GenoTrust eG muss Eigenhandel einstellen und abwickeln

/ 12.03.2019 / / 266

Kryptowährungen wie der Bitcoin erlebten zeitweise einen regelrechten Boom. Das sorgte dafür, dass auch andere Unternehmen auf diesen Zug aufspringen und profitieren wollten. Dazu zählte auch die GenoTrust eG mit Sitz in Berlin.

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Ralf Buerger ist Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht und Arbeitsrecht

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Die Genossenschaft verkaufte den Anlegern über die Internetseite www.aequator.io sog. Aequator-Bons, die dann in Aequator-Coins umgewandelt werden sollten. Diese wiederum wurden von der DBC MetaChain eG & Co. KG emittiert. Der Aequator-Coin sollten den dezentralisierten Handel mit Kryptowährungen ermöglichen und die Teilnehmer an dem ICO Mitglied der GenoTrust eG werden.

Wie seriös diese Anlage war, sei an dieser Stelle dahingestellt. Fakt ist, dass die Finanzdienstleistungsaufsicht BaFin eingeschritten ist. Sie ordnete mit Bescheid vom 21.11.2018 an, dass die GenoTrust eG ihren ohne die erforderliche Erlaubnis erbrachten Eigenhandel einzustellen und abzuwickeln hat. Sie ist verpflichtet, die Kaufpreise für die noch nicht umgewandelten Aequator-Bons vollständig zurückzuzahlen. „Anleger, die ihr Geld bisher noch nicht zurückbekommen haben, sollten die Rückzahlung umgehend einfordern und ihre rechtlichen Möglichkeiten nutzen“, sagt Rechtsanwalt Ralf Buerger, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aus Hagen.

Bemerkenswert: Genossenschaften wie die GenoTrust eG unterliegen in den meisten Fällen überhaupt nicht der Aufsicht durch die BaFin, sondern sie werden durch eigene Prüfungsverbände kontrolliert. „Das lockt leider immer mehr schwarze Schafe an, die sich den guten Ruf von Genossenschaften zu Nutze machen, um an das Geld der Genossenschaftsmitglieder zu kommen“, so Rechtsanwalt Buerger. Genossenschaften gelten als solidarische Gemeinschaften, die seriös arbeiten und bei denen jedes Mitglied am wirtschaftlichen Erfolg partizipieren soll. Genau dieser gute Ruf wird aber eben auch ausgenutzt. Genossenschaften werden dann zum Vehikel, um riskante Kapitalanlagen oder dubiose Geschäftsmodelle den Verbrauchern schmackhaft zu machen. Die glauben ihr Geld aufgrund der vermeintlichen Seriosität von Genossenschaften in sicheren Händen und sehen sich hinterher eines Besseren belehrt.

Rechtsanwalt Buerger: „Den Verbrauchern sollte klar sein, dass Beteiligungen an Genossenschaften immer auch mit einem unternehmerischen Risiko verbunden sind und am Ende der Totalverlust des investierten Geldes stehen kann.“ Beispiele von insolventen Genossenschaften gibt es reichlich, die großen Schlagzeilen produzieren sie in der Regel nicht. „Das liegt u.a. daran, dass Genossenschaften häufig regional aktiv sind und die Zahl der geschädigten Mitglieder überschaubar ist. Das ändert aber nichts daran, dass der Gesamtschaden häufig mehrere Millionen Euro beträgt und die einzelnen Mitglieder der Genossenschaft oft genug mehrere Tausend Euro verlieren“, so Rechtsanwalt Buerger.

Vielfach wird ausgenutzt, dass Genossenschaften häufig nicht der Aufsicht durch die BaFin unterliegen, sondern durch eigene Prüfungsverbände kontrolliert werden. Welchem Prüfungsverband eine Genossenschaft beitritt, darf sie sich selbst aussuchen. „Durch die Prüfungen soll natürlich auch Seriosität vermittelt werden. Doch vieles hängt davon ab, wie genau ein Prüfungsverband hinschaut. Leider lässt sich feststellen, dass hier nicht jeder Verband mit der gleichen Gründlichkeit arbeitet, denn der gesetzliche vorgeschriebene Prüfungsumfang ist gering. Das verleitet Verbraucher wiederum dazu, ihr persönliches Risiko beim Beitritt zu einer Genossenschaft falsch einzuschätzen“, so Rechtsanwalt Buerger.

Der erfahrene Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht empfiehlt Verbrauchern, die einer Genossenschaft beigetreten sind und Geld verloren haben, ihre rechtlichen Möglichkeiten prüfen zu lassen. In vielen Fällen können Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden.

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