Widerruf eines Autokredits bei der Mercedes-Bank erfolgreich – OLG Brandenburg 4 U 7/19

/ 11.12.2019 / / 200

Der Widerruf einer Autofinanzierung bei der Mercedes-Bank ist weiterhin möglich. In einem richtungsweisenden Urteil vom 13. November 2019 hat das Brandenburgische Oberlandesgericht entschieden, dass der Widerruf eines Autokredits mit der Mercedes-Bank auch noch Jahre nach Vertragsabschluss wirksam erfolgt ist (Az.: 4 U 7/19).

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Bemerkenswert ist, dass die Entscheidung des OLG Brandenburg ergangen ist, nachdem der BGH entschieden hatte, dass verschiedene Formulierungen in Widerrufsbelehrungen ordnungsgemäß sind. Dabei handelte es sich jedoch um Kreditverträge der BMW-Bank bzw. Ford-Bank. „Vor dem OLG Brandenburg ging es hingegen um einen Kreditvertrag mit der Mercedes-Bank und hier hat das Gericht in Kenntnis der BGH-Entscheidung festgestellt, dass der Widerruf aufgrund fehlerhafter Informationen möglich ist“, sagt Rechtsanwalt Dr. Ingo Gasser.

In dem zu Grunde liegenden Fall hatte der Kläger im November 2016 einen Darlehensvertag mit der Mercedes-Bank abgeschlossen, um einen Fahrzeugkauf zu finanzieren. In dem Vertrag ist vereinbart, dass die Bank bei einer vorzeitigen Rückzahlung des Darlehens eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen kann.

Dazu heißt es in dem Vertrag: „Die Vorfälligkeitsentschädigung beträgt 1 Prozent beziehungsweise, wenn der Zeitraum zwischen der vorzeitigen und der vereinbarten Rückzahlung geringer als ein Jahr ist, 0,5 Prozent des zurückgezahlten Betrags. Ist die so ermittelte Vorfälligkeitsentschädigung höher als die Summe der noch ausstehenden Zinsen, wird diese Summe als Vorfälligkeitsentschädigung berechnet.“

Im August 2017 erklärte der Darlehensnehmer den Widerruf. Seine Klage hatte in zweiter Instanz vor dem OLG Brandenburg Erfolg. Wegen des Fehlens wesentlicher Pflichtangaben sei die 14-tägige Widerrufsfrist nicht in Lauf gesetzt worden und der Widerruf immer noch möglich gewesen, so das OLG.

Das Gericht bemängelte, dass der Darlehensvertrag nicht die anzugebende zutreffende Berechnungsmethode des Anspruchs auf Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung enthält. Diese müsse aber angegeben werden, wenn die Bank ihren Anspruch auf eine Vorfälligkeitsentschädigung geltend machen will.

Die Angabe, die Vorfälligkeitsentscheidung beträgt 1 Prozent bzw. 0,5 Prozent des zurückgezahlten Betrags, wenn der Zeitraum zwischen der vorzeitigen und der vereinbarten Rückzahlung geringer als ein Jahr ist,  erfülle nicht die gesetzlichen Bestimmungen. Sie gebe weder die Berechnungsmethode einer vertraglich so vereinbarten noch die der gesetzlich bestimmten Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung wieder, führte das OLG Brandenburg aus. Der Widerruf sei daher wirksam erfolgt. Folge ist, dass der Kläger seine bereits geleisteten Raten zurückbekommt.

„Da es sich Autofinanzierungen häufig um ein sog. verbundenes Geschäft handelt, ist der Widerruf doppelt interessant. Denn er führt dazu, dass im Erfolgsfall nicht nur der Kreditvertrag, sondern auch der Kaufvertrag rückabgewickelt wird. Der Verbraucher gibt dann das Auto an die Bank und erhält seine geleisteten Raten inklusive Anzahlung zurück“, erklärt Rechtsanwalt Dr. Gasser, Kooperationspartner der IG Dieselskandal.

Das Urteil des Brandenburgischen OLG dürfte für den Widerruf von Kreditverträgen mit der Mercedes-Bank wegweisend sein. Es ist auch besonders für Mercedes-Kunden interessant, die ihren Pkw loswerden möchten. Für den Widerrufsjoker ist es dabei unerheblich, ob es sich um einen Diesel oder Benziner handelt oder ob es einen Rückruf des Kraftfahrt-Bundesamts für das Fahrzeug gibt.

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