Immobilienkredit umschulden: Wie geht das?

/ 10.05.2022 / / 10

Es lassen sich einige Situationen ausmachen, in denen von der Umschuldung eines bestehenden Kredites große Vorteile ausgehen. Doch wie funktioniert dies eigentlich?

Im ersten Schritt muss, um etwa einen Haus Immobilienkredit umschulden zu lassen, geprüft werden, zu welchem Zeitpunkt die aktuelle Zinsbindung endet. Vor diesem Zeitpunkt ist eine Umschuldung des Kredites nämlich noch nicht möglich. Die schriftliche Kündigung muss spätestens drei Monate vor dem Ablauf der Zinsbindung an die jeweilige Bank gesendet werden. Der neuen Bank ist natürlich ebenfalls der exakte Wechseltermin mitzuteilen, sodass ein neuer Vertrag mit dieser abgeschlossen werden kann. Wurde dies erledigt, wird der alte Kredit zu diesem Datum mithilfe des Geldes aus dem neuen Kredit abgelöst.

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Der folgende Artikel erklärt im Detail, wie Schritt für Schritt bei der Umschuldung vorzugehen ist, damit schon bald von günstigeren Zinsen profitiert werden kann.

Umschuldung: Von günstigen Zinsen profitieren

Viele Menschen, die eine Immobilie besitzen, wissen ganz genau, dass es gar nicht so einfach ist, aus einer bestehenden Baufinanzierung wieder herauszukommen. Allerdings herrscht aktuell eine Phase, in der sich die Zinsen auf einem regelrechten Rekordtief befinden, weshalb eine Umschuldung große Vorteile bedeuten kann. Jedoch müssen die Kreditnehmer dazu natürlich wissen, wann eine Umschuldung eigentlich möglich ist.

Wird geplant, den bestehenden Immobilienkredit umzuschulden, sobald die aktuelle Zinsbindung ausläuft, ist wie folgt dafür vorzugehen:

Schritt für Schritt-Anleitung für die Umschuldung

Erst einmal sind die Finanzierungsunterlagen sorgfältig zu prüfen. In diesen ist das Datum des Ablaufs der aktuellen Sollzinsbindung zu finden. Zu diesem Zeitpunkt ist es in jedem Fall möglich, den alten Kredit umzuschulden. Zusätzliche Kosten für die Umschuldung sind dann nicht zu befürchten.

Generell ist es empfehlenswert, sich bereits bis zu zwei Jahre vor dem Ende der Zinsbindung dem Thema der Anschlussfinanzierung zu widmen. Zu diesem Zeitpunkt kann auch an die Hausbank die Frage gerichtet werden, wie sich die Angebote für eine Verlängerung des bestehenden Immobilienkredites gestalten würden. Falls sich das Angebot der Hausbank jedoch nicht als sonderlich attraktiv zeigen sollte, sind selbstverständlich andere Angebote weiterer Banken einzuholen.

Sobald die finale Entscheidung getroffen wurde, dass der vorhandene Kredit umgeschuldet werden soll, muss dies der Bank spätestens drei Monate bevor die Zinsbindung abläuft, mitgeteilt werden. Die Bank wird demnach darüber informiert, dass die aktuelle Baufinanzierung nicht verlängert und der Wechsel zu einer anderen Bank angestrebt wird.

Das Angebot der neuen Bank ist dann anzunehmen und dieser das exakte Wechseldatum mitzuteilen. An diesem Datum findet so die Ablösung der Restschuld des alten Kredites automatisch durch die Summe statt, die durch die neue Baufinanzierung zur Verfügung gestellt wird. Daneben werden im Übrigen sämtliche Formalitäten durch die neue Bank angestoßen, wie etwa die neue Eintragung im Grundbuch bei dem Notar.

Ist eine Umschuldung auch vor dem Ende der Sollzinsbindung möglich?

Schwieriger gestaltet sich die Lage jedoch, wenn der Wechsel zu einer neuen Bank bereits vor dem Ablauf der aktuellen Zinsbindung angestrebt wird.

Läuft die aktuelle Zinsbindung noch nicht länger als zehn Jahre, zeigen sich die Chancen generell als sehr gering, eine Umschuldung des Kredites zu realisieren. Für die Bank besteht dann nämlich keine Pflicht, den laufenden Vertrag vorzeitig zu beenden. Eine Ausnahme besteht nur dann, wenn ein Verkauf der Immobilie geplant wird. Allerdings fällt dann in der Regel eine sogenannte Vorfälligkeitsentschädigung an.

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Wurde jedoch die Grenze von zehn Jahren bei der Zinsbindung bereits überschritten, ist eine Kündigung unter Berücksichtigung einer Kündigungsfrist von sechs Monaten zu jedem Zeitpunkt möglich – ohne, dass eine Vorfälligkeitsentschädigung anfällt.

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Kategorien: Verbraucherschutz

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