Manipulierte Kilometerstände – so schützen Sie sich vor Tachobetrug

/ 05.03.2020 / / 35

Viele Menschen in Deutschland entscheiden sich für den Kauf eines Gebrauchtwagens. Der Hauptgrund dafür ist der Preis. Verwunderlich ist das nicht. Schließlich sind Gebrauchtwagen für einen Bruchteil des Neukaufpreises zu haben. Das macht sogar teurere Modelle bezahlbar und somit den Traum eines (gebrauchten) Sportwagens realisierbar. Generell sind die Vorteile von Gebrauchtwagen bemerkenswert. Wer sich ein gebrauchtes Fahrzeug zulegen möchte, sollte allerdings bedenken, dass es unter den Händlern auch schwarze Schafe gibt. Kleinere und größere Betrügereien sind beim Autoverkauf keine Seltenheit. Vor allem Tachobetrug ist weit verbreitet und es gibt keine echten Schutzmöglichkeiten. Zumindest in technischer Hinsicht. Selbst der beste Autobauer wird Sie kaum vor Betrügereien schützen können. Tricksereien am Tachostand gehören daher zu den größten Risiken beim Gebrauchtwagenkauf. Doch keine Sorge. Es gibt einige Indizien für Tachobetrug. Wenn Sie wissen wollen, welche das sind und wie Sie sich am besten schützen, lesen Sie einfach weiter.

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Bestehen Sie auf das Serviceheft

Beim Kauf eines Gebrauchtwagens sollten Sie immer auf eine Aushändigung des Servicehefts bestehen. Sollte ein solches nicht vorliegen oder der Händler sich weigern, ist es wahrscheinlich besser, wenn Sie von dem Kauf absehen. Bedenken Sie jedoch, dass auch Servicehefte gefälscht werden können. Schauen Sie sich ein Serviceheft also immer möglichst genau an. Gerade bei älteren Heften und auffälligen Stempeln, sollten Sie skeptisch sein. Denn es ist leider Tatsache, dass viele Tachobetrüger sich die Mühe machen und zur Sicherheit das Serviceheft fälschen. Da Tricksereien am Tacho zusätzliche Gewinne in Höhe von mehreren tausend Euro einbringen können, ist der zusätzliche Aufwand nachvollziehbar. Seien Sie bei diesem Punkt also extra vorsichtig.

Fragen Sie nach TÜV-Berichten

Eine einfache Möglichkeit, um mehr über den Tachostand zu erfahren, sind TÜV-Berichte. Es ist nämlich üblich, dass die Berichte Angaben zum Kilometerstand enthalten. Sollten entsprechende Berichte vorliegen, liegt in der Regel kein Tachobetrug vor. Falls der Händler keine TÜV-Berichte vorzuweisen hat, sollten Sie von einem Kauf absehen. Die Chance ist zu hoch, dass es sich um einen Betrüger handeln könnte. Gerade dann, wenn der Verkaufspreis auffällig günstig ist.

Lassen Sie sich den Kilometerstand im Kaufvertrag zusichern

Damit Sie rechtlich auf der sicheren Seite sind und bei Bedarf juristische Schritte ergreifen können, sollten Sie sich den Tachostand im Kaufvertrag zusichern lassen. Achten Sie dabei allerdings darauf, dass keine unvorteilhaften Klauseln enthalten sind. Gegebenenfalls empfiehlt es sich sogar einen Anwalt zu beauftragen, um den Kaufvertrag zu prüfen. Vor allem dann, wenn der Kaufvertrag Unklarheiten aufweist.

Rechtliche Situation bei Tachobetrug

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Betrug durch Tachomanipulation kann gemäß § 263 StGB strafrechtlich verfolgt werden. Es drohen Geldstrafen und/oder Freiheitsstrafen bis zu einem Jahr. Voraussetzung für eine entsprechende Klage ist, dass der Täter wahre Tatsachen verbirgt oder falsche vorspiegelt, um dadurch den Käufer zu beeinflussen. Da bei einem Tachobetrug eine Täuschungshandlung vorliegt und das Ziel ist, einen höheren Kaufpreis zu erzielen, kann dieser laut § 263 StGB geahndet werden. Umso wichtiger, dass Sie auf einen Kaufvertrag bestehen und sich mit diesem absichern. Dadurch können Sie sich zumindest bei Käufen in Deutschland ein Stück weit absichern.

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Kategorien: Verbraucherschutz

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