Abgasskandal – Klagewelle bei den Gerichten

/ 23.01.2019 / / 102

Der VW-Abgasskandal beschert den Gerichten weiterhin viel Arbeit. Verschiedene Landgerichte berichten davon, dass es im Dezember 2018 zu einer regelrechten Klageflut gekommen ist.

Rechtsanwalt zu diesem Thema finden

Hier einen Rechtsanwalt zu diesem Thema finden

Verbraucherschutz.tv kooperiert deutschlandweit mit vielen kompetenten Rechtsanwälten auch aus Ihrer Region. Sie sind Anwalt und möchten hier veröffentlichen? Bitte Mail an usch@talking-text.de

Für den Anstieg der Klagen gegen VW im Dezember sprechen vor allem zwei Gründe. Einerseits sollte durch die Klage eine mögliche Verjährung der Ansprüche zum Jahresende verhindert werden, andererseits haben sich viele Verbraucher trotz der Möglichkeit sich der Musterfeststellungsklage anzuschließen für eine Einzelklage entschieden.

Diese Entwicklung bedeutet jedoch nicht, dass 2019 keine Ansprüche mehr im Abgasskandal geltend gemacht werden können. Die Verjährung zum 31.12.2018 wird dadurch begründet, dass die Abgasmanipulationen im Herbst 2015 bekannt wurden und zu diesem Zeitpunkt auch die dreijährige Verjährungsfrist angelaufen ist. Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung hält diese Argumentation aber nicht für haltbar: „Alleine durch das Bekanntwerden des Abgasskandals wussten die Verbraucher noch nicht, ob ihr Fahrzeug konkret von Abgasmanipulationen betroffen ist und welche rechtliche Ansprüche, z.B. auf Schadensersatz, sich daraus ergeben. Diese Kenntnis kann erst durch den Rückruf des Fahrzeugs oder ein Anschreiben von VW vorausgesetzt werden und damit erst im Jahr 2016. Damit verjähren Ansprüche gegen VW auch erst Ende 2019 und können nach wie vor geltend gemacht werden.“

Können wir Ihnen helfen?

Hier ein Ticket eröffnen, durch die Eröffnung eines Tickets entstehen Ihnen keinerlei Kosten

Dabei kann die Einzelklage auch sinnvoller als die Teilnahme an der Sammelklage sein, da sie schneller und effizienter zum Ziel führt. Zahlreiche Gerichte haben bereits entschieden, dass VW die Käufer durch die Abgasmanipulationen vorsätzlich sittenwidrig geschädigt hat und deshalb zum Schadensersatz verpflichtet ist. „Die Voraussetzungen Schadensersatzansprüche gegen VW durchsetzen zu können, stehen gut und immer mehr Gerichte stellten sich auf die Seite der geschädigten Verbraucher“, so Rechtsanwalt Dr. Hartung, Kooperationsanwalt der IG Dieselskandal.

Alternative Text
Kommentare / Anzahl der Kommentare: bisher keine
Kategorien: Abgasskandal Schlagwörter: /

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert.
Sie wollen einen Backlink posten? Gerne mache ich Ihnen ein Angebot dazu (info@verbraucherschutz.tv).

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.

Angst? - hier klicken oder Hier 1. Hilfe anfordern.

Jetzt Beschwerdebrief aufsetzen!

Wir unterstützen sie in Ihrem Anliegen mit der Formulierung eines Beschwerdebriefes.

Hier mehr erfahren

Tickets für schnelle Hilfe

Jetzt mit unserem Ticketsystem Kontakt aufnehmen. Wir informieren Sie darüber, was in Ihrem Fall zu tun ist. Wir geben keinen Rechtsrat, sondern helfen Ihnen, die Krisensituation richtig einzuschätzen und die richtigen Schritte einzuleiten.


Für Anwälte

Interessierte Kooperationsanwälte senden ein Mail an info@verbraucherschutz.tv

Tel.: 0800 000 1961