Abgasskandal: Urteil gegen BMW – AZ 7 O 67/19

/ 19.04.2020 / / 1.192

Das Landgericht Düsseldorf hat einen Fahrzeughersteller in erster Instanz zur Zurücknahme eines Diesel-Fahrzeugs verurteilt und dem Eigentümer rund 21.000 Euro Schadensersatz zugesprochen (LG Düsseldorf – AZ 7 O 67/19). 

Rechtsanwalt zu diesem Thema finden

Hier einen Rechtsanwalt zu diesem Thema finden

Verbraucherschutz.tv kooperiert deutschlandweit mit vielen kompetenten Rechtsanwälten auch aus Ihrer Region. Sie sind Anwalt und möchten hier veröffentlichen? Bitte Mail an usch@talking-text.de

Das Besondere daran: Erstmals wurde BMW die “vorsätzliche sittenwidrige Schädigung” nicht nur vorgeworfen, sondern auch nachgewiesen – dies zumindest in der 1. Instanz – BMW hat schon die Berufung vor dem OLG Köln angekündigt. Der Fahrer eines BMW X1 der Schadstoffklasse 5 hatte argumentiert, dass der in seinem Fahrzeug verwendeten Motor eine Abschaltvorrichtung nutzt. Die Säuberung der Abgase wird gezielt ausgeschaltet. Wie auch in anderen Verfahren gegen die Autohersteller Mercedes VW und Audi sowie Porsche ging es auch in diesem Verfahren um das so genannte ‘Thermische Fenster‘. 

BMW wird vorgeworfen, die Abschaltung die Abgasaufbereitung nur in einem Zeitfenster zwischen 17 ° und 33° aktiv zu halten und außerhalb dieses Fensters die Abschaltung zu aktivieren. BMW hatte vor dem Landgericht vorgetragen, dass die Verwendung des “Thermischen Fensters” der EU-Richtlinie entspreche. 

Damit stellt sich BMW ebenso erfolglos den vorherrschenden Verdachtsmomenten entgegen wie alle anderen Hersteller auch. Das Gericht erachtete den Vortrag als nicht substantiell, zumal BMW nicht verraten wollte, in welchem Zeitfenster die Abschaltung aktiviert wird. Vor dem OLG wird es dazu Ausführungen geben müssen. Ohne tiefgreifende Aussagen dazu kann eine Berufung für den Autohersteller nicht erfolgreich ausgehen.

“Der EuGH wird zum Ende des Monats zum Thema ‘Thermo-Fenster’ Stellung beziehen. Wir gehen davon aus, dass die Verwendung des ‘Thermischen Fensters’ grundsätzlich als illegale Abschalt-Vorrichtung gewertet werden wird. Die geforderte NOx-Reduzierung findet nicht statt und wird absichtlich unterdrückt”, so Dr. Gerrit Hartung, Kooperationsanwalt der IG Dieselskandal. Besonders interessant an diesem Urteil ist die Tatsache, dass das Landgericht Düsseldorf keinerlei Wert auf die Zusendung eines offiziellen Rückruf-Schreibens gelegt hat.

Die Anwälte der IG Dieselskandal sind sich einig: “Allein, dass BMW keinen ausreichenden Vortrag zum Thema ‘Thermisches Fenster’ geliefert hat, reichte dem Richter für ein verbraucherfreundliches Urteil. Das sollte anderen BMW-Fahren Mut machen.” 

Können wir Ihnen helfen?

Hier ein Ticket eröffnen, durch die Eröffnung eines Tickets entstehen Ihnen keinerlei Kosten

Die Kooperationsanwälte stehen für eine kostenlose Erstberatung jederzeit zur Verfügung – auch die Abfrage der Rechtschutzversicherung wird kostenfrei und unverbindlich vorgenommen.

Alternative Text
Kommentare / Anzahl der Kommentare: bisher keine
Kategorien: Abgasskandal Schlagwörter:

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert.
Sie wollen einen Backlink posten? Gerne mache ich Ihnen ein Angebot dazu (info@verbraucherschutz.tv).

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.

Angst? - hier klicken oder Hier 1. Hilfe anfordern.

Jetzt Beschwerdebrief aufsetzen!

Wir unterstützen sie in Ihrem Anliegen mit der Formulierung eines Beschwerdebriefes.

Hier mehr erfahren

Tickets für schnelle Hilfe

Jetzt mit unserem Ticketsystem Kontakt aufnehmen. Wir informieren Sie darüber, was in Ihrem Fall zu tun ist. Wir geben keinen Rechtsrat, sondern helfen Ihnen, die Krisensituation richtig einzuschätzen und die richtigen Schritte einzuleiten.


Für Anwälte

Interessierte Kooperationsanwälte senden ein Mail an info@verbraucherschutz.tv

Tel.: 0800 000 1961