Porsche Cayenne – Schadensersatz wegen unzulässiger Abschalteinrichtung

/ 16.05.2019 / / 104

So wie VW und Audi wird auch Porsche im Zusammenhang mit dem Abgasskandal zur Kasse gebeten. Die Staatsanwaltschaft Bußgeld verhängte ein Bußgeld in Höhe von 535 Millionen Euro gegen die Porsche AG.

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Wie die Staatsanwaltschaft Stuttgart am 7. Mai 2019 mitteilte, hat sie eine fahrlässige Verletzung des Aufsichtspflicht in einer Abteilung des Entwicklungsbereichs im Hinblick auf Emissionen bei Fahrzeugen ab 2009 festgestellt. Dies habe zu einem erhöhten Ausstoß von Stickoxiden bei Dieselfahrzeugen mit V6- und V8-Motoren geführt. Das Kraftfahrt-Bundesamt hat bereits diverse Rückrufe angeordnet.

Davon ist auch der Porsche Cayenne Diesel betroffen. Für den Cayenne 3,0 Liter V6 TDI gab es bereits 2017 einen Rückruf. Im Mai ordnete das Kraftfahrt-Bundesamt auch für den Porsche Cayenne 4,2 Liter V8 TDI einen Rückruf wegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung an. In den Werkstätten soll die unzulässige Abschalteinrichtung entfernt und ein Software-Update aufgespielt werden.

Welche Folgen das Update auf den Motor hat, ist ungewiss. Kritiker befürchten, dass es sich negativ auf Verbrauch, Leistung oder Verschleiß auswirken könnte. „Betroffene Porsche-Fahrer müssen sich mit dem Update nicht begnügen, sondern können Schadensersatzansprüche gegen Händler oder Hersteller geltend machen“, sagt Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung. Porsche hat das Bußgeld bereits akzeptiert. „Daher dürfte es für Porsche schwierig werden, bei zivilrechtlichen Schadensersatzklagen die Verantwortung für die unzulässigen Abschalteinrichtungen von sich zu weisen, auch wenn die betroffenen Dieselmotoren von der Konzernschwester Audi hergestellt wurden“, so Dr. Hartung.

Die unzulässigen Abschalteinrichtungen beim Porsche Cayenne Diesel stellen einen Sachmangel dar, der auch durch ein Software-Update nicht ohne weiteres behoben werden kann. „Zudem dürften durch die Abgasmanipulationen viele Kunden das Vertrauen zu Porsche verloren haben, so dass ein Update für sie unzumutbar ist und sie die Rückabwicklung des Kaufvertrags verlangen können“, erklärt Dr. Hartung und setzte ein entsprechendes Urteil vor dem Landgericht Koblenz durch. Das Gericht entschied, dass der Händler einen Porsche zurücknehmen und den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung erstatten muss. Schadensersatzansprüche gegen den Händler müssen allerdings innerhalb der Gewährleistungsfrist geltend gemacht werden. Die Frist beträgt bei Neuwagen zwei Jahre und bei Gebrauchtwagen ein Jahr.

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Schadensersatzansprüche können aber auch direkt gegen den Hersteller geltend gemacht werden. Verschiedene Gerichte haben inzwischen entschieden, dass Porsche zum Schadensersatz verpflichtet ist. „Es bestehen gute Aussichten, Schadensersatzansprüche gegen Porsche durchzusetzen, die nach dem Bußgeld sicher noch gestiegen sind“, so Dr. Hartung, Kooperationsanwalt der IG Dieselskandal.

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