Guter Rat von Verbraucherschutz bis Abgasskandal

IPhone kaputt? In diesen Fällen repariert Apple das Telefon selbst

/ 31.08.2020 / / 277

Ist das iPhone defekt, sind sich Besitzer in vielen Fällen nicht sicher, ob sie ihr Smartphone als Garantiefall durch die einjährige Gewährleistung des Herstellers kostenfrei reparieren lassen können, oder, ob sie für die Instandsetzung des iPhones selbst aufkommen müssen.

Der Hersteller der iPhones, Apple, folgt in diesem Zusammenhang einem sogenannten VMI, einem „Visual/Mechanical-Inspection-Guide“. Durch diesen wird schnell deutlich, wann Kunden ihr Gerät sorgenfrei zum Hersteller bringen können, um dieses kostenlos reparieren zu lassen.

In dem Dokument sind Schäden indiziert, die der Hersteller Apple als berechtigt für eine Reparatur betrachtet und daher ohne zusätzliche Kosten instand setzt. Ebenfalls werden aber Schäden definiert, die außerhalb des Garantiezeitraumes gegen eine Gebühr von Apple repariert werden. Darüber hinaus gibt es Defekte am iPhone, die der Hersteller grundsätzlich nicht behebt.

Reparatur von Pixelschäden und Haarrissen

Die Regularien des Herstellers sehen vor, dass Defekte wie Staub unterhalb des Displays, Pixelschäden, Verschiebungen des Schaumpolsters der Frontkamera und Haarrisse im Bildschirm durch Apple problemlos während der laufenden Garantie instandgesetzt werden. Offenbar findet auch dann eine Behebung der genannten Schäden statt, wenn gleichzeitig ein Flüssigkeitseintritt oder ähnliche weitere Defekte registriert werden.

Schwerwiegendere Schäden, wie ein iPhone Wasserschaden, Brüche im LCD unterhalb des Display-Glases oder Korrosion, die mit weiteren Schäden am Gehäuse des Smartphones einher gehen, die wahrscheinlich durch einen Sturz des Handys verursacht wurden, werden durch den Hersteller nur behoben, wenn der Kunde für die entstehenden Reparaturkosten aufkommt.

Weitere Reparaturfälle, die kostenpflichtig für den Kunden sind, stellen Risse im Glas und Defekte an der Kamera, die durch eine Beschädigung durch einen Laser – beispielsweise auch durch den Versuch, ein Foto von einer Sonnenfinsternis zu schießen – dar. Treten Defekte bei den Anschlüssen des Gerätes auf, muss der Kunde für die Reparatur durch den Hersteller ebenfalls zahlen.

Weitere Schäden, die zweifelsfrei durch die Schuld des Nutzers hervorgerufen worden, werden von dem Hersteller Apple nicht behoben. Laut der Richtlinie sollten es iPhone-Besitzer ebenfalls unterlassen, ihr Smartphone in Eigenregie auseinander zu bauen, um es zu modifizieren. Wurde das iPhone für eine Reparatur zu einer von Apple nicht autorisierten Handy-Werkstatt gebracht, werden durch Apple ebenfalls keine Reparaturen an dem jeweiligen iPhone mehr durchgeführt.

Kuriose Defekte am iPhone – das können Kunden tun

Auf Wasserschäden wird in dem genannten Dokument in einem gesonderten Unterkapitel explizit eingegangen. Mitarbeiter müssen sowohl extern als auch intern nach Wasserschäden suchen. Entdecken sie dabei entsprechende Hinweise auf einen Wasserschaden, können unterschiedliche Reparaturarbeiten, die eigentlich kostenfrei wären, abgelehnt und als Alternative eine kostenpflichtige Instandsetzung angeboten werden. Diese fällt dann unter die Kategorie der sogenannten „Out-of-Warranty-Repair“.

Der Leitfaden hinsichtlich des Umgangs mit Reparaturen stellt allerdings keine verpflichtenden Regularien dar, sondern kann eher als Handlungsempfehlung verstanden werden, die besonders bei kuriosen Defekten als Hilfe dient. Es kann somit durchaus möglich sein, dass ein Austausch des iPhones im Zeitraum der Gewährleistung auch bei einem eventuellen, leichten Wasserschaden anstandslos durchgeführt wird.

Die geschilderte Vorgehensweise bei den Reparaturfällen bezieht sich nur auf iPhones, für die keine Absicherung durch Apple-Care+ besteht. Einmal kostet dieser zusätzliche Service 149 Euro und umfasst bei unabsichtlichen Beschädigungen zwei Reparaturen durch den Hersteller. Allerdings fallen dafür bei Displaysschäden 29 Euro und bei anderweitigen Schäden 99 Euro pro Reparatur an.

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