OVG Schleswig 4 LA 141/18 – KBA muss im Abgasskandal Karten auf den Tisch legen

/ 09.10.2020 / / 46

Das Kraftfahrt-Bundesamt und VW hätten ihre Kommunikation zum Abgasskandal im Herbst 2015 wohl gerne unter Verschluss gehalten. Dem macht das Schleswig-Holsteinische Oberverwaltungsgericht aber einen Strich durch die Rechnung. Mit Beschluss vom 2. Oktober 2020 hat der 4. Senat des OVG entschieden, dass das Kraftfahrt-Bundesamt verpflichtet ist, der Deutschen Umwelthilfe e.V. Einsicht in den Schriftverkehr zwischen der Behörde und VW zu den Rückrufanordnungen nach Bekanntwerden des Abgasskandals bei Fahrzeugen mit dem Dieselmotor EA 189 zu geben (Az.: 4 LA 141/18).

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Das Verwaltungsgericht hatte der Deutschen Umwelthilfe schon im mit Urteil vom April 2018 die Einsicht gewährt (Az.: 6 A 48/18). Das Oberverwaltungsgericht hat nun die Anträge von VW und des KBA und VW auf Zulassung der Berufung gegen dieses Urteil unanfechtbar abgelehnt und die erstinstanzliche Entscheidung bestätigt.

Das Verwaltungsbericht hatte schon in erster Instanz die Bedenken gegen die Einsichtnahmen wegen laufender strafrechtlicher Ermittlungen und dem Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen nicht geteilt. Das öffentliche Interesse an der Offenlegung der Informationen sei wichtiger zu bewerten. Da OVG folgte nun dieser Argumentation.

Schon mit Beschluss vom 27. April 2020 hatte das OVG in einem ähnlichen Verfahren die Zulassung der Berufung des KBA und dreier Autohersteller abgelehnt. Damit muss einem Team des ZDF Einsicht in die Unterlagen des KBA zu den Software-Updates geben. Dabei geht es um die Modelle VW Amarok, Audi A4, A5 und Q5 sowie Seat Exeo.

„Damit ist Schluss mit der Geheimniskrämerei. Das KBA und VW können sich nicht länger hinter vermeintlichen Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen verstecken“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte. „Es ist zu hoffen, dass durch die Einsichtnahme mehr Licht ins Dunkel rund um den Abgasskandal kommt.“

Denn auch wenn der BGH im Mai entschieden hat, dass VW im Abgasskandal schadenersatzpflichtig ist, sind noch nicht alle Fragen geklärt. So geht es u.a. darum, ob mit dem Software-Update nicht auch eine neue unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters aufgespielt wurde. Entsprechende Urteile der Landgerichte Dortmund oder Düsseldorf liegen bereits vor (Az.: 4 O 53/20 und 7 O 166/18).

Möglicherweise gibt es durch die Einsichtnahme auch Erkenntnisse zu illegalen Abschalteinrichtungen bei Fahrzeugen mit dem Nachfolgemotor EA 288 oder den größeren 3-Liter-Dieselmotoren. „Der Abgasskandal ist noch lange nicht vorbei und betroffene Fahrzeughalter können ihre Ansprüche auf Schadenersatz prüfen lassen“, so Rechtsanwalt Seifert.

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