MEP Werke in der Kritik

/ 26.01.2019 / / 1.138

Mit der Solaranlage auf dem eigenen Dach lässt sich nicht nur umweltfreundlich Strom produzieren, sondern auch Geld sparen. Die MEP-Werke aus München sprangen auf diesen Zug auf und boten privaten Verbrauchern an, Solaranlagen zu mieten.

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Ralf Buerger ist Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht und Arbeitsrecht

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Allerdings sind die MEP-Werke auch in den Fokus von Verbraucherschützern geraten. Der Hessische Rundfunk berichtete im Dezember 2018 in seinem Magazin „defacto“, dass die Solarfirma ihre Kunden mit falschen Zahlen getäuscht haben soll. So sollen den Kunden zum Teil deutlich höhere Eigenverbrauchsquoten präsentiert worden sein als möglich sind. Teilweise sollen die Kunden mit Eigenverbrauchsquoten von zwischen 70 und 80 Prozent geworben worden sein, was MEP jedoch bestreitet. Realistisch liegen Eigenverbrauchsquoten zwischen 20 und 30 Prozent.

Doch je höher die Eigenverbrauchsquote ist, umso mehr rechnet sich die Solaranlage. Und je besser die präsentierten Zahlen sind, umso leichter lässt sich auch ein Geschäftsabschluss erreichen. Zudem zeigte MEP über ihr Mutterunternehmen Strasser Capital GmbH auch eine Finanzierungsmöglichkeit auf.

Nachdenklich macht auch eine Mitteilung der te Solar Sprint IV GmbH & Co. KG. Die Gesellschaft finanzierte über Projektgesellschaften Photovoltaikanlagen auf Hausdächern. Dazu emittierte sie Nachrangdarlehen, die über die UDI Beratungsgesellschaft vertrieben wurden. Verantwortlich für die Projektgesellschaften sind die MEP-Werke. Am 17. Januar 2019 teilte die te Solar Sprint IV GmbH & Co. KG allerdings mit, dass es bei den Zinszahlungen und Rückzahlungen zu Problemen kommen kann. Grund dafür sei, dass die MEP Werke ihr Geschäftsmodell umgestellt und die Solaranlagen nicht nur zur Miete, sondern auch zum Kauf anbieten. Dies habe zur Folge, dass die Projektgesellschaften die Zahlungen an die Emittentin nicht leisten könne. Das wiederum bedeutet, dass den Anlegern der Ausfall ihrer Zahlungen droht.

Rechtsanwalt Ralf Buerger, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aus Hagen, sieht eine beunruhigende Entwicklung für Kunden der MEP-Werke oder auch für die Anleger, die Nachrangdarlehen gewährt haben. „Sollten Kunden mit falschen Zahlen geködert worden sein oder Anleger nicht über die Risiken von Nachrangdarlehen aufgeklärt worden sein, sollten alle rechtlichen Möglichkeiten ergriffen werden, um einen Schaden abzuwenden.“

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