Wohnung finden in Corona-Zeiten

/ 28.12.2020 / / 75

In Zeiten von Corona gilt es, die sozialen Kontakte weitestgehend einzuschränken. Auf den Kontakt zu Menschen außerhalb des eigenen Hausstands sollte dabei so weit als möglich verzichtet werden. Doch in manchen Fällen gestalten sich diese Kontakteinschränkungen als äußerst schwierig. Beispielsweise dann, wenn es darum geht, eine neue Unterkunft zu finden. Trotz der bestehenden Einschränkungen ist es auch in Zeiten von Corona möglich, eine neue Wohnung zu finden. Ein zertifizierter Immobilienmakler aus Neuss steht für Fachwissen und kann auch in diesen schwierigen Zeiten weiterhelfen.

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Die Abstandsregeln gelten auch bei der Besichtigung einer neuen Wohnung

Besonders in Großstädten wird gerne auf Massenbesichtigungen gesetzt. Denn bei einer solchen Besichtigung ist der Organisationsaufwand für den Vermieter, den Immobilienmakler oder das Wohnungsunternehmen vergleichsweise gering. Auch der notwendige Zeitaufwand hält sich in Grenzen, wenn alle Interessenten zu bestimmten Terminen die Chance haben, die Wohnung zu besichtigen. Doch diese Form der Besichtigung ist aufgrund der Corona-Pandemie aktuell nicht mehr möglich. Da die Massenbesichtigungen verboten und Einzelbesichtigungen nur eingeschränkt möglich – wenn auch möglich – sind, bleibt letztlich nur eine Alternative: Die virtuelle Besichtigung der Wohnung.

Die virtuelle Wohnungsbesichtigung als Lösungsansatz

In Bayern beispielsweise sind Wohnungsbesichtigungen grundsätzlich untersagt, solange die Kontaktbeschränkungen gelten. Das hat unter anderem den Hintergrund, dass es sich hierbei oftmals als schwierig erweist, den vorgeschriebenen Mindestabstand einzuhalten. Allerdings gibt es auch in diesem Bereich Ausnahmen. So darf die Besichtigung einer Wohnung beispielsweise dann stattfinden, wenn andernfalls Wohnungslosigkeit droht. Doch auch dann darf die Besichtigung ausschließlich als Einzelbesichtigung stattfinden.

Eine Lösung für diesen Engpass stellt die virtuelle Wohnungsbesichtigung dar. Allerdings ist die Verunsicherung in diesem Fall besonders groß, wie der Deutsche Mieterbund berichtet. Während diese virtuelle Methode eigentlich einen hervorragenden Ansatz darstellt, ist dennoch Vorsicht geboten. Denn bei einer virtuellen Besichtigung sind Tricksereien möglich, die bei einer Besichtigung vor Ort nicht möglich sind. Außerdem können bestehende Mängel bei der virtuellen Vorführung einfach übergangen werden, beispielsweise indem die Besichtigung angeboten wird, wenn die Lichtverhältnisse nicht passen. Bei einer virtuellen Besichtigung ist der potenzielle Mieter als darauf angewiesen, dass der Vermieter es ehrlich meint und sowohl seriös als auch vertrauenswürdig ist.

Deshalb weist der Deutsche Mieterbund explizit darauf hin, dass in diesem Fall die Gesetzeslage zum Fernabsatzvertrag gilt. Damit soll den Mietinteressenten in erster Linie die Angst vor der virtuellen Besichtigung genommen werden. Denn die gesetzliche Regelung zum Fernabsatzvertrag betrifft sämtliche Verträge, die ausschließlich per Fernkommunikationsmittel abgeschlossen wurden. Darunter fallen Briefe, E-Mails oder eben der Videochat – also alle Medien, bei denen nicht beide Parteien gleichzeitig körperlich am selben Ort anwesend sind. Dadurch ist es möglich, Verträge, die auf der Vorspiegelung falscher Tatsachen beruhen, im Nachhinein vergleichsweise einfach wieder auflösen zu können.

Für die Wohnungssuche während der Zeiten von Corona sollte mehr Zeit eingeplant werden

Aufgrund der aktuellen Beschränkungen und dem noch im Aufbau befindlichen technischen Know-how sollte möglichst frühzeitig mit der Suche nach einer neuen Wohnung begonnen werden. Besonders die weggefallenen Massenbesichtigungen tragen dazu bei, dass es zu Verzögerungen bei den Besichtigungen kommt. Manche Vermieter haben sich außerdem dafür entschieden, vorerst keine Besichtigungen anzubieten, wodurch die Auswahl auf dem Markt eingeschränkt wird.

Dennoch haben große Wohnungsunternehmen bereits damit begonnen, den digitalen Prozess in puncto Wohnungssuche zu optimieren. Dadurch gestaltet sich auch die Video-Besichtigung besser als ursprünglich vermutet. Mithilfe der mobilen Geräte, die für die Besichtigung eingesetzt werden, stellt auch der Blick aus dem Fenster kein Problem mehr dar. Unterschiedliche Techniken erlauben es außerdem, im Vorfeld 360 Grad Rundgänge vorzubereiten. Diese können bereits vorab in das Exposé eingebunden werden. So erhält der Interessent bereits vorab einen ersten Eindruck von der Wohnung.

Was sollte bei der Besichtigung beachtet werden?

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Auch bei der Einzelbesichtigung gelten die allgemeinen Hygieneregeln. Das bedeutet, Dokumente sollten möglichst vorab per E-Mail ausgetauscht werden und auf den Handschlag sollte nach Möglichkeit verzichtet werden. Dabei besteht selbstverständlich auch, dass ein Mund- und Nasenschutz getragen werden sollte. Idealerweise sollte ein kleines Fläschchen mit Desinfektionsmittel mitgenommen werden, damit die Wohnung entspannt besichtigt werden könnte. Trotz Desinfektionsmittels sollte allerdings der Kontakt zu Gegenständen wie Türrahmen vermieden werden. Der Besichtigung einer gekündigten Wohnung muss dabei zugestimmt werden, wobei sich meist ein Weg finden lässt, der die Interessen beider Parteien vertritt.

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Kategorien: Verbraucherschutz

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