Autounfall mit Haustier: Gibt es eine Meldepflicht?

/ 27.10.2021 / / 17

Sie fahren entspannt nach einem langen Arbeitstag im Dunkeln nach Hause und schon ist es passiert: Irgendetwas ist ihnen vor das Auto gelaufen. Unfälle wie diese geschehen oftmals so schnell und unverhofft, dass Autofahrer weder schnell genug reagieren können noch sofort realisieren, was gerade passiert ist. In den meisten Fällen sind es wilde Kleintiere wie Igel, Füchse und Marder. Auch größere Wildtiere wie Rehe, Wildschweine oder Waschbären verursachen nicht selten Autounfälle.

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Kleinere Wildtiere werden traurigerweise oft einfach liegen gelassen, während bei größeren Tieren die Polizei und ein Jäger anrücken müssen. Doch was passiert eigentlich, wenn ein Haustier angefahren wird? Ist es Fahrerflucht, wenn Autofahrer nicht anhalten? Und wer kommt eigentlich für den Schaden auf? In diesem Fall ist es vielen Autofahrern unklar wie sie sich zu verhalten haben.

Richtiges Verhalten an der Unfallstelle

Hat ein Autofahrer beispielsweise einen Hund oder eine Katze angefahren oder gar überfahren, gilt es zunächst einzuschätzen, wie sicher es ist direkt an der Unfallstelle anzuhalten. Befindet sich das Auto auf einer unübersichtlichen und stark befahrenen Straße und sind die Sichtverhältnisse aufgrund von Witterungsbedingungen oder Dunkelheit sehr schlecht, sollte nur an einer sicheren Haltestelle am Rand der Fahrbahn gehalten werden. Dies gilt vor allem dann, wenn kein größerer Schaden am Auto und den Insassen entstanden ist und das verunfallte Tier keine Gefährdung für andere Autofahrer darstellt.

Befindet sich das Tier direkt auf der Fahrbahn oder hat das Auto einen großen Schaden davongetragen, sollte die Unfallstelle wie bei anderen Autounfällen auch mit einem Warndreieck und der Warnblinkanlage abgesichert und erkennbar gemacht werden. Auch hierbei sollten sich Fahrer und Insassen in Sicherheit bringen, eine Warnweste tragen und möglichst nicht auf der Straße herumlaufen.

Ist die Unfallstelle so gut es geht abgesichert, sollte überprüft werden, ob das Tier noch am Leben ist oder nicht. Dabei sollte es jedoch nicht bloßen Händen angefasst werden, da es möglicherweise beißen und Krankheiten übertragen kann. Lebt das Tier noch, kann die Tiernotrettung benachrichtigt werden. Ebenso kann es auch in einer Transportmöglichkeit, wie einem Karton oder einer geeigneten Box zum nächsten Tierarzt gebracht werden. Das Tier von seinem Leid zu erlösen ist strafbar und darf nur ordnungsgemäß von einem Jäger oder einem Tierarzt ausgeführt werden.

Muss ein Unfall mit einem Haustier gemeldet werden?

Im Gegensatz zu Wildtieren, die als herrenlos eingestuft werden gelten Haustiere als Besitz eines Eigentümers. Dementsprechend kann bei einem Unfall mit einem Haustier durchaus eine Unfallflucht vorliegen. Aus diesem Grund ist es empfehlenswert in solchen Situationen die Polizei zu benachrichtigen. Wird das Tier einfach liegengelassen, kann es zu einer Anklage wegen Tierquälerei kommen. Um den Halter des Haustieres zu ermitteln, befindet sich bei Hunden oftmals eine Marke am Hundehalsband, an der entweder die Telefonnummer des Besitzers oder eine Steuernummer zu finden ist. Andernfalls kann der Eigentümer möglicherweise online in lokalen Foren oder über örtliche Aushänge gefunden werden.

Eine allgemeine Meldepflicht bei Unfällen mit Haustieren besteht zwar nicht, jedoch sollte die Polizei benachrichtigt werden, wenn Personen- und Sachschäden entstanden sind, das Tier eine Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer darstellt, der Fahrer nicht in der Lage dazu ist, das Tier zu beseitigen oder eine Wildunfallbescheinigung für Versicherungszwecke gebraucht wird. Aus diesem Grund ist es ratsam alle Tierunfälle bei der Polizei zu melden, selbst wenn diese nicht vor Ort erscheinen muss.

Wer kommt für Unfallschäden auf?

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Wird ein Autounfall durch ein Haustier verursacht, muss der Halter laut § 833 des BGB für alle entstandenen Schäden aufkommen. Oft wird dies auch von einer speziellen Haftpflichtversicherung für Haustiere oder einer privaten Haftpflichtversicherung übernommen, sofern diese vorliegt. Vor allem bei Personen- und größeren Sachschäden, sollte die Polizei informiert und der Halter des Tieres ermittelt werden. Auch Fotos von der Unfallstelle können im Zweifelsfall helfen, den Unfallhergang und die übrigen Formalitäten aufzuklären.

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Kategorien: Verbraucherschutz

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