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Rente mit 63: So kann es funktionieren

/ 23.08.2019 / / 83

Welcher Arbeitnehmer träumt nicht davon, früher in Rente zu gehen? Vielen drohen jedoch Abschläge, die die monatliche Überweisung von der Rentenkasse schmälern. Dieser Verlust lässt sich mit den richtigen Gegenmaßnahmen kompensieren. Wir verraten, wie es mit der Rente mit 63 klappen kann.

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Renteneintritt mit 63: Ältere bleiben abschlagsfrei

Die Regelaltersrente wird derzeit schrittweise auf 67 Jahre angehoben. Die Regelaltersgrenze ist der Zeitpunkt, ab dem Rentenversicherte ihre Rente ohne Abschläge beziehen.

Vor 1953 Geborene sind von dieser schrittweisen Anhebung nicht zwangsläufig betroffen: Haben sie mindestens 45 Jahre lang in die Rentenversicherung eingezahlt, gelten sie als besonders langjährig Versicherte und erhalten ab dem 63. Lebensjahr eine ungekürzte Rente.

Für die Geburtsjahrgänge von 1953 bis 1964 mit 45 und mehr Versicherungsjahren erhöht sich das Rentenalter stufenweise bis auf das 65. Lebensjahr. Dieses abschlagsfreie Rentenalter von 65 Jahren gilt auch für alle ab 1964 Geborenen mit entsprechend vielen Versicherungsjahren.

Für Arbeitnehmer ab dem Geburtsjahr 1964, die zu den sogenannten langjährig Rentenversicherten (mindestens 35 Versicherungsjahre) gehören, beträgt das reguläre Rentenalter bereits 67. Zwar können auch sie schon ab 63 die Altersrente beziehen – allerdings in der Regel mit Abschlägen von 0,3 Prozent pro Monat, den sie früher in Rente gehen. Ein Minus, das viele Arbeitnehmer vom früheren Renteneintritt abschreckt.

Mit Sonderzahlungen Abschläge ausgleichen

Die Abschläge bei einem früheren Renteneintritt ab dem 63. Lebensjahr lassen sich jedoch kompensieren. Es besteht die Möglichkeit, während der Berufsjahre freiwillige Zuzahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung zu leisten. Mit Erreichung des 50. Lebensjahres können Arbeitnehmer dann Auskunft über die Höhe dieser Ausgleichszahlungen erhalten. Das sorgt für mehr Klarheit bei der finanziellen Lebensplanung.

Eine andere Maßnahme zum Ausgleich von Abschlägen ist eine einmalige Sonderzahlung in die Rentenversicherung. Allerdings muss für solch eine Sonderzahlung eine größere Summe in die Hand genommen werden, oft in fünfstelliger Höhe. Über die nötige Höhe der Sonderzahlung informiert die Rentenversicherung mit einer speziellen Rentenauskunft, die Versicherte beantragen können. Arbeitet jemand nach der Sonderzahlung trotzdem bis zur Regelaltersgrenze, erhöht sich dadurch seine Rente – eine Rückerstattung der Zahlung ist aber nicht möglich.

Per privater Altersvorsorge finanzielles Polster schaffen

Wer in die private Vorsorge investiert, kann die angesparte Summe für eine solche Sonderzahlung in die Rentenversicherung nutzen – oder davon später im Rentenalter profitieren. Über passende Anlageformen für die private Altersvorsorge können sich Arbeitnehmer beim Kundenberater ihrer Bank, einem unabhängigen Honorar-Anlageberater oder einem Finanzdienstleister wie MLP, DVAG oder tecis informieren. Anbieter wie tecis setzen zunehmend auf mobile Beratungs- und Servicelösungen, die besonders auf junge Menschen abzielen.

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Eine weitere Möglichkeit, um etwaige Abschläge zu kompensieren, ist ein Hinzuverdienst im Rentenalter. Bei einer vorgezogenen Altersrente dürfen Rentenbezieher bis zu 6.300 Euro im Kalenderjahr dazuverdienen, ohne dass die Einkünfte auf die Rente angerechnet werden.

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Kategorien: Verbraucherschutz

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