Bevor Gäste ein schönes Reiseziel so richtig genießen können, steht die Buchung an. Doch hier können einige Fallen lauern. Bildquelle: @ Edvin Johansson / Unsplash.com

Was bei einer Reisebuchung zu beachten ist

/ 23.12.2021 / / 24

Reisen sind heute so differenzierter, wie noch nie zuvor. Die Unterschiede betreffen auch die Reisebuchungen, denn abseits der klassischen Pauschalurlaube aus dem Katalog haben sich viele weitere Möglichkeiten aufgetan. Aber was müssen Urlauber bei Reise- oder Hotelbuchungen beachten? Welche Tücken kann es bei Flugreisen geben? Dieser Artikel schaut sich das einmal an.

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Online-Reisebuchungen: Die rechtliche Seite

Gerade Individualreisen werden heute meist online gebucht. Touristen finden im Internet leicht Hotels oder Ferienwohnungen, ihre Flüge können sie ohnehin selbstständig buchen. Was nach Freiheit klingt, bedeutet aber auch die Freiheit, durch Fehlentscheidungen oder Probleme eine Niederlage zu erleben. Urlauber sind bei Selbstbuchungen wesentlich weniger abgesichert als bei einer klassischen Pauschalreise, die teils sämtliche Fallstricke mit federweichen Wattebäuschen absichert. Aber um was geht es genau?

  • Widerrufsrecht – das ist vielen Onlineshoppern bekannt. Sie alle wissen, dass sie binnen 14 Tage nach dem Kauf vom Einkauf zurücktreten können. Was viele nicht wissen ist, dass dieses Widerrufsrecht nicht bei Online-Urlaubsbuchungen gilt. Weder Flug, noch Hotel noch online gebuchte Pauschalreise bieten diesen Recht. Eine zusätzliche Belehrung ist nicht notwendig. Sobald auf ›jetzt buchen‹ geklickt wird, ist der Vertrag bindend.
  • Rücktritt – das tritt an die Stelle des Widerrufs. Reisende können die Buchung stornieren oder auch vom gesamten Reisevertrag zurücktreten. Kostenlos muss dieser Rücktritt jedoch nicht sein.
  • Flugticket – hier ist der Buchende gefragt, denn er muss sicherstellen, dass das Ticket korrekt ausgestellt ist. Schon bei der Buchung muss der Name so angegeben werden, wie er auch im Ausweis zu finden ist. Wer seinen Mittelnamen niemals nutzt, diesen aber im Ausweis stehen hat, der muss diesen auch bei der Flugbuchung angeben. Wer nachträglich das Ticket korrigieren lassen muss, der zahlt mitunter hohe Gebühren. Sollte übrigens der Reiseveranstalter oder Reisevermittler einen Fehler bei der Namensübertragung machen, so kann sich der Reisende das Geld von diesem zurückholen, wenn der Fehler beim Veranstalter liegt. Übergehen sollte man den Fehler niemals. Die Airline wird einen Fluggast nämlich nicht mitnehmen, wenn der Name einen Tippfehler enthält oder anderweitig nicht vollständig korrekt ist.

Allerdings gibt es immer Unterschiede. Gerade Hotels, Pensionen oder Ferienhausanbieter haben sich ihre eigenen Regeln aufgestellt – jeder für sich. So steht nicht selten auf den privaten Buchungsseiten, wie und bis wann beispielsweise ein Hotelzimmer kostenlos storniert werden kann.

Und was ist mit Rücktritten und Stornierungen im Allgemeinen? Es gibt recht klare Regelungen:

  • Flug storniert – dem Reisenden müssen sowohl die Gebühren als auch die Steuern erlassen werden. Übrigens gilt seit einem neuen Urteil auch ein Flug als gecancelt, der mehr als eine Stunde vorgezogen wurde.
  • Rücktritt/Pauschalreise – hier fallen oft Stornogebühren an. Reiserücktrittsversicherungen sind mitunter auch problematisch, denn sie decken häufig sehr explizite Fälle aus. So kann es sein, dass die Ehefrau nicht kostenlos zurücktreten kann, wenn der Mann soeben einen Herzinfarkt hatte. Beim Kind mit Blinddarmentzündung sehe das wieder anders aus. Es gilt: Das Kleingedruckte schon vor Abschluss sehr genau prüfen.

