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Ist Autowäsche zuhause erlaubt?

/ 21.06.2022 / / 107

Erst in den 1960er Jahren fanden sich an den ersten Tankstellen Waschstraßen für Autos und es dauerte bis weit in die 1980er Jahre hinein, bis die Waschanlagen in der gesellschaftlichen Breite etabliert waren. Aus der Zeit zuvor rührt die Tradition, das eigene Auto am Samstag auf seinem Grundstück zu waschen. Da es keine andere Möglichkeit gab, war dieses Vorgehen akzeptiert. Doch inzwischen haben sich die Zeiten geändert. Was einst als Entlastung für Autofahrer gedacht war, gilt vielen inzwischen als alternativlos. Die Kommunen begannen, die selbstständige Autowäsche zu sanktionieren und die steigende Sensibilität für Umweltfragen trug ihren Teil dazu bei, die manchem Autofahrer liebgewordene Tradition zu verhageln.

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Problematisch beim Autowaschen für die Umwelt sind Ölrückstände, Benzinreste und Teer sowie die verwendeten Chemikalien. Keiner dieser gefährlichen Schadstoffe darf nach der Grundwasserverordnung (GrwV § 13) ins Grundwasser versickern. Ist es Autofahrer überhaupt noch erlaubt, ihr Auto zuhause zu waschen? Nähern wir uns gemeinsam der Antwort an, bevor vorschnell die Onlineshops für die Autopflege aufgesucht werden.

Lokale Vielstimmigkeit

Die zahlreichen Anordnungen von Kommunen, aber auch von den Bundesländern sind ein Hinweis darauf, dass es in Deutschland zu dieser Frage keine einheitliche Gesetzgebung gibt. Bis heute existiert kein Bundesgesetz, welches das Autowaschen zuhause explizit verbietet. Wird die Autowäsche auf eigenem Grundstück geahndet, wird die Sanktion nicht aufgrund der eigentlichen Handlung ausgesprochen, sondern wegen der Folge, die Verschmutzung des Grundwassers.

Grundlage für die gesetzlichen Bestimmungen von Kommunen und Bundesländern zum Autowaschen zuhause ist neben der GrwV das Wasserhaushaltsgesetz (WHG § 48), das eine Erlaubnis zum Autowaschen nur dann erteilt, „wenn eine schädliche Verunreinigung des Grundwassers oder eine sonstige nachteilige Veränderung seiner Eigenschaft nicht zu besorgen ist.“ Die Anordnungen von Kommunen und Bundesländern stellen Auslegungen dieser Bundesgesetze dar.

Gut zu wissen: Wird in der lokalen Verordnung für das Autowaschen auf eigenem Grundstück die Installation eines Ölabscheiders verlangt, kommt dies praktisch einem Verbot gleich. Denn eine Abscheideranlage zur Trennung des Öls vom Regenwasser ist nur mit einem erheblichen Aufwand ab etwa 25.000 EUR zu installieren.

Zwingende Voraussetzungen

Autofahrer, die ihr Auto zuhause waschen möchten, sollten sicherstellen, dass es kein Gesetz in ihrer Kommune gibt, das über das deutschlandweit gültige WHG hinausgeht. Ist dies nicht der Fall, muss ausgeschlossen werden, dass das Grundwasser durch das Schmutzwasser verseucht wird. Zwingende Voraussetzungen sind dafür ein versiegelter Untergrund des Waschplatzes und eine Anbindung an die Kanalisation, in die das Schmutzwasser abfließen kann. Weitere Bedingungen sind:

  • kein Einsatz von Dampfstrahlern und aggressiven Reinigungsmitteln
  • keine Motorwäsche
  • kein Waschgang in Wasserschutzgebieten
  • kein Autowaschen auf öffentlichen Straßen
  • Einhaltung der Ruhezeiten

Welche Strafen drohen Autofahrern?

Der Flickenteppich an lokalen Verordnungen bringt es mit sich, dass die Strafen für die Autowäsche zuhause deutschlandweit höchst unterschiedlich ausfallen können. Das mögliche Spektrum reicht von 25 Euro Ordnungsgeld bis 100.000 Euro Bußgeld. Solche astronomischen Strafen richten sich allerdings in erster Linie gegen Wasserverschmutzung im großen Stile, die gewerbsmäßig betrieben wird.

Private Autofahrer sollten eher von Höchststrafen im vierstelligen Bereich ausgehen. Da nicht das Autowaschen, sondern die Verseuchung des Grundwassers sanktioniert wird, richtet sich die Höhe der Strafe auch nach der Schwere der Umweltverschmutzung.

Fazit – Die kommunalen Verordnungen weisen den Weg

Auch wenn es kein bundesweit gültiges Gesetz gibt, das Autofahrern das Autowaschen zuhause verbietet, gibt es mit dem GrwV § 13 und dem WHG § 48 zwei bundesweite Bestimmungen, die mögliche Folgen der Autowäsche auf eigenem Grundstück für die Umwelt regeln. Gehen die lokalen Anordnungen nicht über diese Bundesgesetze hinaus, können Autofahrer durch eigenes Verhalten Buchstaben und Geist des Gesetzes entsprechen, indem sie es unmöglich machen, dass durch die Autowäsche das Grundwasser kontaminiert wird.

An erster Stelle stehen hier die feste Fläche des Waschplatzes, die Anbindung an die Kanalisation und die Vermeidung von Chemikalien beim Waschgang. Sind die lokalen Verbote eindeutig, empfehlen wir die Nutzung von Autowaschanlagen, die vor allem an Tankstellen zu finden sind, zumal die Geldstrafen in manchen Regionen sehr happig ausfallen können.

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Kategorien: Verbraucherschutz

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