VI ZR 314/20 – BGH vertagt im Abgasskandal Entscheidung zum Thermischen Fenster (Mercedes)

/ 09.12.2020 / / 492

Der Bundesgerichtshof hat einen ursprünglich für den 14.12.2020 angesetzten Termin im Abgasskandal abgesetzt, da der Kläger die Revision zurückgenommen hat. Als nächster Termin mit ähnlicher Thematik steht nun der 31.03.2021 in Karlsruhe auf der Tagesordnung. Der BGH hatte grundsätzlich darüber entscheiden wollen, ob das Thermische Fenster eine unzulässige Abschaltvorrichtung darstellt, oder ob sich Mercedes im zulässigen Rahmen des von der EU reglementierten Bauteileschutzes vor Überhitzung bewegt.

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Eine geplante Verhandlung zum Mercedes-Abgasskandal am 27. Oktober 2020 war ebenfalls im Vorfeld abgesagt (Az.: VI ZR 162/20) worden, nachdem der Kläger die Revision  zurückgezogen hatte.  Nun sollte der BGH am 14. Dezember 2020 erstmals eine Schadensersatzklage gegen Daimler im Dieselskandal verhandeln (Az.: VI ZR 314/20). Gründe für die Vertagung laut BGH-Pressemitteilung; Auch diese Revision wurde zurückgezogen.

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Das Ende solcher Verhandlungen vor dem BGH ist nicht unüblich und die Hersteller konnten so manche verbraucherfreundliche Entscheidung durch plötzliche Vergleichsbereitschaft verhindern. Diesmal ist es anders: Mercedes behauptet, dem Kläger keiner Angebote gemacht zu haben und es steht die Frage im Raum, von wem dann ein Angebot gekommen ist, bzw. aus welchen Gründen die revision sonst zurückgenommen wurde.

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Kommentare / Anzahl der Kommentare: 4 Kommentare
Kategorien: Abgasskandal

4 Kommentare zu “VI ZR 314/20 – BGH vertagt im Abgasskandal Entscheidung zum Thermischen Fenster (Mercedes)”

  1. Bernhard C. Witolla sagt:

    Ich klage ebenfalls gegen Daimler wegen des Thermofensters. Meine Klage befindet sich aktuell im Berufungsverfahren vor dem OLG Stuttgart. Es geht um einen Mercedes CLS 350 CDI, den ich in 2013 als Neuwagen für über 100 TEUR erworben habe. Es wäre daher sehr interessant für mich zu erfahren, weshalb der Termin aufgehoben wurde. Evtl. meldet sich der Kläger bei mir unter der angegebenen E-Mail Adresse. Ich lese gerade, dass heute der EuGH die Software zur „Verbesserung“ von Abgaswerten bei Zulassungstests für illegal erklärt hat. Auch wenn es dort um ein VW-Fahrzeug ging, wird das Urteil Ausstrahlungswirkung auf Prozesse vor deutschen Gerichten wegen des Daimler-Thermofensters haben. Sollte ich vor dem OLG unterliegen, gehe ich definitiv in Revision.

    1. Der EuGH hat da heute Fakten geschaffen und das Thermische Fenster für unzulässig erklrärt.

  2. Hans Bader sagt:

    Also, ich denke, daß ein für den Kläger günstiger Vergleich geschlossen wurde und Daimler ein Interesse hat, dies nicht publik zu machen.
    Andrerseits könnte es Kräfte geben, eine BGH-Entscheidung zum Thermofenster zu vermeiden, bevor nicht der EuGH in der Klage des Pariser Gerichtes darüber entschieden hat (Gutachten der Generalanwältin Sharpstone). Ich kann mir dabei nur nicht vorstellen, was den Kläger zum Rückzug “überredet” haben sollte.

    1. Hallo Herr Bader, Geld, es geht immer nur um Geld! Es gibt immer zwei Seiten, die Interesse an einem Prozessausgang haben: Kläger und Beklagte. In diesem Verfahren ist sicher, dass die Mercedes-Anwälte keinen Vergleich angeboten haben. Das weiß ich definitiv. Also muss die Initiative wohl von der anderen Seite gekommen sein. Da sich ein Kläger aber nicht selbst ein Angebot machen kann, kommt eine dubiose und kaum vorstellbare dritte Partei ins Spiel, die mit dem verfahren eigentlich nichts am Hut hat. Eine Gruppe von Leuten, die ein wirtschaftlliches Interesse daran haben, dass dieses Verfahren NICHT entschieden wird. Ich überlasse es mal Ihrer Phantasie, wer Geld in die Hand nehmen würde, um ein vielleicht Mercedes-freundliches Urteil zu verhindern. Da muss man nur 1 und 2 zusammenzählen. Der Kläger nimmt das Geld gern an – auch weil ihm dämmert, dass er dieses Verfahren nicht gewinnen wird.

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