Abgasskandal – Beweisbeschluss für Mercedes B 180 CDI

/ 16.10.2019 / / 101

Auch wenn Daimler stets betont, dass es keine Abgasmanipulationen gegeben habe, produziert der Autobauer doch immer wieder Negativ-Schlagzeilen im Abgasskandal. Erst vor wenigen Tagen ordnete das Kraftfahrt-Bundesamt den Rückruf für europaweit rund 260.000 Mercedes Sprinter mit der Abgasnorm Euro 5 und dem Motor OM 651 an. Der Rückruf wird noch weitere Modelle mit dem gleichen Motor betreffen. Um welche Modelle es sich konkret handelt, ist noch nicht bekannt.

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Immer wieder gibt es auch bei anderen Mercedes-Modellen den Verdacht einer unzulässige Abschalteinrichtung. So haben verschiedene Gerichte das sog. Thermofenster bei der Abgasreinigung bereits als unzulässige Abschalteinrichtung eingestuft und Daimler zum Schadensersatz verurteilt.

Klare Verhältnisse möchte Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung auch beim Mercedes B 180 CDI mit der Abgasnorm Euro 5 schaffen. Der im Abgasskandal erfahrene Rechtsanwalt hat am Landgericht Mönchengladbach gleich zwei Beweisbeschlüsse durchgesetzt (Az.: 2 O 98/18 und 2 O 179/17). Heißt: Das Gericht holt Sachverständigengutachten ein, um zu klären, ob Daimler beim Mercedes B eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet hat.

Der Gutachter soll klären, ob in dem Modell ein Thermofenster verwendet wird, dass dafür sorgt, dass die Abgasreinigung in bestimmen Temperaturbereichen nur noch reduziert arbeitet oder ganz abgeschaltet wird und dadurch die zulässigen Grenzwerte beim Stickoxid-Ausstoß überschritten werden.

Zudem soll der Gutachter klären, ob in dem Fahrzeug eine Steuerungssoftware verwendet wird, die erkennt, ob sich das Fahrzeug im Prüfzyklus befindet, so dass auf dem Prüfstand die Grenzwerte eingehalten werden, während dies im Straßenverkehr nicht der Fall ist und das Fahrzeug dadurch nicht die Voraussetzungen für die Abgasnorm Euro 5 erfüllt.

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Rechtsanwalt Dr. Hartung ist überzeugt, dass Daimler bei weiteren Mercedes-Modellen unzulässige Abschalteinrichtungen verwendet hat, auch wenn noch kein amtlicher Rückruf durch das KBA vorliegt. „Das Gutachten wird nun für mehr Klarheit sorgen“, so Dr. Hartung, Kooperationspartner der IG Dieselskandal.

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