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OLG Karlsruhe 17 U 160/18 – VW im Abgasskandal zu Schadensersatz verurteilt

/ 19.07.2019 / / 573

Für VW kommt es im Abgasskandal immer dicker. Nachdem VW-Chef Diess im ZDF bei Markus Lanz im Zusammenhang mit den Abgasmanipulationen öffentlich von Betrug sprach, kassierte VW vor dem OLG Karlsruhe eine schwere Schlappe. Das OLG Karlsruhe entschied mit Urteil vom 18. Juli 2019, dass VW sich durch die Abgasmanipulationen schadensersatzpflichtig gemacht habe (Az.: 17 U 160/18).

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„In der Regel versucht VW verbraucherfreundliche Urteile durch Oberlandesgerichte zu vermeiden und sucht die außergerichtliche Einigung. Diesmal war es anders. Obwohl dem Kläger bereits in erster Instanz Schadensersatz zugesprochen wurde, ließ es VW auf das Berufungsverfahren ankommen und legte eine Bauchlandung hin. Auch das OLG Karlsruhe entschied, dass VW aufgrund der Abgasmanipulationen Schadensersatz leisten muss“, erklärt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Geklagt hatte der Käufer eines Skoda Octavia 2.0 TDI. In dem Fahrzeug ist der durch die Abgasmanipulationen bekannt gewordene Dieselmotor des Typs EA 189 verbaut. Die Fahrzeuge mit der Manipulations-Software seien aus Gewinnstreben in den Verkehr gebracht worden. Dabei sei davon auszugehen, dass auch der Vorstand Kenntnis von den Abgasmanipulationen hatte. Der Kläger sei durch die Abgasmanipulationen getäuscht und vorsätzlich sittenwidrig geschädigt worden. Den Kaufvertrag hätte er bei Kenntnis der Abgasmanipulationen nicht geschlossen und dadurch sei ihm ein Schaden entstanden“, so das OLG Karlsruhe.

„Für VW läuft es im Abgasskandal alles andere als rund. Schon am 12. Juni hatte das OLG Koblenz entschieden, dass sich VW durch die Abgasmanipulationen schadensersatzpflichtig gemacht hat. Binnen weniger Wochen muss VW damit zwei empfindliche Pleiten vor Oberlandesgerichten hinnehmen und selbst der Vorstandsvorsitzende redet von Betrug. Unter diesen Voraussetzungen hat VW bei weiteren Schadensersatzklagen einen schweren Stand und kann die Verantwortung für die Manipulationen nicht mehr zurückweisen“, so Rechtsanwalt Gisevius.

Andersherum bedeutet dies natürlich, dass die Voraussetzungen Schadensersatzansprüche gegen VW durchzusetzen nie besser waren als heute. Denn andere Gerichte werden sich an den Entscheidungen der Oberlandesgerichte orientieren, auch wenn sie noch nicht rechtskräftig sind.

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Kommentare / Anzahl der Kommentare: 4 Kommentare
Kategorien: Abgasskandal Schlagwörter: / /

4 Kommentare zu “OLG Karlsruhe 17 U 160/18 – VW im Abgasskandal zu Schadensersatz verurteilt”

  1. Stefan Kallenborn sagt:

    Zinsen nicht vergessen!
    Nutzungsentschädigung ist eine Sache…zwar nicht schön aber nun halt bei dem ein oder anderen Verfahren so ausgeurteilt.
    Die Verzinsung der Ansprüche ist jedoch nicht zu vergessen !!!
    Das macht die Nutzungsentschädigung wett

  2. Hans Bader sagt:

    Was heißt hier “schadenersatzpflichtig”? Kann der Kläger nach Rechtskraft der Entscheidung das Fahrzeug Zug um Zug gegen Erstattung des Kaufpreises (mit Abzug des Nutzungsvorteils oder ohne??) an VW zurückgeben oder bekommt er einen Geldbetrag als Schadenersatz? Falls letzteres, wie wurde der Schaden berechnet und beziffert?

    1. Redaktion sagt:

      Ja, wenn das Ureil rechtskräftig wird gibt der Kläger das Auto zurück und erhält den vom Gericht festgestellten Schadensersatz. Einen Geldbetrag als Schadensersatz ohne das Auto abzugeben kann unter Umständen verhandelt werden, ist aber nicht Thema des Richterspruchs.

  3. Kritischer Verbraucher sagt:

    Klingt ja erst mal sehr verbraucherfreundlich und auch schlicht gerecht. Allerdings hatte das OLG Koblenz (Urteil vom 12.06.2019 – 5 U 131/18) unlängst ähnlich geurteilt, aber – und das ist ein dickes, für den Käufer sehr relevantes “aber” – geurteilt, dass der Käufer weniger Geld bekomme als den ursprünglich bezahlten Kaufpreis, weil er das (manipulierte) Fahrzeug ja schließlich jahrelang nutzen konnte. Und solange dies nicht geändert wird, lohnt es sich für die Konzerne, die Rücknahme der Wagen so lange wie möglich rauszuzögern, damit die Käufer mit jedem gefahrenen Kilometer weniger Schadensersatz bekommen.

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