Das Landgericht Essen verkündete am 21.10.2019 ein Urteil gegen die AUDI AG und verurteilte das Unternehmen, einen Audi A6 zurückzunehmen und Schadenersatz abzüglich einer Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer zu zahlen. Wie mittlerweile fast alle Landgerichte Deutschlands legten sich die Essener Richter auf die 300.000 Kilometer-Marke bei der Berechnung des Schadensersatzes fest. Auch bemerkenswert beim Urteil zum Aktenzeichen 16 O 122/19: Das Landgericht bestätigte, dass ein durchgeführtes Update die Makelbehaftung des Fahrzeugs nicht abstellt. In diesem Fall hatte übrigens eine GmbH auf Rückgabe wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung geklagt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, Beim verhandelten Audi handelt es sich um einen 3-l-TDI mit dem EA897-Motor. Das Fahrzeug ist der Schadstoffklasse 5 zugeordnet.
Rechtsanwalt Andreas Schwering, Hannover, vertritt Opfer des Abgasskandals deutschlandweit.