LG Kleve 3 O 486/18 – Schadensersatz im Abgasskandal beim Audi A5

/ 28.08.2019 / / 96

Knapp zehn Jahre hat der Kläger seinen Audi A5 Sportsback 2,0 TDI genutzt. Nun kann er ihn aufgrund der Abgasmanipulationen zurückgeben und VW muss ihm den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung erstatten. Das hat das Landgericht Kleve mit Urteil vom 23. August 2019 entschieden (Az.: 3 O 486/18).

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„Das Gericht hat entschieden, dass mein Mandant durch die Abgasmanipulationen vorsätzlich sittenwidrig geschädigt wurde. VW könne sich nicht aus der Verantwortung stehlen und müsse sich die Manipulationen zurechnen lassen und Schadensersatz leisten“, erklärt Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung, der den Schadensersatz für seinen Mandanten durchgesetzt hat.

Der Kläger hatte den Audi A5 Sportsback 2,0 TDI im Dezember 2009 gekauft. Als im Herbst 2015 der Abgasskandal aufflog, zeigte sich, dass auch dieses Modell von den Abgasmanipulationen betroffen war. Der Kläger verlangte Schadensersatz, weil er den Pkw bei Kenntnis der manipulierten Abgaswerte nicht gekauft hätte.

Das LG Kleve folgte der Argumentation. Durch die Abgasmanipulationen sei der Kläger getäuscht worden und diese Täuschung sei auch kausal für seine Kaufentscheidung. Er wurde vorsätzlich sittenwidrig geschädigt und habe daher Anspruch auf Schadensersatz, entschied das Gericht.

Volkswagen müsse sich die Abgasmanipulationen auch zurechnen lassen. Es sei davon auszugehen, dass es bei Volkswagen organisatorische Maßnahmen, wie z.B. Berichtspflichten gegenüber dem Vorstand bei wesentlichen Entscheidungen gegeben hat. Die Beeinflussung der Motorsteuerungs-Software sei eine wesentliche Entscheidung. Es sei daher davon auszugehen, dass der Vorstand den Einsatz der Manipulations-Software entweder angeordnet oder wenigstens abgesegnet hat, so das LG Kleve.

Zahlreiche Landgerichte haben inzwischen wie das LG Kleve entschieden und VW im Abgasskandal zu Schadensersatz verurteilt. Diese Rechtsprechung wird u.a. durch Urteile der Oberlandesgerichte Karlsruhe, Köln und Koblenz untermauert. „Die Rechtsprechung hat sich im Abgasskandal absolut verbraucherfreundlich entwickelt. Geschädigte Autokäufer können daher noch bis Ende 2019 ihre Chance nutzen und Schadensersatzansprüche gegen VW geltend machen“, so Dr. Hartung, Kooperationspartner der IG Dieselskandal.

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