Was kostet ein Anwalt im Abgasskandal?

/ 22.05.2020 / / 286

Ein Rechtsanwalt rechnet im Rahmen des Rechtsanwaltsvergütungsgesetz ab und hat in der Gebührenordnung hier einige Freiräume. Grundsätzlich kaum möglich ist eine individuell ausgehandelte Kostenvereinbarung, da diese in einem zivilrechtlichen Streitfall wenig Bestand hätte und die Rechtsanwaltskammer Verstöße gegen die Gebührenordnung auch verfolgen würde bis hin zum Entzug der Zulassung.

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Diese strikten Regelungen machen Sinn, denn Anwälte beraten sich grundsätzlich mit jeder Aussage in eine juristische Verantwortlichkeit hinein, sind regresspflichtig und können anschließend für falsche Beratung zur Rechenschaft gezogen werden. Falsch ist z.B. eine Empfehlung, die nicht für den Mandanten die bestmögliche Alternative aufzeigt. Schon allein daher verbietet es sich, eine solche “Ware” wie einen Rechtsrat kostenlos oder unter Preis anzubieten. Hinzukommt, dass eine Berufshaftpflichtversicherung nicht eintreten wird, wenn Vereinbarungen vorliegen, die nicht dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz entsprechen. Anwälte können so sehr schnell in eine Kostenfalle geraten, aus der es kein Entrinnen gibt und die die Existenz der Kanzlei bedrohen kann.

Zur Finanzierung eines Verfahrens gibt es 4 Möglichkeiten

  • Selbstzahlung
  • Rechtschutzversicherung
  • Prozesskostenfinanzierung
  • Rechteabtretung

Anwaltkosten im Abgasskandal

Gerade im Themenkomplex Abgasskandal sind Anwaltskosten ein wesentlicher Parameter um die Wirtschaftlichkeit einer Klage und das Prozessrisiko einschätzen zu können. Wer keine Rechtschutzversicherung hat und nicht auf eine Prozesskostenfinanzierungsmöglichkeit zurückgreifen kann, der ist gezwungen, eine Klage selbst zu finanzieren. Wer z.B. einen Kaufvertrag über 30.000 Euro für einen EA 288 Golf 7 in das Verfahren einbringt, kann von einem Streitwert von 30.000 Euro für die Berechnung der Anwaltskosten ausgehen. Nach dem Urteil des BGH zum Nutzungsersatz sinkt der Streitwert entsprechend der Höhe der zu zahlenden Entschädigung für die gefahrenen Kilometer. Anbei einige Vergleichswerte (jeweils 1. Instanz, 2. Instanz in Klammern).

  • Streitwert 1000 € = 680 € (1500 €)
  • Streitwert 5000 € =2300 € (5000 €)
  • Streitwert 10.000 € = 4000 € (8.000 €)
  • Streitwert 20.000 € = 5500€ (12.000 €)
  • Streitwert 95.000 € = 11.000 € (24.000 €)

Anwaltkosten 2. Instanz

Geht ein Verfahren mit einem Streitwert von 30.000 Euro in der 2. Instanz verloren, dann hat der Kläger für die Gerichtskosten und die Gebühren der Anwälte beider Parteien insgesamt rund 14.000 Euro aufzubringen. Geht das Verfahren in der 1. Instanz verloren, sind etwa 6.000 Euro zu bezahlen. Wird das Verfahren rechtskräftig gewonnen, dann zahlt die gegnerische Seite alle Kosten. Bereits geleistete Zahlungen werden der Gewinner-Partei erstattet, der Kläger kann über die ausgezahlte Schadensersatz-Summe frei verfügen und muss anteilig niemandem etwas abgeben.

Prozesskostenfinanzierung

Etwas anders sieht das aus, wenn eine Prozesskostenfinanzierung im Spiel ist, dann wird im Fall einer gewonnenen Klage von der erstrittenen Schadensersatzsumme der vorab festgelegte Provisionsanteil an den Finanzierer abgeführt. Geht eine prozesskostenfinanzierte Klage verloren zahlt der Prozesskostenfinanzierer alle Gebühren und sonstigen Kosten.

Abtretung von Rechten

Die aus unserer Sicht ungünstigste Finanzierungsform ist das Abtreten von Rechten gegen Entgelt oder gegen die Aussicht auf Geld. Diese von sogenannten LegalTech-Firmen angebotenen Finanzierungsformen bergen zwar kein direktes Riskio, vermindern aber die Chancen auf einen lukrativen Verfahrensausgang extrem. Wer hier mitmacht muss wissen, dass die persönliche Einflussnahme auf solch ein Verfahren oft zu “Null” tendiert und dass der Anspruch unter Umständen “verbrannt” ist. Es ist wirklich Glückssache…

Deckung durch Rechtschutz

Rechtsanwalt Seifert, Kooperationsanwalt der IG Dieselskandal: “Wir werden immer wieder gefragt, ob eine Rechtschutzversicherung eintritt oder nicht. Dazu eine klare Aussage: In den aktuellen EA189 und EA288-Fällen (Volkswagen TDI) gibt es sehr gute Chancen auf erfolgreiche Klageverläufe, daher kann eine Versicherung die Deckung gar nicht verweigern!” Diese Aussage wird durch gesetzliche Bestimmungen gedeckt, nach denen eine RSV eintreten muss, wenn gute Aussichten auf einen Klageerfolg bestehen.

Verweigerungen liegen meist ganz anders begründet, denn vielfach ist das Risiko schlichtweg nicht nurch die Versicherungsbedingungen gedeckt oder die betreffende Person oder das streitgegenständliche Fahrzeug sind nicht mitversichert.

Fragen zu Anwaltkosten

Das Team der IG Dieselskandal steht Ihnen jederzeit unter Tel.: 0800 000 1961 für eine kostenlose Auskunft zu allgemeinen Fragen zur Verfügung, gern nennen wir Ihnen auch die Anwaltkosten für eine von Ihnen genannte Summe. Bei konkreten juristischen Fragen vermitteln wir Sie zu einem kompetenten Rechtsanwalt für eine kostenlose Erstberatung zum Thema Anwaltskosten.

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Kategorien: Abgasskandal / Kollektiver Rechtsschutz / Rechtsschutz Schlagwörter: / /

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