LG Wuppertal 7 O 303/18 – Gericht spricht Käufer eines VW Tiguan Schadensersatz zu

/ 19.08.2019 / / 73

Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung hat im Abgasskandal ein weiteres verbraucherfreundliches Urteil erstritten. Sein Mandant hatte einen vom Abgasskandal betroffenen VW Tiguan 2.0 TDI gekauft. Nun erhält er den Kaufpreis gegen Rückgabe des Pkw zurück. Für die gefahrenen Kilometer muss er sich allerdings eine Nutzungsentschädigung anrechnen lassen. Das hat das Landgericht Wuppertal mit Urteil vom 27. Juni 2019 entschieden (Az.: 7 O 303/18).

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Der Kläger hatte den VW Tiguan im August 2015 als Gebrauchtwagen gekauft. Nur wenige Wochen später wurde der VW-Abgasskandal bekannt und auch der Tiguan des Klägers war von den Abgasmanipulationen betroffen. Daher verlangte er im August 2018 die Rückabwicklung des Kaufvertrags.

Die Klage war weitgehend erfolgreich. VW habe das Fahrzeug mit einer illegalen Abschalteinrichtung in den Verkehr gebracht. Ein Käufer dürfe davon ausgesehen, dass das Fahrzeug die gesetzlichen Vorgaben erfüllt und die Genehmigungen nicht nur durch Täuschung erlangt wurden. Durch die Verwendung der unzulässigen Abschalteinrichtung habe VW aus Gewinnstreben Kunden und Behörden getäuscht und sittenwidrig gehandelt. Der Schaden der Käufer sei dabei zumindest billigend in Kauf genommen worden, so das LG Wuppertal.

Die Täuschung sei auch kausal für die Kaufentscheidung des Klägers gewesen, der den VW Tiguan nicht gekauft hätte, wenn er Kenntnis von den Abgasmanipulationen gehabt hätte. Daher sei ihm schon mit Abschluss eines für ihn nachteiligen Kaufvertrags ein Schaden entstanden. Zudem sei das Fahrzeug durch die unzulässige Abschalteinrichtung mangelhaft, führte das LG Wuppertal aus. Der Kläger sei vorsätzlich sittenwidrig getäuscht worden und habe daher Anspruch auf Schadensersatz, entschied das Gericht.

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Die Rechtsprechung hat sich im Abgasskandal eindeutig zu Gunsten der Verbraucher entwickelt. Zahlreiche Gerichte haben den Verbrauchern inzwischen Schadensersatz zugesprochen und diese Rechtsprechung wurde inzwischen auch durch Urteile der Oberlandesgerichte Köln, Koblenz und Karlsruhe bestätigt. „Die Chancen, Schadensersatzansprüche gegen VW durchzusetzen, stehen hervorragend. Nur müssen die Forderungen jetzt auch geltend gemacht werden, da sie in der Regel Ende 2019 verjähren“, sagt Rechtsanwalt Dr. Hartung, Kooperationspartner der IG Dieselskandal.
Angesichts der hervorragenden Erfolgsaussichten einer Einzelklage können auch Verbraucher, die sich bereits der Musterklage gegen VW angeschlossen haben, sich noch umentscheiden und ihre Ansprüche individuell geltend machen. Die Abmeldung von der Musterklage ist bis zur Eröffnung des Verfahrens am 30. September möglich.

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