Wer haftet für Schäden an einem abgemeldeten Oldtimer?

/ 07.02.2022 / / 81

Oldtimer sehen nicht nur eindrucksvoll aus. Sie haben neben dem materiellen auch einen sehr hohen persönlichen Wert. Umso wichtiger ist es, dass Oldtimer auf jeden Fall gut abgesichert werden. Selbst, wenn mit Argusaugen auf den Oldtimer geachtet wird, kann dennoch ein Unglück oder ein Missgeschick geschehen. Schäden, die im abgemeldeten Zustand passieren, sind häufig strittig. Hier gilt es einiges zu beachten.

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In der Garage kann einiges passieren

Wer dachte, dass der abgemeldete Oldtimer in der Garage sicher verwahrt ist, der irrt sich. Die alten Raritäten zeichnen sich vor allem dadurch aus, dass Liebhaber an ihnen basteln, zahlreiche Stunden mit Sanierungsarbeiten verbringen. Da kann dann schon das eine oder andere Missgeschick passieren. Und dann stellt sich sofort die Frage: Wer kommt für den entstandenen Schaden auf, wenn der Oldtimer nicht angemeldet ist?

Wer die passende Oldtimer Versicherung abgeschlossen hat, kann an dieser Stelle durchatmen. Hier ist vor allem die beitragsfreie Ruheversicherung von Interesse. Es gibt allerdings zahlreiche Versicherungen, die den Schaden, der bei einem abgemeldeten Oldtimer entstanden ist, nicht übernehmen. Dann bleiben Besitzer leider auf der Strecke und müssen für entstandene Kosten selbst aufkommen. Es gilt demnach: Bitte vor dem Schaden über die richtige Versicherung informieren, damit man nicht das Nachsehen hat.

Da Oldtimer in den meisten Fällen nicht das ganze Jahr durch die Straßen cruisen, sondern in Werkstätten oder Garagen untergestellt werden, gilt es bei der Versicherung einiges zu beachten. Vorsorge ist besser als Nachsorge.

Generell werden Schäden, die an ruhenden Fahrzeugen passieren, von keiner Versicherung gedeckt. Vor allem bei Oldtimern kann dies zu einem kostspieligen Unterfangen werden. Haftpflichtversicherungen nehmen sich bei der Deckung der Kosten im Schadensfall zurück, Kosten werden nur in Sonderfällen gedeckt. Hier werden Schäden, die beim Restaurieren passieren, nicht bezahlt. Das kann zu einem ärgerlichen Unterfangen werden.

Wer seinen Oldtimer gut versichert wissen möchte, hat unterschiedliche Möglichkeiten. Neben der beitragsfreien Ruheversicherung gibt es auch die beitragsfreie Garagenversicherung. Bevor diese beiden Versicherungen abgeschlossen werden, lohnt sich auf jeden Fall ein Vergleich im Vorfeld.

Was ist die beitragsfreie Ruheversicherung?

Hierbei handelt es sich um die Möglichkeit der Ruhestellung. Ergo müssen in diesem Zeitraum keine Versicherungsbeiträge für den Oldtimer bezahlt werden. Allerdings gibt es für diese Versicherung auch Voraussetzungen, die erfüllt werden müssen. Die beitragsfreie Zeit beläuft sich in den meisten Fällen auf 18 Monate. Nach diesem Zeitraum muss der Oldtimer wieder einer regulären Anmeldung zugeführt werden. Damit die beitragsfreie Ruheversicherung in Kraft treten kann, muss der Oldtimer im Vorfeld bereits angemeldet gewesen sein. Die Anmeldung muss über den Versicherungsnehmer laufen.

Beitragsfreie Ruheversicherungen kommen häufig bei sogenannten Saisonkennzeichnen zum Einsatz. Und da Oldtimer in den meisten Fällen nicht das ganze Jahr auf den Straßen gefahren werden, kann das Saisonkennzeichen durchaus eine gute Wahl darstellen. Haftpflichtschäden werden bei der Ruheversicherung übernommen.

Sobald die 18 Monate vorüber sind, gibt es für Oldtimer die Option der beitragspflichtigen Ruheversicherung. Das Fahrzeug ist weiterhin ruhend und verweilt in der Garage oder der Werkstatt. Von der Versicherung werden allerdings Beiträge eingehoben.

Die beitragsfreie Garagenversicherung

Wer den Oldtimer in einer Garage abstellt, um dort Sanierungs- und Reparaturarbeiten durchführen zu können, sollte eine beitragsfreie Garagenversicherung in Betracht ziehen. Bei Explosionen, Bränden und Transportschäden werden die Kosten von der Versicherung übernommen.

Fazit

Oldtimer sind ein wahrer Hingucker. Wer seinen Oldtimer pflegt, diesen restauriert, wird den Wagen kaum für den dauerhaften Straßeneinsatz andenken. Viele Oldtimer-Besitzer wintern ihre Fahrzeuge ein oder mieten sich Garagen oder Werkstätten, um Restaurierungsarbeiten durchführen zu können. Im Schadensfall kann ein abgemeldeter Oldtimer aber Probleme mit sich bringen. Herkömmliche KFZ-Versicherungen und Haftpflichtversicherungen decken die Kosten für entstandene Schäden nicht ab. Es bleiben demnach nur die beitragsfreie Garagenversicherung und die beitragsfreie Ruheversicherung. Für beide Optionen müssen einige Dinge im Vorfeld beachtet werden.

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Kategorien: Verbraucherschutz

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