der Weg über einen unabhängigen Gutachter zu bevorzugen.

Muss ich die Polizei verständigen?

Wenn jemand verletzt wurde oder es sich um größere Sachschäden handelt, sollte immer auch die Polizei verständigt werden. Sinnvoll ist das auch dann, wenn sich der Unfallgegner unkooperativ verhält und zum Beispiel nicht zugibt, die Verantwortung für den Unfall zu tragen. Was viele nicht wissen: Die Polizei nimmt den Unfall zwar auf, mischt sich aber nicht ein, wie dieser abgewickelt wird.

Was passiert mit dem Unfallauto?

Sofern Ihr Auto nicht mehr fahrtüchtig ist, müssen Sie es abschleppen lassen. Die gegnerische Versicherung muss für das Abschleppen in die nächstgelegene Fachwerkstatt aufkommen. Haben Sie eine laufende Garantie auf Ihr Fahrzeug, muss die Versicherung auch den Transport in die entsprechende Fachwerkstatt bezahlen. Sind Sie jedoch im Urlaub und möchten Ihr Auto zum Beispiel von Hamburg nach München abschleppen lassen, muss die Versicherung dafür nicht aufkommen.

Was Ihnen bei einem unverschuldeten Autounfall noch zusteht

Neben der Schadensbehebung und dem Abschleppen dürfen Sie auch Kosten für Gutachter und Anwalt sowie für eine Entsorgung bei einem Totalschaden geltend machen. Auch Pauschalen für Telefon- und Portokosten, die durch den Unfall entstehen, können geltend gemacht werden.

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Kategorien: Verbraucherschutz

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