Negativer SCHUFA-Eintrag – und nun?

/ 06.02.2019 / / 443

Sobald die SCHUFA erwähnt wird, gehen viele von einem wenig verantwortungsvollen finanziellen Verhalten aus. In der Realität kann ein negativer Eintrag jedoch schneller erfolgen, als einem selbst lieb ist. Es müssen nur Schicksalsschläge oder die pure Vergesslichkeit ins Leben eintreten und schon ist es geschehen. Die Rechnung wurde vergessen, der Fall geht wahlweise ans Mahngericht oder ans Inkassobüro und – in einem Fall schneller als im anderen – der Eintrag entsteht. Vielleicht kam die Rechnung während eines längeren Urlaubs oder vielleicht lag das Kind im Krankenhaus. Manchmal zahlt der Arbeitgeber nicht pünktlich – es gibt tatsächlich viele Gründe. Aber was bedeutet es, wenn ein negativer Eintrag in der eigenen SCHUFA-Auskunft entsteht? Dieser Artikel schaut sich das einmal an.

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Mit einem negativen SCHUFA-Eintrag ist es erheblich schwerer, eine echte Kreditkarte zu bekommen.

Welche Folgen kann ein negativer SCHUFA-Eintrag haben?

Negative Einträge senken den sogenannten Score ab. Dieser Score ist ein Punktwert, der idealerweise bei 100 liegt und bezeichnet, mit welcher Wahrscheinlichkeit eine Person seinen finanziellen Pflichten nachkommt. Ein Top-Score heißt also, dass dieser Bürger mit 100-prozentiger Wahrscheinlichkeit sämtliche Pflichten erfüllt. Diesen Score haben jedoch die wenigsten Menschen, da die SCHUFA andere Faktoren mit in die Berechnung einbezieht. Ein negativer Eintrag allein kann sich somit verschieden auswirken, unter anderem auch auf reguläre Verbraucherverträge. Wer einen Telefon- und Internetanschluss haben möchte, findet mittlerweile attraktive Angebote, die bewusst auf eine Überprüfung der SCHUFA-Daten verzichten. Das hier zählt mit hinein:

  • Score – der Score wird immer von den schlechten Einträgen beeinflusst. Hier kommt es aber durchaus auf den Eintrag an sich an.
  • Negativität – generell entscheidet der Ausgangswert über die Folgen. Ist der Score ursprünglich gut oder sehr gut, hat der Eintrag freilich geringere Folgen. Gerade Einträge über Kleinstbeträge wirken sich weniger negativ aus, als beispielsweise der aufgekündigte Hauskredit. Trotzdem ist ein Negativmerkmal mit Eintrag oft ein K.o.-Kriterium für viele Arten von Verträgen.
  • Dauerhaftigkeit – auch hier entscheidet der Eintrag. Negative Einträge verbleiben für eine feste Zeitspanne (in vielen Fällen 3 Jahre, aber es gibt Ausnahmen) in der Datei, wobei es in Einzelfällen auch die Möglichkeit gibt, bei Erledigung eine vorzeitige Löschung zu beantragen.
  • Bonitätsauskunft – kein Vertragspartner erhält eine Auflistung über die Einträge, sondern bekommt im Rahmen der Bonitätsauskunft den für ihn berechneten Wert übermittelt. Da Anfragende aus unterschiedlichen Branchen kommen und eine diverse Wichtigkeit haben, berechnet sich der Score immer neu. Die Bonitätsauskunft für einen Mobilfunkanbieter, der einen simplen Tarif anbieten möchte, ist »lockerer« berechnet, als die Auskunft für eine Bank, die den Kredit für den Hauskauf berechnen will.

Wann ein Score wirklich als schlecht gilt, ist tatsächlich unternehmensabhängig. Grundsätzlich kann davon ausgegangen werden, das Negativmerkmale den Score deutlich absenken. Und das kann Folgen haben:

  • Kredite – sie werden bei einer schlechten SCHUFA kaum noch oder nur unter massiven Sicherheitsaspekten vergeben. Zu sagen, dass es keinen Kredit gibt, ist aber auch falsch. Denn wer bereits ein abbezahltes Haus besitzt oder feste hohe Einkünfte vorweisen kann, wird über diesen Weg durchaus einen Kredit aufnehmen können.
  • Kreditkarten – auch ihr Erhalt ist komplizierter, da die Zahlung per Kreditkarte immer im Nachhinein erfolgt. Kunden kaufen ein Produkt und benutzen es, die Rechnung wird mit der nächsten Abrechnung beglichen.
  • Handy-/Internetverträge – sie werden nur bei einer massiv schlechten Schufa verweigert, wobei Handyverträge getrennt betrachtet werden müssen. Der reine Vertrag über einen Tarif, der vom Konzern notfalls auch jederzeit gekündigt werden kann, geht in der Regel durch. Das Kaufen eines neuen Smartphones mitsamt dieses Handyvertrags hingegen nicht. Da das Gerät über die Grundgebühr über mehrere Jahre hinweg bezahlt wird, werden solche Verträge abgelehnt.

