Volkswagen muss im Abgasskandal einen VW T6 Transporter Kombi 2.0 TDI mit der Abgasnorm Euro 6 und dem Dieselmotor EA 288 zurücknehmen und den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung ersetzen. Das hat das Landgericht München I mit Urteil vom 25.08.2020 entschieden (Az.: 3 O 4218/20). Das Urteil hat Schwering Rechtsanwälte aus Hannover erstritten.