Flug verspätet? Das sind Ihre Rechte!

/ 25.03.2020 / / 27

Immer mehr Flüge an deutschen Flughäfen sind entweder verspätet oder fallen ganz aus. In 2014 waren es lediglich 10% – nach weniger als 10 Jahren hat sich diese Zahl mehr als verdoppelt. Im Jahr 2019 waren bereits über 21% aller Flüge, die auf deutschen Flughäfen abgefertigt worden verspätet oder sind ausgefallen.

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Die Arbeit der Bundesregierung und der Europäischen Union angesichts der Zunahme des Flugverkehrs durch verschiedene Maßnahmen, gegen die Zunahme von Verspätungen vorzugehen, scheint also nicht zu funktionieren. Besonders weil die durchschnittliche Verspätungszeit nur um zwei Minuten (!) sank.

Wenn der eigene Flug verspätet ist und der Anschlussflug nicht mehr erwischt wird oder der Anschlusszug auch nicht mehr bereitsteht, ist das sehr ärgerlich. Zum Glück haben Passagiere ein Anrecht auf Entschädigung bei Flugverspätungen.

Das Chaos an deutschen Flughäfen wird kaum kleiner

Trotz den Bemühungen der Politik in den letzten Jahren waren in Deutschland 2019 weit über 287.000 Flüge auf die eine oder andere Weise unpünktlich.

Unter anderem waren zwar auch die vielen Streiks durch Sicherheitspersonal in Deutschland oder starker Schneefall Ende des Winters für diese hohe Zahl verantwortlich. Über die Hälfte der Verspätungen sind aber die Fluggesellschaften verantwortlich. Es zeigt sich deutlich, dass der Flugverkehr noch lange nicht so reibungslos wie die Deutsche Bahn – ja das ist so traurig wie es klingt.

Dabei gelten für Verspätungen im Flugverkehr durch die Vorgaben der Europäischen Union sehr laxe Vorstellungen. Denn erst wenn ein Flug drei Stunden oder mehr verspätet ist, haben Verbraucher ein Anrecht auf Entschädigung. Wer einmal in einem Flieger saß, der zwar pünktlich zum Boarding ausgerufen war, aber trotzdem irgendwie drei Stunden verspätet startete, der hat eine ganz neue Vorstellung von Platzangst.

Was sind die Rechte von Fluggästen?

Die Europäische Gesetzgebung spricht den Fluggästen nicht nur finanzielle Entschädigungen zu. Denn wer auf einem Flughafen oder sogar im Flugzeug selbst über Stunden warten muss, dem erscheinen die 250 Euro Entschädigung auf der Kurzstrecke, gar nicht so interessant.

In einem solchen Fall haben Passagiere bereits nach zwei Stunden Abflugsverspätung bei Kurzstrecken muss die Fluggesellschaft kostenlose Mahlzeiten und Getränke anbieten, um ihre Fluggäste zu versorgen. Auf der Mittelstrecke muss die Fluggesellschaft ab drei Stunden Versorgungsleistungen anbieten.

Bei einer Ankunftsverspätung von mehr als drei Stunden müssen die Fluggesellschaften 250-600 Euro, je nach geflogener Strecke, pro Person zahlen. Wenn der Flug mehr als fünf Stunden verspätet abhebt, dann dürfen die Fluggäste von ihrem Flug zurücktreten und müssen den vollen Ticketpreis von der Fluggesellschaft zurückerhalten. Wenn der Abflug sich auf den nächsten Tag verschiebt, dann muss die Fluggesellschaft eine Hotelübernachtung und den Transport zum Hotel bezahlen.

Wenn der Flug nicht spätestens 14 Tage vor Abflug annulliert wurde, haben Kunden ebenfalls das Recht darauf, sich den ganzen Ticketpreis erstatten zu lassen.

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Leider müssen Fluggäste immer öfter diese Rechte einklagen. Wer hier nicht die Expertise hat, kann sich an Organisationen wie Flightright wenden. Wichtig ist, dass die Ansprüche innerhalb eines Jahres  geltend gemacht werden – denn nach dieser Frist verjähren die Ansprüche aus Verspätungen mit Fluggesellschaft. Angesichts des Ärgers, der die Verspätung mit sich bringt werden die meisten Betroffenen aber nicht so lange warten.

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Kategorien: Verbraucherschutz

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