Senivita Social Estate AG – Insolvenzverfahren eröffnet

/ 03.01.2023 / / 43

Das Amtsgericht Bayreuth hat das Insolvenzverfahren über die Senivita Social Estate AG wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 1. April 2021 regulär eröffnet (IN 19/21). Anleger und Gläubiger können ihre Forderungen bis zum 7. Mai 2021 form- und fristgerecht anmelden.

Marcel Seifert

Jetzt Kontakt zu Marcel Seifert aufnehmen

Marcel Seifert ist Partner bei Brüllmann Rechtsanwälte in Stuttgart und hier deutschlandweit engagiert im Abgasskandal, im Mietrecht und auch Ansprechpartner für Fragen des Arbeitsrechts und des Bank- und Kapitalmarktrechts.


Brüllmann Rechtsanwälte
m.seifert@bruellmann.de
0711 / 520 888 - 28

Für die Anleger ist die Anmeldung der Forderungen zur Insolvenztabelle zwar ein erster wichtiger Schritt, ihre drohenden finanziellen Verluste wenigstens zum Teil aufzufangen, allzu große Hoffnungen auf eine Insolvenzquote sollten sie sich allerdings nicht machen. Der vorläufige Insolvenzverwalter hat in einem Gutachten vom 23. März 2021 bereits Masseunzulänglichkeit zum Zeitpunkt der Verfahrenseröffnung angezeigt.

„Anleger sollten sich daher nicht nur auf das Insolvenzverfahren verlassen. Sie können auch ihre Ansprüche auf Schadenersatz individuell prüfen lassen“, sagt Rechtsanwalt Seifert, Partner bei BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Die Senivita Social Estate AG (SSE AG) emittierte 2015 eine Wandelanleihe. Diese stand im Mai 2020 ursprünglich zur Rückzahlung an. Die Anleger stimmen jedoch einer Verlängerung der Laufzeit bis 2025 zu. Die Gesellschaft konnte die Zeit jedoch nicht nutzen, um das Unternehmen wirtschaftlich wieder auf gesunde Beine zu stellen. Stattdessen folgte Ende 2020 der Insolvenzantrag.

Wie es mit den Pflegeeinrichtungen nach der Insolvenz weitergeht, ist offen. Für die Anleger steht derweil ihr investiertes Kapital auf dem Spiel. Für die Anleger war die Investition in die Anleihe mit Risiken behaftet. Anlageberater und -vermittler sind verpflichtet, die Anleger über die bestehenden Risiken und insbesondere über das Totalverlustrisiko aufzuklären. „Sind sie dieser Informationspflicht nicht nachgekommen, können die Anleger Anspruch auf Schadenersatz haben“, so Rechtsanwalt Seifert. Schadenersatzansprüche können auch entstanden sein, wenn die Angaben in den Emissionsprospekten unvollständig oder fehlerhaft waren.

Die Kanzlei BRÜLLMANN bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten. Sprechen Sie uns an.

 

Können wir Ihnen helfen?

Hier ein Ticket eröffnen, durch die Eröffnung eines Tickets entstehen Ihnen keinerlei Kosten

 

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert.
Sie wollen einen Backlink posten? Gerne mache ich Ihnen ein Angebot dazu (info@verbraucherschutz.tv).

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.

Angst? - hier klicken oder Hier 1. Hilfe anfordern.

Jetzt Beschwerdebrief aufsetzen!

Wir unterstützen sie in Ihrem Anliegen mit der Formulierung eines Beschwerdebriefes.

Hier mehr erfahren

Tickets für schnelle Hilfe

Jetzt mit unserem Ticketsystem Kontakt aufnehmen. Wir informieren Sie darüber, was in Ihrem Fall zu tun ist. Wir geben keinen Rechtsrat, sondern helfen Ihnen, die Krisensituation richtig einzuschätzen und die richtigen Schritte einzuleiten.


Für Anwälte

Interessierte Kooperationsanwälte senden ein Mail an info@verbraucherschutz.tv

Tel.: 0800 000 1961