Datenschutz: Herausforderungen durch Virtual Reality

/ 30.07.2020 / / 103

In den heutigen digitalen Zeiten geben Verbraucher stetig mehr persönliche Daten von sich preis. Zum Teil geschieht dies auf freiwilliger Basis, allerdings oft auch gänzlich unbemerkt. Dies ist einer der Gründe, weshalb die virtuelle und digitale Welt des Öfteren in der Kritik stehen.

Besonders eine neue technische Innovation, die Virtual Reality, wirft Fragen hinsichtlich des Datenschutzes auf. Eine professionelle VR Agentur ist in der Lage, dazu eine umfassende Beratung zu liefern, auf die Unternehmen, welche die VR für ihre Zwecke nutzen möchten, nicht verzichten sollten.

Die virtuelle Realität und die Datenschutzrichtlinien

Um den Umgang mit dem Schutz der Daten der Nutzer ein wenig näher zu beleuchten, lohnt sich ein Blick auf die Datenschutzrichtlinien eines großen Anbieters von VR-Geräten. Hier wird für die Registrierung der Name, die E-Mail-Adresse, die Telefonnummer und das Geburtsdatum benötigt. Wird ein Kauf getätigt, findet ebenfalls eine Speicherung der Zahlungsinformationen, der Versandangaben und der Kaufaktivität statt.

Darüber hinaus werden die Kommunikation zwischen den einzelnen Nutzern sowie erstellte Beiträge abgelegt. Gespeichert werden auch Zugriffe auf die Dienste, Inhalte und Apps sowie die Interaktionen in den Spielen. Es findet ebenfalls eine Aufzeichnung über die Körpermaße und -bewegungen sowie die Standortinformationen statt.

Der Beispiel-Anbieter räumt sich zusätzlich die Rechte ein, die gespeicherten Daten aus verbundenen Unternehmen, wie Whats App, Instagram, Facebook oder von Dritten zu kombinieren beziehungsweise die eigenen Daten mit diesen Gruppen zu teilen. Dritte haben das Recht, Informationen zu sammeln, die als Grundlage für Vermarktungen an den User außerhalb der jeweiligen Dienste genutzt werden.

Eye-Tracking liefert zusätzliche Daten

Zukünftig wird darüber hinaus die Möglichkeit bestehen, die Bewegungen der Augen vollständig aufzuzeichnen. So werden verlässliche Informationen darüber geliefert, was die Augen des Nutzers gerade ansehen. Hinsichtlich der Leistung stellt dies einen großen Fortschritt dar, da somit lediglich der Bereich gerendert wird, der im Blick des Nutzers liegt. Die restliche Umgebung wird weniger scharf angezeigt, wodurch der Aufwand für die Grafik maßgeblich gesenkt wird.

Somit stehen im Bereich des Datenschutzes weitere persönliche Daten zur Verfügung, die ein Unternehmen über den Nutzer sammeln und speichern kann. Diese Daten könnten selbstverständlich für weitere Marketingzwecke gewinnbringend genutzt werden.

Auch die Aufzeichnungen der Körperbewegungen liefern eventuell verwertbare Erkenntnisse, wie beispielsweise Informationen über Erkrankungen des Bewegungsapparates – besonders interessant ist dies, falls Versicherungen und Krankenkassen diese Daten kaufen würden.

Tracking der Mimik des Nutzers

Die nächste große Entwicklung im Bereich der virtuellen Realität stellt die Aufzeichnung von Mimik und Gesichtsausdrücken dar. Dadurch soll ein vollkommen neuartiges Niveau der Interaktivität geschaffen werden, da computergesteuerte Mitspieler somit beispielsweise auf die Mimik des echten Spielers reagieren können.

Generell lässt sich hinsichtlich des Datenschutzes im Gebiet der Virtual Reality festhalten, dass die Nutzer es von anderen Anbietern, wie beispielsweise Facebook, bereits gewohnt sind, viele persönliche Daten zur Verfügung zu stellen. Daher sind die Datenschutzlinien, welche Unternehmen aus dem Bereich VR festlegen, keine große Neuigkeit.

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Allerdings darf nicht außer Acht gelassen werden, dass die immer weiterentwickelteren Technologien und digitalen Fortschritte dazu führen, dass stetig größere Mengen an Daten gesammelt werden können – in diesem Fall nun auch über Mimik, Augenbewegungen und Bewegungen des Körpers. Nicht vergessen werden darf in diesem Zusammenhang auch, dass die VR-Brillen in der Regel mit integrierten Mikrofonen ausgestattet sind. Ein vorsichtiger Umgang mit den eigenen Daten ist daher empfehlenswert, besonders, da diese auch an Dritte weitergegeben werden können.

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Kategorien: Verbraucherschutz

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