Porsche Macan – Anspruch auf Schadensersatz wegen unzulässiger Abschalteinrichtung

/ 13.05.2019 / / 40

Im Zusammenhang mit dem Abgasskandal hat die Staatsanwaltschaft Stuttgart der Porsche AG ein Bußgeld in Höhe von 535 Millionen Euro aufgebrummt. Porsche habe fahrlässig die Aufsichtspflicht in einer Entwicklungsabteilung im Hinblick auf die Emissionen ab 2009 verletzt. Dies habe dazu geführt, dass der Stickoxid-Ausstoß bei Dieselfahrzeugen zu hoch war und nicht den gesetzlichen Vorgaben entspricht.

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Zu den betroffenen Fahrzeugen gehört auch der Porsche Macan mit 3-Liter-Dieselmotor. Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hatte 2018 beim Porsche Macan 3,0 Liter V6 TDI mit der Abgasnorm Euro 6 eine unzulässige Abschalteinrichtung festgestellt, durch die es im regulären Straßenverkehr zu einem erhöhten Ausstoß von Stickoxiden kommen kann. Die Behörde hat daher den verpflichtenden Rückruf angeordnet, damit die unzulässige Abschalteinrichtung entfernt und ein Software-Update aufgespielt werden kann.

„Mit einem solchen Update müssen sich die betroffenen Porsche-Kunden nicht zufriedengeben. Sie können Schadensersatzansprüche gegen Händler bzw. Hersteller geltend machen“, sagt Rechtsanwalt. Dr. Gerrit W. Hartung. Nachdem Porsche den Bußgeldbescheid akzeptiert hat, dürfte es für den Autobauer schwierig werden, die Verantwortung für die Abgasmanipulationen zurückzuweisen. Verschiedene Gerichte haben bereits zu Gunsten der Kunden entschieden.

„Die unzulässige Abschalteinrichtung stellt einen Sachmangel, der durch ein Software-Update nicht so einfach wieder ausgebügelt werden kann, denn durch die Manipulationen haben viele Kunden ihr Vertrauen zu Porsche verloren. Deshalb ist die Installation eines Software-Updates für sie unzumutbar und sie haben einen Anspruch auf Rückabwicklung des Kaufvertrags“, erklärt Dr. Hartung. Vor dem Landgericht Konstanz erreichte der im Abgasskandal erfahrene Rechtsanwalt, dass ein Händler deshalb einen Porsche zurücknehmen und den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung erstatten muss. Ansprüche gegen den Händler können innerhalb der zweijährigen Gewährleistungsfrist bei Neuwagen und einjährigen Frist bei Gebrauchtwagen geltend gemacht werden.

Schadensersatzansprüche können sich aber auch direkt gegen den Hersteller richten. Auch hier haben verschiedene Gerichte bereits entschieden, dass Porsche die Kunden durch die unzulässigen Abschalteinrichtungen vorsätzlich sittenwidrig geschädigt habe und deshalb zum Schadensersatz verpflichtet sei.

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„Insgesamt bestehen gute Aussichten, Schadensersatzansprüche gegen Porsche durchsetzen zu können. Diese Chancen sind nach dem Bußgeld gegen Porsche noch gestiegen“, so Dr. Hartung, Kooperationsanwalt der IG Dieselskandal.

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