Generell sind die Folgen aber fall- und geschäftspartnerabhängig. Strom-, Mobilfunk- oder auch Versicherungsunternehmen handelt teils sehr unterschiedlich, zudem gibt es oft weiterhin die Möglichkeit, mündlich die Angelegenheit zu klären.

Was kann man tun?

Zuerst ist es sinnvoll, eine Selbstauskunft bei der SCHUFA zu beantragen. Sie ist kostenfrei möglich und wird per Post versendet. Diese Selbstauskunft ist wichtig, da:

  • Prüfung – es ist gut, die Einträge auf beiden Seiten einmal einzusehen. Sind eventuell veraltete oder auch falsche Angaben enthalten? Es kann immer mal geschehen, dass der Wohnort falsch angegeben wird oder dass irgendein Eintrag als nicht erledigt drinsteht, obwohl er längst erledigt wurde.
  • Löschung – sind veraltete Einträge vorhanden, die bereits aus der Frist herausgefallen sind, sollte die Löschung beantragt werden. Nur ein gelöschter veralteter Eintrag kann das Gesamtbild erheblich verbessern.

Ansonsten gibt es heute diverse Angebote, die ohne eine Bonitätsprüfung fungieren oder aber, dieser keine große Beachtung schenken:

  • Prepaidkreditkarten – sie sind eigentlich immer sinnvoll und bieten auch einen zusätzlichen Schutz. Da der Besitzer das Konto auflädt, kann einzig dieser Betrag genutzt werden. Im Verlustfall ist es also auch nicht möglich, dass ein Fremder über diese Karte großzügig einkauft.
  • Kredite – auch sie sind ohne ausgiebige Prüfung erhältlich. Wobei sich die Prüfung nur auf die Schufa bezieht, denn die finanziellen Ist-Zustände der künftigen Kreditnehmer werden geprüft. Je nachdem sind höhere Sicherheitsleistungen notwendig.
  • Verbraucherverträge – Handyverträge und Versicherungen – auch sie sind ohne eine Bonitätsprüfung der Daten bei der SCHUFA verfügbar. Die einfachste Variante ist immer die Kfz-Versicherung, denn die Haftpflichtversicherung ist eine Pflichtversicherung und kann nur unter ganz besonderen Umständen verweigert werden.

Was zeichnet schufafreie Angebote aus?

Schufafrei bedeutet oft, dass der Bonitätsprüfung keine Beachtung geschenkt wird. Eine Anfrage geht vielfach dennoch raus, da dies ein automatisierter Vorgang ist. Daneben gilt:

  • Gesprächsbereit – der Vertragspartner ist meist gesprächsbereit und lässt sich die aktuelle Finanzsituation schildern.
  • Sicherheiten – je nach gewünschtem Vertrag werden Sicherheiten erfragt. Das kann das oben genannte abbezahlte Haus sein, auf dem nun eine Grundschuld hinterlegt wird.
  • Zinsen – bei Krediten sind die Zinsen häufig höher als bei »normalen« Krediten. Über diese Zusatzkosten sichern sich die Kreditgeber zusätzlich ab.


Gerade in finanziell schwierigen Zeiten können negative SCHUIFA-Einträge Probleme machen – Umschuldungen und günstigere Ver4träge sind dann oft schwer.

Fazit – kein Weltuntergang

Sofern die allgemeinen finanziellen Bedingungen stimmen, ist ein negativer Eintrag in der Schufa kein allzu großes Problem, da es durchaus Wege gibt, ganz normal am Leben teilzunehmen. Wer jedoch sowieso in finanziellen Nöten ist, für den erschwert sich die Situation weiter. So lassen sich bestimmte Arten von Verträgen nur unter stark erschwerten Bedingungen abschließen. Es gibt mittlerweile jedoch durchaus Alternativen in den benannten Bereichen.

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Kategorien: Verbraucherschutz

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