Abgasskandal VW Tiguan – VW muss Kaufpreis erstatten

/ 19.07.2019 / / 83

Die Aussichten Schadensersatzansprüche im Abgasskandal gegen VW durchzusetzen, werden immer besser. Die Liste verbraucherfreundlicher Urteile wird immer länger. So entschied beispielsweise auch das Landgericht Frankfurt a.M., dass VW einen vom Dieselskandal betroffenen VW Tiguan zurücknehmen und den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung erstatten muss (Az.: 2-13 O 179/16).

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Die Klägerin hatte den VW Tiguan im Jahr 2015 gebraucht gekauft. Nachdem der Abgasskandal aufgeflogen und das Kraftfahrt-Bundesamt aufgrund der Abgasmanipulationen einen umfangreichen Rückruf, u.a. für den VW Tiguan, angeordnet hatte, verlangte die Klägerin die Rückabwicklung des Kaufvertrags.

Durch die Verwendung der Manipulations-Software sei das Fahrzeug nicht für die gewöhnliche Verwendung geeignet und daher mangelhaft, stellte das LG Frankfurt klar. Ein Neufahrzeug entspreche nicht schon deshalb der vom Käufer zu erwartenden Beschaffenheit, wenn es technisch sicher und fahrbereit ist und über alle Genehmigungen verfügt. Vielmehr stelle die Installation einer Software zur Manipulation der Abgaswerte eine negative Abweichung von der üblichen Beschaffenheit vergleichbarer Fahrzeuge dar. Der PKW sei schon allein wegen der unzulässigen Abschalteinrichtung mangelhaft, so das LG Frankfurt.

Die Nachbesserung durch ein Software-Update sei für die Klägerin unzumutbar, führte das Gericht weiter aus. Einerseits habe zum Zeitpunkt des Rücktritts vom Kaufvertrag noch gar kein Software-Update vorgelegen, andererseits müsse VW das Update bereitstellen und das Vertrauen zu dem Hersteller sei durch die Abgasmanipulationen empfindlich gestört. Zudem sei der Mangel auch nicht unerheblich. Folglich müsse der Kaufvertrag rückabgewickelt werden und VW den Tiguan zurücknehmen und den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung erstatten.

„Ähnlich wie das Frankfurter Landgericht haben inzwischen viele Gerichte entschieden und VW zum Schadensersatz verurteilt. Die Aussichten Schadensersatzansprüche durchzusetzen, stehen besser denn je“, sagt Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung, Kooperationspartner der IG Dieselskandal. Ansprüche gegen VW können noch bis Ende 2019 geltend gemacht werden.

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Eine Einzelklage kann zielgerichteter geführt werden als die Musterklage gegen VW und führt auch deutlich schneller zum Ziel. Verbraucher, die sich der Musterklage bereits angeschlossen haben, können sich noch bis Ende September wieder abmelden und ihre Forderungen im Wege einer Einzelklage geltend machen.

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