Wohnbaugenossenschaften – Unseriöse Anbieter zocken ab

/ 12.07.2019 / / 240

Wohnraum ist knapp, Mieten in Großstädten und Ballungsgebieten oft kaum noch zu bezahlen. Vor diesem Hintergrund erfahren Wohnbaugenossenschaften einen hohen Zulauf und profitieren vom insgesamt guten Image der Genossenschaften. Doch Vorsicht ist geboten. Unter den Genossenschaften gibt es auch schwarze Schafe, die vor allem an das Geld ihrer Mitglieder herangekommen möchten.

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Ralf Buerger ist Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht und Arbeitsrecht

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„Der Kapitalmarkt wurde in den vergangenen Jahren immer stärker reguliert. Genossenschaften sind jedoch nicht im Radar dieser Regulierungen. Für sie gilt zum Beispiel keine Prospektpflicht, was es unseriösen Anbietern einfacher macht. Denn im Prospekt muss auch über die Risiken der Geldanlage aufgeklärt werden. Auch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Genossenschaft unterliegen nicht der Inhaltskontrolle. Darum sollten Verbraucher immer zweimal hinschauen, bevor sie Genossenschaftsanteile erwerben“, sagt Rechtsanwalt Ralf Buerger, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aus Hagen.

Beispiele für unseriöse Anbieter gibt es immer wieder. So ermittelt die Staatsanwaltschaft München seit Jahren gegen zehn Beschuldigte, denen gewerbsmäßiger Betrug im Zusammenhang mit der Genossenschaft Grundwerte vorgeworfen wird. Das Landgericht Stuttgart hat bereits einen Gründer der Eventus Wohnbaugenossenschaft wegen Betrugs zu einer Haftstrafe verurteilt.

Um Betrugsvorwürfe ging es bei der Wohnbaugenossenschaft Nova Sedes zwar nicht. Eine Klage reichte das Marktwächter-Team der Verbraucherzentrale Hessen gegen Nova Sedes dennoch ein. Dabei ging es um zwei Klauseln, durch die die Verbraucher finanziell benachteiligt würden. Konkret beanstandeten die Verbraucherschützer, dass Nova Sedes ein Agio in Höhe von 7 Prozent der gezeichneten Genossenschaftseinlage verlangt. Das hohe Agio führe dazu, dass die Mitglieder oft monatelang einzahlten, ohne damit überhaupt Anteile zu erwerben, um Rendite zu erwirtschaften. Grundsätzlich ist ein Agio zwar zulässig, allerdings dürfe es nicht mit Vertriebskosten und allgemeinen Verwaltungskosten verrechnet werden, wie es bei Nova Sedes offenbar geschehen ist. Zudem habe die Genossenschaft in der Satzung verankerte Kündigungsfristen ignoriert, um die Mitglieder länger im Vertragsverhältnis zu halten.

Das Landgericht Nürnberg-Fürth hat der Klage stattgegeben. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig. Bezüglich der Verrechnung des Agio hat Nova Sedes Berufung angekündigt.

Bei Genossenschaften lassen sich trotz oder gerade wegen ihres guten Rufs immer wieder unseriöser Anbieter finden. „Sollte es zu Ungereimtheiten kommen, sollten Anleger daher nicht zögern, ihre rechtlichen Möglichkeiten zu nutzen, bevor ihr Geld zumindest teilweise verloren ist“, so Rechtsanwalt Buerger.

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