Rückruf-Code 23X6 – KBA untersucht Abschalteinrichtung beim Audi A8 4,2 mit Abgasnorm Euro 5

/ 04.07.2020 / / 278

Der Audi A8 ist im Abgasskandal kein unbeschriebenes Blatt. Schon im vergangenen Jahr gab es unter dem Code 23X6 Rückrufe des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) für verschiedene Modelle des A8. Nun könnte ein weiterer hinzukommen. Wie das KBA am 10. Juni 2020 mitteilte, ist eine Konformitätsabweichung der Antriebssteuerungssoftware für den Audi A8 4,2 Liter mit der Abgasnorm Euro 5 in Untersuchung.

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Laut Mitteilung des KBA handelt es sich konkret um Modelle des Audi A8 4,2 Liter TDI V8 MKB CDSB mit dem Getriebe AL 951 und der Abgasnorm Euro 5, die von 2009 bis 2014 gebaut wurden. Weltweit sind knapp 11.000 Fahrzeuge betroffen, davon rund 5.400 in Deutschland.

Das KBA hatte bereits im vergangenen Jahr verpflichtende Rückrufe für den A8 3,0 Liter mit den Abgasnormen Euro 5 und 6 sowie für den A8 4,2 Liter Euro 6 angeordnet. Nun steht auch der Audi A8 4,2 Liter mit der Schadstoffklasse Euro 5 im Fokus des Behörde. Offizielle Begründung ist eine Konformitätsabweichung der Antriebssteuerungssoftware. Aus dem gleichen Grund wurde im Dezember 2019 bereits der Rückruf für die kleinere Variante des Audi A8 mit 3-Liter-Motor und der Abgasnorm Euro 5 angeordnet.

Für die betroffenen Audi-Halter bedeutet der Rückruf, dass sie ihr Fahrzeug in die Werkstatt bringen müssen, damit ein Software-Update aufgespielt werden kann. Welche Auswirkungen das Update auf den Motor hat, auf Leistung, Verbrauch oder Verschleiß hat, ist ungewiss. Vom Wertverlust der Fahrzeuge ganz abgesehen.

Von Rückrufen betroffene Audi-Fahrer können aber auch Schadensersatzansprüche geltend machen. „Die Chancen Ansprüche durchzusetzen, stehen gut. Dies gilt umso mehr nach der Aussage der EuGH-Generalanwältin Eleanor Sharpston, dass sie Abschalteinrichtungen grundsätzlich für unzulässig hält, wenn sie im realen Straßenbetrieb zu einem erhöhten Emissionsausstoß führen“, sagt Rechtsanwalt Dr. Ingo Gasser.

Die EuGH-Generalanwältin hatte in ihrem Gutachten vom 30. April 2020 auch deutlich gemacht, dass Ausnahmen nur sehr begrenzt zulässig seien und nur dann, wenn sie dem unmittelbaren Schutz des Motors dienen. Funktionen, die den Motor langfristig vor Verschleiß oder Versottung schützen sollen, zählen nicht zu diesen Ausnahmen. „Nach dieser Einschätzung und den Rückrufen durch das KBA dürfte es Audi schwerfallen, ein Gericht von der Zulässigkeit der Abschalteinrichtungen zu überzeugen“, so Rechtsanwalt Dr. Gasser, Kooperationspartner der IG Dieselskandal.

Auch der BGH hatte 2019 bereits klargestellt, dass unzulässige Abschalteinrichtungen einen Mangel darstellen und die Käufer Anspruch auf Ersatz haben.

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