LG Offenburg 2 O 299/18 – Schadensersatz bei geleastem Audi SQ5

/ 11.06.2019 / / 390

Auch Autofahrer, die ihr Fahrzeug geleast haben, können im Abgasskandal Schadensersatzansprüche geltend machen. Das zeigt ein Urteil des Landgerichts Offenburg vom 29. Mai 2019. Das Gericht sprach einem Audi-Fahrer Schadensersatz zu, der einen Audi SQ5 3,0 Liter TDI geleast und nicht gekauft hatte (Az.: 2 O 299/18).

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In dem Fall hatte der Kläger mit der Audi Leasing, einer Zweigniederlassung der Volkswagen Leasing GmbH, einen Leasingvertrag über einen Audi SQ5 3,0 TDI geschlossen, der dann von der Leasinggesellschaft erworben wurde. Der Leasingvertrag enthielt u.a. die Regelung, dass der Leasing-Geber sämtliche Ansprüche und Rechte aus dem Kaufvertrag einschließlich der Garantiepflichten gegen Hersteller / Importeur / Dritte wegen Mangelhaftigkeit des Fahrzeugs an den Leasingnehmer abtritt.

Das Modell Audi SQ5 wurde im Januar 2018 durch das Kraftfahrt-Bundesamt aufgrund einer unzulässigen Abschalteinrichtung zurückgerufen. Dabei handelt es sich um eine sog. schnelle Motoraufwärmfunktion, die den SCR-Katalysator schnell auf Betriebstemperatur bringen soll. Diese Funktion springt allerdings fast nur im Prüfzyklus an, so dass der Stickoxid-Ausstoß im normalen Straßenverkehr deutlich höher ist. Der Kläger machte darauf hin Schadensersatzansprüche geltend.

Das LG Offenburg entschied, dass die Audi AG zum Schadensersatz verpflichtet sei. Bei dem Audi SQ5 werde eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet und die notwendige EG-Typengenehmigung sei nur aufgrund manipulierter Testwerte erlangt worden. Dadurch habe für die Käufer das Risiko bestanden, dass den betroffenen Fahrzeugen die Zulassung wieder entzogen wird. Aus Gewinnstreben sei eine hohe Anzahl von Käufern sittenwidrig getäuscht worden, so das LG Offenburg. Ohne diese Täuschung hätte der Kläger den Leasingvertrag nicht abgeschlossen. Kunden würden kein Fahrzeug erwerben, wenn sie Kenntnis davon hätten, dass diesen Fahrzeugen die Stilllegung drohen könnte. Dabei sei es unwesentlich, ob das Fahrzeug gekauft oder geleast wird, die Interessenlage sei identisch, führte das Gericht weiter aus.

Durch die Täuschung sei der Kläger mit Abschluss des Leasingvertrags geschädigt worden. Audi sei daher zum Schadensersatz verpflichtet, urteilte das LG Offenburg.

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„Das Urteil zeigt, dass auch bei Audi-Modellen mit dem größeren 3-Liter-Dieselmotor gute Chancen bestehen, Schadensersatzansprüche durchzusetzen und dass es dabei keine Rolle spielt, ob der Pkw geleast wurde. Nach dem nachvollziehbaren Urteil des Landgerichts Offenburg wird ein Leasingnehmer durch Abgasmanipulationen genauso geschädigt wie ein Käufer“, sagt Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung.

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