Übrigens ist es notwendig, längst vor der Reise den eigenen Ausweis oder Reisepass zu checken. Für reine Reisen innerhalb der EU kann ein Reiseausweis als Passersatz von der Bundespolizei ausgestellt werden, sollte die Zeit knapp sein. Andere Staaten sind allerdings nicht gezwungen, solche Ersatzunterlagen anzuerkennen. Im Regelfall kann es innerhalb der EU möglich sein, mit einem Ausweis einzureisen, der bis zu einem Jahr abgelaufen ist – empfehlenswert ist die Praktik nicht.

Für Reisen in Länder außerhalb der EU ist der Reisepass meist unumgänglich, zudem ist das Visum wichtig. Ein Reisepass im Eilverfahren dauert meist vier Tage.

Wie lassen sich seriöse Anbieter erkennen?

Auf dem Urlaubsmarkt tummeln sich unglaublich viele schwarze Schafe. Die einen ›stehlen‹ aus Miet- und Hausanzeigen Bilder, bearbeiten sie und stellen sich daraus ›ihre‹ Ferienwohnung zusammen – natürlich oft, ohne einen Schlüssel zu haben. Andere nutzten die beliebten BnB-Plattformen und kopieren die Anzeigen. Im Endeffekt gilt für den betrogenen Urlauber: Er steht vor der verschlossenen Tür, hat dafür aber wesentlich weniger Geld auf dem Konto und im Endeffekt ein Problem. Aber wie lassen sich seriöse Anbieter erkennen?

  • Bildervergleich – dies gilt übrigens auch bei Wohnungssuchen: Die Bilder einer Anzeige sollten in Google einmal gegengesucht werden. Sollte die ›Ferienwohnung‹ auch eine zu vermietende oder gar zu verkaufende Eigentumswohnung sein, so ist Vorsicht geboten.
  • Bewertungen/Erfahrungen – auch eine Suche nach Bewertungen des Anbieters, der Wohnung oder der Ferienanlage ist hilfreich. Sicherlich gibt es unter den Bewertungen auch schwarze Schafe der Konkurrenz, doch wird durchweg die Sauberkeit, gammeliges Essen und eine enorme Lärmbelastung beklagt, so ist wahrscheinlich, dass irgendwas davon auf das Angebot zutrifft.
  • Richtig einschätzen – Worte sind Macht. In Beschreibungstexten ist die Macht noch größer. Wie klingt »Traumhaftes Apartment in zentraler Lage mit Meerblick?« Eigentlich hat jetzt jeder Lust, es direkt zu buchen. Die Sache ist: Zentrale Lage kann bedeuten, dass die lauteste 24-Stunden-Kneipe am Ballermann gleich am Hinterhof endet. Meerblick bedeutet, dass irgendwie das Meer erahnt werden kann. Das kann auch bedeuten, dass sich der Urlauber vom Balkon hangeln muss oder sich eine Leiter aufs Dach stellt, um von dort oben mit dem Fernglas das Meer zu erahnen.

Früher war es deutlich schwerer, Hotels oder Ferienhäuser gut einzuschätzen. Heute hilft aber durchaus die Google-Suche. Wer die Unterkunft googelt, kann sich die Lage hervorragend auf der Karte anzeigen lassen und selbst erkennen, was mit ›zentraler Lage‹ in diesem Fall gemeint sein könnte oder ob der Fußweg zum Strand tatsächlich nur 200 Meter beträgt. Letzterer wird gerne mal in Luftlinie angegeben und kann in der Realität über eine mehrspurige Schnellstraße führen. Beispiel: Wer ein schönes Wellnesshotel in Südtirol sucht, kann heute aus dem Vollen schöpfen. Doch alle Anbieter lassen sich per Google auf ihren Standort überprüfen und es existieren im Normalfall auch entsprechende Bewertungen.

Nach einer gut durchdachten Reisebuchung lässt sich der eigene Urlaub genießen. Bildquelle: @ Ethan Robertson / Sunpslahs.com

Fazit – lieber eine Nacht drüber schlafen

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Bei der Onlinebuchung von Reisen ist Geduld die wichtigste Tugend. Geduld hilft, um die Angebote wirklich gegen zu checken. Dank des Internets ist das relativ leicht möglich, denn geprellte oder verärgerte Reisende geben ihre Meinung recht zuverlässig kund. Auch bei privaten Anbietern sollte genau hingeschaut werden, ob das Angebot kein Fake ist. Vorkassezahlungen sind stets problematisch, wenngleich sie bei einem eindeutigen Fake mitunter später nach Anzeigen und Klagen zurückgeholt werden können – wenn der Betrüger greifbar ist oder Geld hat.

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Kategorien: Verbraucherschutz

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