Corona und Mietrecht – Keine Kündigung

/ 21.03.2020 / / 109

Sehr zur Verärgerung des Verbandes für Grundeigentum hat die Bundesregierung eines Gesetzesänderung im Mietrecht angeküdigt. Demnach sollen Mieter nicht mehr wegen Mietrückständen gekündigt werden können. Auch anderen Schuldner sollen – vorerst bis September – keine Konsequenzen drohen, falls sie ihren Zahlungsverpflichtungen wegen der Corona-Krise nicht nachkommen können.

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Gelten soll die neue Regelung für Mietschulden, die vom 1. April bis bis zum 30. September 2020 anfallen – wobei die Pflicht zur Zahlung bestehen bleibt. Für normale Darlehen, die nicht zurückgezahlt werden können, will die Bundesregierung Rechtssicherheit vorgeben und Rahmenbedingungen schaffen.

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Kategorien: Verbraucherschutz

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