Abgasskandal – LG Karlsruhe spricht Käufer eines VW Touran Schadensersatz zu

/ 23.01.2019 / / 60

VW musste bei Schadensersatzklagen im Abgasskandal vor dem Landgericht Karlsruhe eine weitere Niederlage hinnehmen. Das Gericht sprach dem Käufer eines von den Abgasmanipulationen betroffenen VW Touran Diesel mit Urteil vom 14. Januar 2019 Schadensersatz aufgrund einer vorsätzlichen sittenwidrigen Schädigung zu.

Rechtsanwalt zu diesem Thema finden

Hier einen Rechtsanwalt zu diesem Thema finden

Verbraucherschutz.tv kooperiert deutschlandweit mit vielen kompetenten Rechtsanwälten auch aus Ihrer Region. Sie sind Anwalt und möchten hier veröffentlichen? Bitte Mail an usch@talking-text.de

Der Kläger hatte im Mai 2014 den VW Touran 2,0 TDI gebraucht gekauft und zum Teil über ein Darlehen der VW-Bank finanziert. Wie sich herausstellte, war auch dieses Fahrzeug vom Abgasskandal betroffen und die verwendete Software wurde vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) als unzulässige Abschalteinrichtung eingestuft. „Hätte unser Mandant von der illegalen Abschalteinrichtung gewusst, hätte er das Fahrzeug niemals gekauft. Wir haben deshalb Schadensersatzansprüche aufgrund einer sittenwidrigen Schädigung geltend gemacht“, erklärt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte, aus Stuttgart.

Das Landgericht Karlsruhe gab der Klage weitgehend statt. VW habe bewusst ein mangelhaftes Fahrzeug in den Verkehr gebracht und den Käufer dadurch vorsätzlich sittenwidrig geschädigt. Das Fahrzeug weise einen Mangel auf, weil die zulässigen Grenzwerte der Abgasnorm Euro 5 nur durch die Verwendung der Manipulationssoftware eingehalten wurden. Ein weiterer Mangel liege darin, dass der Käufer mit dem Entzug der Betriebserlaubnis rechnen musste, wenn er das Software-Update nicht aufspielen ließ. Dadurch sei der Kläger geschädigt worden. Der Schaden liege darin, dass er einen Kaufvertrag über ein mangelhaftes Fahrzeug abgeschlossen habe. Bei Kenntnis der Abgasmanipulationen wäre der Kaufvertrag nach Überzeugung des Gerichts nicht zu Stande gekommen.

VW habe zudem sittenwidrig gehandelt und die Manipulationssoftware installiert, damit die Fahrzeuge die Grenzwerte einhalten konnten. Dies sei aus Profitinteresse geschehen. VW habe dabei auch billigend in Kauf genommen, dass einer große Zahl von Kunden Fahrzeuge verkauft wurden, die so nicht zulassungsfähig und darüber hinaus umwelt- und gesundheitsschädlicher waren, als sie eigentlich sein durften, fand das LG Karlsruhe deutliche Worte. VW habe es billigend in Kauf genommen, dass die Endkunden geschädigt werden, wenn sie die betroffenen Fahrzeuge als Neuwagen oder gebraucht erwerben. Daher sei VW schadensersatzpflichtig und muss den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer erstatten, so das LG Karlsruhe mit noch nicht rechtskräftigem Urteil.

So wie das LG Karlsruhe haben auch schon zahlreiche andere Gerichte entschieden, dass VW im Abgasskandal schadensersatzpflichtig ist. „Diese Ansprüche lassen sich nach wie vor geltend machen, weil die Verjährung in vielen Fällen noch nicht am 31.12.2018 eingetreten ist“, so Rechtsanwalt Seifert.

Können wir Ihnen helfen?

Hier ein Ticket eröffnen, durch die Eröffnung eines Tickets entstehen Ihnen keinerlei Kosten

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an.

Alternative Text
Kommentare / Anzahl der Kommentare: bisher keine
Kategorien: Abgasskandal Schlagwörter: / /

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert.
Sie wollen einen Backlink posten? Gerne mache ich Ihnen ein Angebot dazu (info@verbraucherschutz.tv).

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.

Angst? - hier klicken oder Hier 1. Hilfe anfordern.

Jetzt Beschwerdebrief aufsetzen!

Wir unterstützen sie in Ihrem Anliegen mit der Formulierung eines Beschwerdebriefes.

Hier mehr erfahren

Tickets für schnelle Hilfe

Jetzt mit unserem Ticketsystem Kontakt aufnehmen. Wir informieren Sie darüber, was in Ihrem Fall zu tun ist. Wir geben keinen Rechtsrat, sondern helfen Ihnen, die Krisensituation richtig einzuschätzen und die richtigen Schritte einzuleiten.


Für Anwälte

Interessierte Kooperationsanwälte senden ein Mail an info@verbraucherschutz.tv

Tel.: 0800 000 1961