Widerruf und Rücktritt von Verträgen

/ 18.11.2021 / / 817

Nicht jeden Vertrag kann man ohne Weiteres widerrufen. Das Gleiche gilt für den Rücktritt eines Vertrages, denn auch hier muss man sich an gesetzliche Bestimmungen halten. Es ist wichtig, dass man den Unterschied kennt, denn nur mit der richtigen Vorgehensweise kommt man aus Vertragsfallen wieder heraus. Wer kennt das nicht, es klingelt an der Haustüre und schon hat man ein Abo für eine Zeitung unterschrieben. Das Telefon klingelt und man wird überzeugt, dass man den Telefonanbieter wechseln sollte. Im Internet klickt man versehentlich auf eine Seite und schon hat man einen Kauf abgeschlossen. In den meisten Fällen handelt es sich hierbei um eine arglistige Täuschung. Solche Abschlüsse kann man mit einem Widerruf rückgängig machen. Es ist nicht immer einfach, aber hält man sich an die gesetzlichen Bestimmungen absolut rechtens.

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Der Rücktritt eines Vertrages hingegen kann nur dann stattfinden, wenn man eine Sache erworben hat, die über einen Mangel verfügt. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn man eine Waschmaschine kauft, die nicht richtig funktioniert oder ein neues Smartphone, welches im Nachhinein einen Defekt aufweist. Tipps für die Beantragung eines Darlehens, wenn man eine kostspielige Sache erwerben möchte sind zudem sehr beliebt und empfehlenswert. Selbst in einem solchen Fall kann man dennoch von dem geschlossenen Vertrag zurücktreten, wenn ein Mangel vorliegt. Auf de.collected.reviews können sie einen Darlehensvergleich vornehmen und den für sich besten Anbieter finden.

Wie kann man einen Vertrag richtig widerrufen?

Wer einen Vertrag widerrufen möchte, der ist an einige Vorgaben gebunden, damit der Widerruf auch wirksam wird. Es ist wichtig, dass man dies in schriftlicher Form macht und sich nicht zu viel Zeit lässt. Es gibt jedoch kein gesetzliches Widerrufsrecht, jedoch sind die meisten Unternehmen in dieser Hinsicht kulant und man kann problemlos einen Umtausch vornehmen. Ein Widerruf kann lediglich innerhalb von 14 Tage durchgeführt werden, danach wird ein Vertrag rechtskräftig und man muss sich an die angegebene Kündigungsfrist halten oder den erworbenen Artikel behalten.

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Bei einem Widerruf muss man keine Begründung für diesen angeben, bei einer Rücktrittserklärung sieht dies jedoch anders aus. Hat man einen Vertrag in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit ordnungsgemäß widerrufen, dann ist dies so, als hätte man diesen nie abgeschlossen. Der Europäische Gerichtshof hat im September 2021 deutlich gemacht, dass es in Zukunft keine Frist für einen Widerruf mehr geben soll. In manchen Fällen muss man jedoch für bereits geleistete Dienstleistungen, auch bei Widerruf aufkommen. Manchmal haben Verbraucher auch kein Widerrufsrecht, dies ist beispielsweise bei medizinischen Verhandlungsverträgen der Fall, aber auch bei Pauschalreiseverträgen und bei Bau- und Grundstückskaufverträgen. Zu den Ausnahmen gehören des Weiteren auch Personenbeförderungsverträge oder Verträge, bei denen eine Leistung direkt erbracht wird. Senden sie eine Ware, die sie widerrufen haben an den Eigentümer zurück, dann müssen sie diese ordnungsgemäß verpacken. Geht die Ware auf dem Versandweg kaputt, weil sie nicht ordnungsgemäß verpackt wurde, dann müssen sie für den Schaden aufkommen.

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Kategorien: Verbraucherschutz

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