Abgasskandal: Rückruf für Mercedes GLK und Mercedes GLE angeordnet

/ 20.02.2020 / / 509

Daimler muss weitere Mercedes-Modelle auf Anordnung des Kraftfahrt-Bundesamts in die Werkstätten rufen. Das KBA hat die Rückrufe am 6. bzw. 7. Februar 2020 veröffentlicht.

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Betroffen sind demnach der Mercedes GLE der Baujahre 2011 bis 2015 mit dem Motor OM651 und der Abgasnorm Euro 6 sowie verschiedene GLK-Modelle der Baujahre 2012 bis 2015 ebenfalls mit dem Motor des Typs OM651 und der Schadstoffklasse Euro 6. Hier soll es sich um Modelle des Mercedes GLK 220 BlueTec 4Matic und GLK 250 BlueTec 4Matic mit 7-Gang-Automatikbetriebe handeln. Die Rückrufe tragen den Code 5496143.

Bei den GLK-Modellen sind nach Angaben des KBA weltweit rund 17.000 Fahrzeuge und davon rund 9.600 in Deutschland betroffen. Beim GLE sind es weltweit ca. 35.700 Fahrzeuge von denen fast 6000 in Deutschland zugelassen sind.

Das Kraftfahrt-Bundesamt hat bei den Fahrzeugen eine unzulässige Abschalteinrichtung bzw. unzulässige Reduzierung der Wirksamkeit des Emissionskontrollsystems festgestellt. Daimler muss die Fahrzeuge zurückrufen und die unzulässigen Funktionen entfernen.

Für die betroffenen Mercedes-Kunden bedeutet dies, dass sie aufgefordert werden, ein Software-Update aufspielen zu lassen. Welche Auswirkungen ein Update auf Leistung, Verbrauch oder Verschleiß des Motors hat, ist nicht bekannt. Gleichzeitgig dürfte die Fahrzeuge durch den Rückruf ein weiterer Wertverlust treffen.

„Daimler ist im Abgasskandal von diversen Rückrufen berufen. Auch wenn der Autobauer stets behauptet, keine unzulässigen Aschalteinrichtungen verwendet zu haben, ist das KBA in zahlreichen Fällen zu einer anderen Auffassung gekommen. Für die betroffenen Mercedes-Kunden bedeutet das, dass sie sich nicht mit einen Update abspeisen lassen müssen, sondern auch Schadensersatzansprüche geltend machen können“, sagt Rechtsanwalt Dr. Ingo Gasser, Kooperationspartner der IG Dieselskandal.

Der BGH hat Anfang 2019 klargestellt, dass unzulässige Abschalteinrichtungen einen Mangel darstellen und die Kunden einen Anspruch auf Ersatz haben. Entsprechend haben auch verschiedene Gerichte inzwischen entschieden, dass Daimler seine Kunden im Abgasskandal vorsätzlich sittenwidrig geschädigt hat und zum Schadensersatz verpflichtet ist.

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