LG Wuppertal 2 O 273/18 – EA288

/ 03.07.2019 / / 2.478

Vor dem Landgericht Wuppertal wird derzeit gegen die Volkswagen AG geklagt. VW soll zum Aktenzeichen 2 O 273/18 eingestanden haben, dass auch in EA288-Fahrzeugen standardmäßig Abschalteinrichtungen in Form von Thermofenstern eingerichtet wurden. Das VW-Thermofenster soll angeblich die Abgasbehandlung nur in einem sehr schmalen Band zulassen. Die Abgasreinigung würde also nur bei Temperaturen zwischen 15 und 33 Grad funktionieren und außerhalb dieses Fensters ruhen. Betroffen von einer solchen illegalen Abschaltvorrichtung wären z.B. der Bulli T6, der Golf 7 – eigentlich alle 2,0 Liter 4-Zylinder TDI, die seit 2015 gebaut wurden.

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In Deutschland liegt z.B. die Durchschnittstemperatur für einen April bei 7,7 Grad. Übertragen auf das ganze Jahr würde das bedeuten, dass EA288 Motoren über die Hälfte des Jahres komplett ohne Abgasreinigung unterwegs sind. Auch Mercedes hat solch ein Thermisches Fenster für nahezu alle Modelle auch der Schadstoffklasse 5 im Einsatz, beruft sich aber auf den von der EU garantierten Bauteileschutz gegen Überhitzung. Allerdings ist kaum davon auszugehen, dass das Abschalten einer Abgasreinigung bei unter 15 Grad Außentemperatur zulässig ist.

Artikel 5 Absatz 2 der EG-Verordnung 215/2007 widmet sich zwar dem Bauteileschutz, gibt allerdings kein OK für solch umfangreiche Temperaturbereiche. Wenn normale Außentemperaturen für eine Versottung und Überhitzung sorgen, dann muss dieses Problem halt durch Technik gelöst werden.

Die Anwälte der IG Dieselskandal gehen grundsätzlich bei der Verwendung Thermischer Fenster von unzulässigen Abschaltvorrichtungen aus.

Betroffen sein könnten von einem möglichen EA189 -Skandal auch die 1,4 und 1,6 Liter-Modelle des Motors.

Der Dieselmotor des Typs EA288 wird von der Volkswagen AG in zahlreichen Fahrzeugen mit 1.4, 1.6 und 2.0 TDI-Motoren eingesetzt – Vom Polo bis zum Amarok. Die entsprechenden Modelle der Tochterfirmen Audi, Škoda und Seat sind ebenfalls betroffen.

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In der Sache wurde nun auch ein Beweisbeschluss erlassen. Dieser bezieht sich allerdings weniger auf das Thermische Fenster als auf eine drehzahlabhängige Abschaltvorrichtung.

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Kategorien: Abgasskandal

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