LG Koblenz Az.: 15 O 331/17 – Schadensersatz für Käufer eines VW Tiguan

/ 12.03.2019 / / 270

Auto abgeben und Geld zurück – diese Formel greift für immer mehr VW-Kunden, die in Folge des Abgasskandals auf Schadensersatz geklagt haben. Nach einem Urteil des Landgerichts Koblenz vom 27. Februar 2019 kann der Käufer eines VW Tiguan das Fahrzeug zurückgeben und bekommt den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung erstattet (Az.: 15 O 331/17).

Rechtsanwalt zu diesem Thema finden

Hier einen Rechtsanwalt zu diesem Thema finden

Verbraucherschutz.tv kooperiert deutschlandweit mit vielen kompetenten Rechtsanwälten auch aus Ihrer Region. Sie sind Anwalt und möchten hier veröffentlichen? Bitte Mail an usch@talking-text.de

Der Kläger hatte in dem zu Grunde liegenden Fall einen VW Tiguan 2,0 Liter TDI 2013 gekauft. Als klar wurde, dass der Pkw vom VW-Abgasskandal betroffen ist, klagte der Käufer auf Schadensersatz, da er das Fahrzeug nicht gekauft hätte, wenn er von den Abgasmanipulationen gewusst hätte. Zudem erfahre das Fahrzeug durch den Dieselskandal einen enormen Wertverlust.

Die Klage hatte Erfolg. Wie schon zahlreiche andere Gerichte entschied das LG Koblenz, dass VW den Käufer durch die Abgasmanipulationen vorsätzlich sittenwidrig geschädigt habe und deshalb zum Schadensersatz verpflichtet sei. Das LG Koblenz fand dabei deutliche Worte. Volkswagen habe die rechtswidrigen Motormanipulationen in einer Vielzahl von Fällen vorgenommen und verschwiegen. In diesem Verhalten zeige sich ein übersteigertes Gewinnstreben um den Preis der bewussten Täuschung und Benachteiligung von Kunden.

Daher habe der geschädigte Kläger einen Anspruch auf Schadensersatz. Er sei so zu stellen, als ob er das Fahrzeug nie erworben hätte. VW müsse daher den Tiguan zurücknehmen und den Kaufpreis erstatten. Für die gefahrenen Kilometer könne aber ein Nutzungsersatz angerechnet werden, so das LG Koblenz. Ersatzfähig seien zudem auch die im Zusammenhang mit dem Kaufvertrag angefallenen Kreditkosten, so das LG Koblenz.

Können wir Ihnen helfen?

Hier ein Ticket eröffnen, durch die Eröffnung eines Tickets entstehen Ihnen keinerlei Kosten

„Die Urteile gegen VW im Abgasskandal häufen sich. Es zeigt sich immer mehr, dass gute Chancen bestehen, Schadensersatzansprüche durchzusetzen“, sagt Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung, Kooperationsanwalt der IG Dieselskandal. Rückenwind für die geschädigten VW-Kunden kommt zudem vom OLG Karlsruhe. Das OLG teilte mit Hinweisbeschluss vom 5. März 2019 mit, dass es einer Schadensersatzklage gegen VW voraussichtlich stattgeben wird. „Auch das OLG Karlsruhe geht davon aus, dass VW die Kunden durch die Abgasmanipulationen vorsätzlich sittenwidrig geschädigt hat“, so Rechtsanwalt Dr. Hartung.

Alternative Text
Kommentare / Anzahl der Kommentare: bisher keine
Kategorien: Abgasskandal Schlagwörter: /

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert.
Sie wollen einen Backlink posten? Gerne mache ich Ihnen ein Angebot dazu (info@verbraucherschutz.tv).

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.

Angst? - hier klicken oder Hier 1. Hilfe anfordern.

Jetzt Beschwerdebrief aufsetzen!

Wir unterstützen sie in Ihrem Anliegen mit der Formulierung eines Beschwerdebriefes.

Hier mehr erfahren

Tickets für schnelle Hilfe

Jetzt mit unserem Ticketsystem Kontakt aufnehmen. Wir informieren Sie darüber, was in Ihrem Fall zu tun ist. Wir geben keinen Rechtsrat, sondern helfen Ihnen, die Krisensituation richtig einzuschätzen und die richtigen Schritte einzuleiten.


Für Anwälte

Interessierte Kooperationsanwälte senden ein Mail an info@verbraucherschutz.tv

Tel.: 0800 000 1961