Abgasskandal – Schadenersatz bei Mercedes GLA 220 – LG Stuttgart 29 O 220/20

/ 09.12.2020 / / 41

Im Abgasskandal kann der Kläger seinen Mercedes GLA 220 Diesel zurückgeben und die Erstattung des Kaufpreises abzüglich einer Nutzungsentschädigung verlangen. Das hat das Landgericht Stuttgart mit Urteil vom 4. September 2020 entschieden (Az.: 29 O 220/20). Daimler habe den Kläger durch den Einsatz einer unzulässigen Abschalteinrichtung vorsätzlich sittenwidrig geschädigt und müsse Schadenersatz leisten, entschied das LG Stuttgart.

Rechtsanwalt zu diesem Thema finden

Hier einen Rechtsanwalt zu diesem Thema finden

Verbraucherschutz.tv kooperiert deutschlandweit mit vielen kompetenten Rechtsanwälten auch aus Ihrer Region. Sie sind Anwalt und möchten hier veröffentlichen? Bitte Mail an usch@talking-text.de

Der Kläger hatte den Mercedes GLA 220 Diesel mit dem Motor des Typs OM 651 im Mai 2017 gekauft. Er machte Schadenersatzansprüche geltend, weil das Fahrzeug mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung ausgestattet sei. Die Abgasrückfuhr werde bei Außentemperaturen außerhalb eines Thermofensters reduziert bzw. vollständig abgeschaltet. Zudem werde eine Kühlmittel-Sollwert-Temperaturregelung verwendet, die aber nahezu nur im Prüfzyklus aktiv sei. Dabei handele es sich im eine klassische Prüfstandserkennung. Insgesamt stellten diese Funktionen eine unzulässige Abschalteinrichtung dar.

Das LG Stuttgart folgte der Argumentation des Klägers. Daimler habe den Vorwurf einer unzulässigen Abschalteinrichtung nicht widerlegen können. Unstreitig werde die Abgasrückführung außerhalb eines bestimmten Temperaturfensters reduziert. Daimlers Vortrag, dass diese Reduzierung nicht zwingend zu einer Veränderung der Wirksamkeit des Emissionskontrollsystems führe, sei zu pauschal und ändere nichts an der Beurteilung , dass es sich um eine unzulässige Abschalteinrichtung handelt. Der Autohersteller habe nicht dargelegt, wie ein höherer Emissionsausstoß durch andere technische Maßnahmen verhindert würde. Auch sei die Abschalteinrichtung nicht ausnahmsweise aus Gründen des Motorschutzes zulässig, so das Gericht.

Durch die Verwendung der unzulässigen Abschalteinrichtung habe die Gefahr bestanden, dass das Fahrzeug seine Zulassung verliert. Dem Kläger sei daher schon mit Abschluss des Kaufvertrags ein Schaden entstanden, da er das Fahrzeug bei Kenntnis der unzulässigen Abschalteinrichtung sehr wahrscheinlich nicht gekauft hätte. Der Kaufvertrag sei daher rückabzuwickeln, entschied das LG Stuttgart.

„Für Daimler wird die Luft im Dieselskandal zunehmend dünner. Neben mehreren Landgerichten haben inzwischen auch die Oberlandesgerichte Köln und Naumburg entschieden, dass Daimler im Abgasskandal Schadenersatz leisten muss. Zudem hat auch die EuGH-Generalanwältin Eleanora Sharpston klar gemacht, dass sie Abschalteinrichtungen grundsätzlich für unzulässig hält, wenn sie im Straßenverkehr zu einem höheren Emissionsausstoß führen. Ausnahmen seien nur in sehr engen Grenzen zulässig“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an.

Können wir Ihnen helfen?

Hier ein Ticket eröffnen, durch die Eröffnung eines Tickets entstehen Ihnen keinerlei Kosten

 

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert.
Sie wollen einen Backlink posten? Gerne mache ich Ihnen ein Angebot dazu (info@verbraucherschutz.tv).

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.

Angst? - hier klicken oder Hier 1. Hilfe anfordern.

Jetzt Beschwerdebrief aufsetzen!

Wir unterstützen sie in Ihrem Anliegen mit der Formulierung eines Beschwerdebriefes.

Hier mehr erfahren

Tickets für schnelle Hilfe

Jetzt mit unserem Ticketsystem Kontakt aufnehmen. Wir informieren Sie darüber, was in Ihrem Fall zu tun ist. Wir geben keinen Rechtsrat, sondern helfen Ihnen, die Krisensituation richtig einzuschätzen und die richtigen Schritte einzuleiten.


Für Anwälte

Interessierte Kooperationsanwälte senden ein Mail an info@verbraucherschutz.tv

Tel.: 0800 000 1961