Rückruf 23Z7 beim VW T6 – Behörden machen Druck beim Update

/ 21.04.2021 / / 29

T6-Besitzer, die das Update 23Z7 durchführen lassen müssen und das aber eigentlich aus nachvollziehbaren Gründen ganz und gar nicht wollen, haben in diesen Tagen etwas unangenehme Post von ihren Zulassungsstellen bekommen.

Rechtsanwalt zu diesem Thema finden

Hier einen Rechtsanwalt zu diesem Thema finden

Verbraucherschutz.tv kooperiert deutschlandweit mit vielen kompetenten Rechtsanwälten auch aus Ihrer Region. Sie sind Anwalt und möchten hier veröffentlichen? Bitte Mail an usch@talking-text.de

Die für die Zulassung von Fahrzeugen zuständige Behörde fordert die Bulli-Fahrer letztmalig auf, das Update durchführen zu lassen in einer VW-Vertragswerkstatt und innerhalb von 10 Tagen nach Zustellung am 6. Januar 2021 dies der Behörde mitzuteilen. Vorgelegt werden muss dabei eine ausgefüllte Mängelkarte  oder das Gutachten eines amtlich bestellten Sachverständigen für den Straßenverkehr. Wer das Update nicht machen lässt, bzw. die erforderlichen Dokumente (Gutachten oder ausgefüllte Mängelkarte) nicht beibringen kann, steht nach Ablauf der 10-Tagefrist ohne Zulassung da. Heißt: Das Bewegen des Fahrzeugs im öffentlichen Raum – selbst das Parken – ist untersagt „da die festgestellten Mängel in ihrer Auswirkung eine Gefährdung / Belästigung für andere Verkehrsteilnehmer darstellen.

Die Kosten für den Zulassungsentzug haben die Fahrzeugbesitzer zu tragen – diese liegen je nach Landratsamt zwischen 14,30 und 286,00 Euro. Rechtsanwalt Gisevius: „Die Zulassungsstellen ziehen jetzt die Daumenschrauben an!“ Nach Meinung des Anwalt ist es aber interessant zu sehen, dass deutsche Zulassungsstellen den Fahrzeugmangel „Konformitätsabweichung“  mittlerweile als Gefährdung des Straßenverkehrs einstufen, obwohl immer noch nicht klar ist, was – rein technisch – unter einer Konformitätsabweichung zu verstehen ist. Fakt ist, dass das im April 2019 veröffentlichte Rückrufaktion Autos betrifft, deren Stickoxid-Ausstöße nicht den EU-Grenzwerten entsprechen. O-Ton KBA: „Konformitätsabweichung führt zur Überschreitung des Euro-6-Grenzwertes für Stickoxide“.

Gisevius: „Es ist davon auszugehen, dass im Rahmen des Updates z.B. die Taktung des AGR-Ventils erhöht wird – dies geht auf Kosten der Lebensdauer des gesamten Systems. Wer tritt für diesen Schaden ein?“

Die Durchführung des Updates wirkt sich juristisch nicht auf Schadenersatzansprüche aus. Übrigens: Nach dem Auslieferungsstopp zugelassene T6 müssen dieses Update nicht machen – hier wurden entsprechende „Anpassungen“ schon während der Wartezeit erledigt.

Können wir Ihnen helfen?

Hier ein Ticket eröffnen, durch die Eröffnung eines Tickets entstehen Ihnen keinerlei Kosten

 

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert.
Sie wollen einen Backlink posten? Gerne mache ich Ihnen ein Angebot dazu (info@verbraucherschutz.tv).

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.

Angst? - hier klicken oder Hier 1. Hilfe anfordern.

Jetzt Beschwerdebrief aufsetzen!

Wir unterstützen sie in Ihrem Anliegen mit der Formulierung eines Beschwerdebriefes.

Hier mehr erfahren

Tickets für schnelle Hilfe

Jetzt mit unserem Ticketsystem Kontakt aufnehmen. Wir informieren Sie darüber, was in Ihrem Fall zu tun ist. Wir geben keinen Rechtsrat, sondern helfen Ihnen, die Krisensituation richtig einzuschätzen und die richtigen Schritte einzuleiten.


Für Anwälte

Interessierte Kooperationsanwälte senden ein Mail an info@verbraucherschutz.tv

Tel.: 0800 000 1961