Fiat, Iveco und Wohnmobile rutschen in Abgasskandal

/ 30.11.2020 / / 104

Der Abgasskandal hat inzwischen auch Fiat und das Schwesterunternehmen Iveco erreicht. Bei Fahrzeugen der Baujahre 2014 bis 2019 besteht der Verdacht, dass illegale Abschalteinrichtungen verwendet wurden. Die Staatsanwaltschaft Frankfurt a.M. ermittelt. Der Verdacht bezieht sich nicht nur auf Pkw aus dem Hause Fiat, sondern erfasst auch Wohnmobile unterschiedlicher Hersteller, die den Fiat Ducato als Basis haben.

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Im Juli ließ die Staatsanwaltschaft Frankfurt die Ermittler u.a. beim Deutschlandsitz von Fiat Chrysler in Frankfurt, Iveco in Ulm und anderen Standorten vorfahren. Bei der Razzia dreht es sich um den Verdacht illegaler Abschalteinrichtungen bei Modellen der Marken Fiat, Alfa Romeo, Jeep und Iveco. Mehr als 200.000 Fahrzeuge mit den Abgasnormen 5 und 6 sollen bundesweit betroffen sein, darunter viele Sonderformen, zu denen auch Wohnmobile zählen.

Die Polizei Frankfurt ermittelt wegen der Verdachts des gewerbsmäßigen Betrugs gegen Verantwortliche von Fiat Chrysler sowie des Schwesterkonzerns CNH Industrial, zu dem Iveco gehört. Die Polizei bat um Mithilfe und rund 300 Anzeigen betroffener Fahrzeugkäufer sind inzwischen bei ihr eingegangen. Bei einem großen Teil der Anzeigen gehe es um Wohnmobile, teilte die Staatsanwaltschaft Frankfurt kürzlich mit. Bei Iveco hat inzwischen die Staatsanwaltschaft Stuttgart die Ermittlungen übernommen.

Der Verdacht illegaler Abschalteinrichtungen besteht nicht nur bei Wohnmobilen. Nach Angaben der Polizei Frankfurt können Fahrzeuge der Baujahre 2014 bis 2019 mit folgende Motoren betroffen sein:

  • 1,3 Liter Multijet
  • 1,3 Liter 16V Multijet
  • 1,6 Liter Multijet
  • 1,6 Liter
  • 2,0 Liter Multijet
  • 2,0 Liter
  • 2,2 Liter Multijet II
  • 2,3 Liter
  • 2,3 Liter Multijet
  • 3,0 Liter

Diese Motoren mit der Abgasnorm Euro 5 bzw. Euro 6 wurden bei einer ganzen Reihe von Modellen der Marken Fiat, Alfa Romeo, Jeep und Iveco eingesetzt. Die Staatsanwaltschaft hat bislang keine Angaben dazu gemacht, welche Modelle von den Abgasmanipulationen konkret betroffen sind.

Käufer, die einen Pkw oder Wohnmobil mit einem solchen verdächtigen Fiat-Motor erworben haben, sind natürlich entsprechend verunsichert. „Sie haben verschiedene Möglichkeiten, ihre Rechte geltend zu machen“, sagt der im Abgasskandal erfahrene Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte. Wurde das Fahrzeug als Neuwagen gekauft und ist die zweijährige Gewährleistungsfrist noch nicht abgelaufen, können Ansprüche gegen den Händler bestehen, weil das Fahrzeug einen Mangel aufweist. „Dann kann der Käufer Anspruch auf die Lieferung eine neuen, mangelfreien Fahrzeugs haben“, erklärt Rechtsanwalt Gisevius. Diese Ansprüche müssen aber unbedingt innerhalb der zweijährigen Gewährleistungsfrist geltend gemacht werden.

Zudem besteht auch die Möglichkeit, Ansprüche gegen den Hersteller des Fahrzeugs bzw. des Motors geltend zu machen. Diese können sich beispielsweise auf Rückabwicklung des Kaufvertrags oder Minderung des Kaufpreises richten.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an.

 

 

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