Das Thema Wertverlust wird immer häufiger an die Kooperationsanwälten der IG Dieselskandal herangetragen. Dazu: „Wertverlust ist nicht nur eine aktuelle Gefahr, sondern auch eine zünftige Bedrohung!“ Man kennt die Problematik aus mittlerweile 1000-en von Beispielen, die an die Kanzlei herangetragen wurden: „Ein durchschnittliches Auto mit einem Neupreis von 30.000 – 50.000 Euro, einem Kilometerstand von etwa 100.000 Kilometer und einem Baujahr älter als 2015 verliert durch den Dieselskandal gemessen an den aktuell am Markt zu erzielenden Preisen einen Wertverlust von etwa 6 – 8 Tsd. Euro im Vergleich zum eigentlich erwarteten Verlaufserlös!“
Und die Spirale wird sich weiter nach unten bewegen, besonders betroffene Modelle sind in besonders betroffenen Regionen so gut wie gar nicht mehr zu verkaufen. Für einen 2013-er Audi A5 mit 150.000 Kilometern Laufleistung wird man in den vom Abgasskandal nicht betroffenen Außenbezirken von Stuttgart oder Frankfurt kein ernst zu nehmendes Angebot mehr bekommen.“
Wer den Wertverlust nicht erleiden möchte, muss klagen, denn die Angebote der Hersteller sind absolut keine Alternative.
Viele Opfer des Dieselskandals verkennen die Vorteile, die eine lange Verfahrensdauer bietet: Während der Wertverlust weiter fortschreitet, kann der Kläger sich im Falle eines gewonnenen Prozesses entspannt zurücklehnen. Er zahlt im schlechtesten Fall eine geringe Nutzungsentschädigung. Insbesondere bei teuren und vom Wertverlust besonders extrem betroffenen Autos wie z.B. den Sechszylinder-Dieseln von VW, Audi und Porsche macht die Klage Sinn, dann man stellt den Wertverlust auf ‚Standby‘. Spannend dabei: je länger das Verfahren dauert, je besser ist das aus finanzieller Sicht für den Kläger.
Unsere Anwälte werden immer wieder nach Fehlern gefragt, mit denen betroffene Dieselbesitzer ihre Situation verschlechtern können, z.B. die Teilnahme an einer Rückrufaktion. Dazu: „Den einzigen Fehler den Sie machen können, ist das Thema Wertverlust ausschließlich zu Ihrem eigenen zu machen!“