Abgasskandal – Schadensersatz beim Audi Q3 – LG Essen 5 O 287/18

/ 16.09.2019 / / 72

VW muss im Abgasskandal einen Audi Q3 2.0 TDI zurücknehmen und den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer erstatten. Das hat das Landgericht Essen mit Urteil vom 16. August 2019 entschieden (Az.: 5 O 287/18).

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„VW ist auch mit dem Versuch, sich auf Verjährung der Schadensersatzansprüche aufgrund der dreijährigen Verjährungsfrist zu beziehen voll und ganz gescheitert“, so Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung, der das Urteil erstritten hat. Der Käufer sei erst durch das Rückrufschreiben im Jahr 2016 darüber informiert worden, dass sein Fahrzeug von den Abgasmanipulationen betroffen ist. Es sei nicht ersichtlich, woraus sich eine positive Kenntnis schon im Jahr 2015 ergeben soll. Diese Kenntnis könne jedenfalls nicht durch die pauschal erfolgte Berichterstattung über den Abgasskandal vorausgesetzt werden, stellte das LG Essen klar. „Das heißt auch, dass Schadensersatzansprüche gegen VW in der Regel noch bis Ende 2019 geltend gemacht werden können und nicht schon 2018 verjährt sind“, erklärt Rechtsanwalt Dr. Hartung.

In dem zu Grunde liegenden Fall hatte der Kläger den Audi Q3 2.0 TDI im März 2015 als Gebrauchtwagen bei einem Händler gekauft. Wie sich später zeigte, ist das Fahrzeug vom Abgasskandal betroffen. Anfang 2019 machte der Kläger Schadensersatzansprüche geltend.

Das LG Essen entschied, dass der Kläger durch die Abgasmanipulationen vorsätzlich sittenwidrig geschädigt wurde und Anspruch auf Schadensersatz hat. Ein Käufer dürfe davon ausgehen, dass ein Fahrzeug den gesetzlichen Vorgaben entspricht. Der Schaden sei dem Kläger schon mit Abschluss des Kaufvertrags entstanden, da das Fahrzeug durch die manipulierten Abgaswerte nicht dem Pkw entspricht, den er nach dem Kaufvertrag erwerben wollte.

Der Schaden lasse sich auch nicht durch ein Software-Update beseitigen. Durch das Update werde an mehreren Stellen in die Betriebsweise es Motors eingegriffen und nicht nur der Mangel beseitigt. Dadurch entspreche das Fahrzeug auch nach einem Update nicht dem vertraglich geschuldeten Fahrzeug, so das LG Essen. Auch darüber hinaus sei das Update nicht zur Beseitigung des Schadens geeignet, denn das Fahrzeug bleibe dann immer noch von einem Makel behaftet, ähnlich wie sich auch der Charakter eines Unfallfahrzeugs nicht durch eine Reparatur korrigieren lasse. So genüge schon der Verdacht, dass sich das Update negativ auf den Motor auswirke, um die Makelbehaftung des Fahrzeugs zu bejahen, so das LG Essen.

Der Kaufvertrag wird daher rückabgewickelt und der Kläger erhält den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung zurück.

„Die Rechtsprechung hat sich im Abgasskandal absolut verbraucherfreundlich entwickelt. So wie das LG Essen haben bereits zahlreiche Gerichte entschieden, dass sich VW im Abgasskandal schadensersatzpflichtig gemacht hat. Geschädigte Autokäufer können daher noch bis Ende 2019 ihre Chance nutzen und Schadensersatzansprüche gegen VW geltend machen“, so Dr. Hartung, Kooperationspartner der IG Dieselskandal.

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