Abgasskandal – Geld zurück bei Autokauf 2016 – LG Arnsberg I-2 O 718/18

/ 13.11.2019 / / 76

VW musste im Abgasskandal eine weitere Niederlage vor dem Landgericht Arnsberg einstecken. Das LG Arnsberg entschied mit Urteil vom 22. Oktober 2019, dass VW einen Seat Alhambra TDI zurücknehmen und den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung erstatten muss (Az.: I-2 O 718/18).

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„Bemerkenswert an dem Urteil ist, dass mein Mandant den Seat erst im Mai 2016 gekauft hatte und damit nach Bekanntwerden des Abgasskandals. Das LG Arnsberg entschied, dass er dennoch Anspruch auf Schadensersatz habe und folgte damit konsequent der Rechtsprechung des OLG Hamm“, erklärt Rechtsanwalt Hendrik Langeneke, der das Urteil erstritten hat.

In dem Seat Alhambra TDI des Klägers ist der Motor des Typs EA 189 verbaut, bei dem die Abgaswerte manipuliert wurden. VW habe diesen Motor entwickelt und in Verkehr gebracht. Dadurch habe VW den Kläger vorsätzlich sittenwidrig geschädigt und sei zum Schadensersatz verpflichtet, urteilte das LG Arnsberg.

VW habe in großem Umfang und mit erheblichem technischem Aufwand gesetzliche Umweltvorschriften ausgehebelt und zugleich die Endkunden manipulierend beeinflusst. Dieses Vorgehen sei gegenüber Behörden und Verbrauchern systematisch verschleiert worden. Obwohl der Abgasskandal im September 2015 öffentlich wurde und der Kläger das Fahrzeug erst im Mai 2016 gekauft hatte, sei die Täuschung ursächlich für die Kaufentscheidung des Klägers gewesen, führte das Gericht weiter aus.

Denn der Kläger habe glaubhaft dargestellt, dass er zum Zeitpunkt des Kaufes keine Kenntnis davon hatte, dass das Fahrzeug von Abgasmanipulationen betroffen ist. Auch die damaligen Veröffentlichungen zum Abgasskandal hätten diesen Rückschluss nicht zugelassen. Die Ad-hoc-Mitteilung von VW vom 22. September 2015 enthalte keine Hinweise darauf, welche Fahrzeuge konkret betroffen waren. Auch die umfangreiche Berichterstattung in den Medien habe diesen Rückschluss nicht zugelassen, so das LG Arnsberg, das sich konsequent am Urteil des OLG Hamm vom 10.09.2019 (Az.: 13 U 149/18) orientierte.

Dem Kläger sei bereits durch den Abschluss eines so nicht gewollten Kaufvertrags ein Schaden entstanden und VW sei daher zum Schadensersatz verpflichtet, urteilte das Gericht.

„VW kann zwar noch Berufung gegen das Urteil einlegen, dürfte aber auch in einem Berufungsverfahren vor dem OLG Hamm kaum Chancen haben, da das LG Arnsberg konsequent der Rechtsprechung des OLG Hamm gefolgt ist“, so Rechtsanwalt Langeneke.

Zahlreiche Landgerichte und auch Oberlandesgerichte haben VW im Abgasskandal inzwischen zu Schadensersatz verurteilt. Nach wie vor können Schadensersatzansprüche gegen VW geltend gemacht werden – auch wenn das Fahrzeug erst 2016 gekauft wurde. Geschädigte Autokäufer sollten aber handeln, denn Ende 2019 droht die Verjährung der Ansprüche.

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Schmalllenberg

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