Erstes Auto: Was muss 2021 alles rein?

/ 18.08.2021 / / 16

Junge Menschen, die endlich in Besitz ihres ersten eigenen Autos sind, stellen sich natürlich die Frage, welche Gegenstände sie eigentlich stets mit sich führen müssen. Bei nahezu sämtlichen Aktivitäten stellt die richtige Ausrüstung schließlich das A und O dar. Die meisten Menschen nutzen ihr Auto täglich, allerdings weisen die Fahrzeuge nicht in allen Fällen die korrekte Ausrüstung auf. Das deutsche Verkehrsrecht schreibt zum Beispiel vor, dass im Auto bestimmte Gegenstände immer vorhanden sein müssen. Junge Autobesitzer legen oft einen besonders großen Wert auf ihr persönliches Wunschkennzeichen. Ihr Kennzeichen prüfen heutzutage die meisten Verbraucher dabei im Internet auf Verfügbarkeit und reservieren dieses dort direkt.

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Zwar darf auch auf dieses natürlich nicht verzichtet werden, daneben gibt es jedoch noch zahlreiche weitere Dinge, die fest zur Autoeinrichtung gehören sollten. Welche das sind, erklärt der folgende Beitrag.

Die gesetzlichen Vorschriften

Laut den Vorgaben des Gesetzgebers dürfen deutsche Autofahrer nicht auf Verbandskasten, Warnweste und Warndreieck verzichten. Falls einer dieser vorgeschriebenen Gegenstände im Fahrzeug fehlt, müssen die Fahrer mit einem Verwarngeld in Höhe zwischen fünf und 15 Euro rechnen.

Kommt es zu einem Verkehrsunfall, sorgt dieses Zubehör dafür, dass die Sicherheit der weiteren Verkehrsteilnehmer aufrechterhalten werden kann. Sollte es nötig werden, können außerdem Erste-Hilfe-Maßnahmen eingeleitet werden. Pro Fahrzeug ist dabei in Deutschland lediglich eine Warnweste vorgeschrieben. Jedoch ist es durchaus empfehlenswert, eine Warnweste pro Sitzplatz mitzuführen, sodass sich alle Insassen im Notfall sichern können.

Im Übrigen werden Autofahrer durch bloße Unwissenheit nicht vor einer Strafe geschützt. Daher sollten sich besonders junge Autofahrer mit der richtigen Ausstattung ihres Fahrzeuges auseinandersetzen. Daneben werden die Verwarngelder auch dann fällig, wenn das vorgeschriebene Zubehör zwar vorhanden ist, dieses jedoch auf Nachfrage der Polizei nicht vorgezeigt wird.

Weiteres sinnvolles Equipment

Daneben gibt es jedoch durchaus noch weiteres Equipment, das zwar nicht gesetzlich vorgeschrieben ist, sich aber dennoch als überaus nützlich erweist. Zu diesem gehören beispielsweise die Parkscheibe, der Eiskratzer und der Ersatzreifen.

Ist im Auto außerdem ein Feuerlöscher vorhanden, kann im Notfall gegebenenfalls verhindert werden, dass sich ein Brand unkontrolliert ausbreitet. Mit diesem lässt sich so die Sicherheit im Straßenverkehr maßgeblich erhöhen.

Außerdem zeigen die Erfahrungen von Vielfahrern, dass es noch einige weitere Gegenstände gibt, die sich im Alltag als überaus praktisch erweisen. Zu diesen zählt beispielsweise eine Abschleppstange oder ein Abschleppseil. Auch ein Brett kann in der Not wertvolle Dienste erweisen – nämlich, wenn auf einem weichen Untergrund ein Reifen gewechselt werden muss. Das Brett wird dann unter den Wagenheber gelegt, damit sich dieser nicht in den Untergrund drückt und das Fahrzeug so nicht angehoben werden kann.

Darüber hinaus sollte im Fahrzeug ebenfalls eine Decke mitgeführt werden. Ob bei dem Warten auf den Pannendienst in der Nacht oder in einem langen Stau bei winterlichen Temperaturen – die Decke wird ihren Zweck erfüllen.

Vor einer Reifenpanne ist außerdem niemand sicher. Sogar, wenn es sich um neue Reifen handelt, die ein ausreichendes Profil aufweisen, kann das Rad in nur einem Augenblick durch einen spitzen oder scharfen Gegenstand zerstört werden. Sinnvoll ist es daher, auch einen Ersatzreifen im Wagen mitzuführen.

Auf Ersatzmotoröl sollte ebenfalls kein Autofahrer verzichten, um keinen Motorschaden durch fehlendes Öl zu riskieren. Sobald die Öllampe aufleuchtet, muss schnell gehandelt werden. Ist passenden Motoröl bereits im Auto vorhanden, muss nicht auf die teuren Angebote an den Tankstellen oder den Werkstätten zurückgegriffen werden.

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Kategorien: Verbraucherschutz

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