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Wann und warum bekommt man einen Schufa-Eintrag?

/ 03.03.2022 / / 71

Die Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung, kurz Schufa, ist eine Auskunftei, die Informationen zur Bonität von Verbrauchern sammelt. Wer Verträge abschließt oder größere Käufe tätigt, muss oft zustimmen, dass eine Auskunft über die eigene Bonität bei der Schufa eingeholt werden darf. Dadurch möchten sich potenzielle Vertragspartner oder Kreditgeber absichern, um die Wahrscheinlichkeit auf Zahlungsausfälle zu verringern. Doch was genau steht eigentlich in der Schufa? Und wann bekommt man weshalb einen Eintrag?

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Was genau ist ein Schufa-Eintrag?

Hat man einen Eintrag bei der Schufa, ist das nicht unbedingt weiter tragisch, denn es gibt auch neutrale oder positive Schufa-Einträge. Darauf wird etwas weiter unten im Artikel noch genauer eingegangen. Grundsätzlich ist ein Schufa-Eintrag eine Information darüber, ob Verbraucher ihre Bonität bereits unter Beweis gestellt haben. Folgende Informationen sammelt die Schufa von ihren Partner-Unternehmen über die Zahlungsfähigkeit von Verbrauchern.

Was steht im Schufa-Eintrag?

Oft herrscht der Irrglaube, dass nur nicht beglichene Schulden in der Schufa vermerkt sind. Das trifft aber nicht zu. Tatsächlich stößt man bei einer Schufa-Abfrage oft auf eine ganze Bandbreite möglicher Einträge. Deshalb ist deutschlandweit fast jede volljährige Person bei der Auskunftei vermerkt. Folgende Informationen gehören zu den gängigen Einträgen:

  • Girokonten, Sparkonten und Tagesgeldkonten
  • Kreditkarten
  • Vergangene oder laufende Kreditverträge sowie Leasingverträge
  • Mobilfunkverträge
  • Kundenkonten bei teilnehmenden Online Shops
  • Eingetragene Bürgschaften
  • Identitäts- und Bonitätsanfragen
  • Verweise auf Einträge im öffentlichen Schuldnerverzeichnis
  • Vergangene Zahlungsausfälle
  • Laufende oder vergangene Insolvenzverfahren

 

Einträge bei der Schufa entstehen also oft auch unbewusst und manchmal schneller als einem lieb wäre. Doch ein Eintrag kann Folgen haben: Kreditanfragen werden automatisch abgelehnt, Kreditkarten werden nicht gewährt und bestimmte Verträge lassen sich nicht abschließen. Auf ohneSchufa.info finden Verbraucher Möglichkeiten, um trotz eines negativen Schufa-Eintrages ohne große Einschränkungen finanziell flexibel zu bleiben.

Wann gibt es einen Schufa-Eintrag?

Damit es zu einem Schufa-Eintrag kommt, muss oft nicht einmal Geld fließen oder ein Vertrag abgeschlossen werden. Eine Kreditanfrage bei teilnehmenden Banken kann bereits zu einem Eintrag führen. Grundsätzlich ist es aber nur Vertragspartnern der Schufa möglich, Einträge zu initiieren. Zu diesen Schufa-Partnern zählen:

  • Banken und Sparkassen
  • Große Online Shops und Versandhäuser
  • Mobilfunkanbieter
  • Energieversorger
  • Anwälte und Inkassounternehmen
  • Leasinganbieter
  • Gewerbliche Vermieter wie Wohnbaugesellschaften

Im Grunde bekommt man also durch eine aktive Teilhabe am wirtschaftlichen Leben Vermerke bei der Schufa. Doch was sagen diese Vermerke aus?

Positiver Schufa-Eintrag

Ein Eintrag bei der Schufa ist nicht immer ein Zeichen schlechter Bonität – im Gegenteil: Wer es in der Vergangenheit geschafft hat, Kreditverträge, Leasingverträge & Co ohne Ausfälle abzuzahlen, konnte beweisen, dass es um die persönliche Zahlungsfähigkeit und Zahlungsmoral gut steht.

Solch eine Schufa-Eintrag gibt also Aufschluss darüber, dass jemand über eine gute Bonität verfügt und sich deshalb für weitere Verträge oder Käufe qualifiziert hat. Positive Einträge gibt es, wenn:

  • man erfolgreich einen Mobilfunkvertrag oder Leasingvertrag abschließt
  • man sich für Ratenkauf entscheidet
  • man ein Girokonto eröffnet
  • man einen Kredit aufnimmt
  • man Rechnungen und Raten fristgerecht bezahlt (hat)

Negativer Schufa-Eintrag

Problematisch sind negative Einträge bei der Schufa. Diese entstehen, wenn eine Person entstandene Schulden oder Vertragspflichten nicht bedienen konnte. Doch natürlich gibt es gesetzliche Richtlinien dafür, wann ein Eintrag gerechtfertigt ist und wann nicht:

  • Dauerschuldverhältnis:

Können einzelne Zahlungen im Rahmen eines Vertrages nicht geleistet werden, darf nicht einfach ein Eintrag erfolgen. Erst dann, wenn der Vertragspartner das Vertragsverhältnis kündigen kann und dabei einen Schufa-Eintrag androht, ist dieser rechtlich in Ordnung.

  • Einmalforderungen:

Muss lediglich eine Einmalzahlung erfolgen und bleibt diese aus, muss der Vertragspartner zweimal mahnen und den Eintrag bei der Schufa ankündigen.

  • Gerichtlicher Titel:

Sobald ein gerichtlicher Titel zu einer Forderung vorliegt, kann ein Schufa-Eintrag erfolgen – selbst dann, wenn die Forderung selbst strittig ist.

Folgen eines Schufa-Eintrages?

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Banken und andere Vertragspartner der Schufa holen sich die Auskunft nicht grundlos ein. Sie möchten dadurch abschätzen können, wie gut oder schlecht es um die Bonität möglicher Vertragspartner steht. Ein negativer Eintrag führt deshalb meist dazu, dass man kein neues Girokonto eröffnen kann, dass man keinen Kredit bekommt oder dass einem eine eigene Kreditkarte verweigert werden kann. Es lohnt sich deshalb, einmal jährlich eine kostenlose Selbstauskunft anzufordern und unberechtigte Einträge löschen zu lassen.

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Kategorien: Verbraucherschutz

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