Mercedes Euro 5 Diesel – Schadensersatz wegen unzulässiger Abschalteinrichtung

/ 21.01.2019 / / 307

Der Dieselskandal könnte bei Mercedes weit größere Ausmaße haben als bislang angenommen. Schon im vergangenen Jahr hatte das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) Daimler verpflichtet, einen Rückruf für europaweit rund 700.000 Fahrzeuge wegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung durchzuführen. Davon sind etwa 280.000 Fahrzeuge in Deutschland zugelassen. Von dem Rückruf sind ausschließlich Modelle mit der Abgasnorm Euro 6b betroffen.

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Nun hat das Landgericht Stuttgart aktuell Mercedes gleich in drei Fällen zur Zahlung von Schadensersatz verurteilt (Az.: 23 O 178/18, 23 O 172/18 und 23 O 180/18). Das Gericht stufte die bei der Abgasreinigung verwendeten Thermofenster als unzulässige Abschalteinrichtungen ein und hält Mercedes deshalb für schadensersatzpflichtig. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig, Mercedes kann noch Berufung einlegen.

Pikant ist besonders, dass es sich in den drei Fällen nicht nur um Fahrzeuge mit dem Motortyp OM 651 und der Abgasnorm Euro 6 handelte, sondern auch ein Mercedes E 250 CDI BlueEfficiency Baujahr 2011 mit der Schadstoffklasse Euro 5 betroffen ist. „Es ist davon auszugehen, dass Mercedes die umstrittenen thermischen Fenster auch bei zahlreichen Dieselmodellen der Schadstoffklasse Euro 5 eingesetzt hat. Damit wären weit mehr Mercedes-Modelle vom Abgasskandal betroffen als bisher angenommen werden konnte. Für zahlreiche Daimler-Kunden, die einen Mercedes Diesel mit dem Motortyp OM 651 und der Abgasnorm Euro 5 gekauft haben, kommt nach den Urteilen des Landgerichts Stuttgart nun die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen in Frage“, sagt Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung.

Thermische Fenster werden genutzt, um die Abgasrückführung in bestimmten Temperaturbereichen zu reduzieren. Solche Abschalteinrichtungen sind nur in engen Grenzen und ausnahmsweise zulässig, wenn der Motor dadurch geschützt werden soll. Auf diese Regelung stützt sich Mercedes und hält die Abschalteinrichtung deshalb ausnahmsweise für zulässig. Das Landgericht Stuttgart konnte der Autobauer mit dieser Argumentation nicht überzeugen. Es bewerte die Abschalteinrichtungen als unzulässig.

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Seit dem Abgasskandal leiden Diesel-Fahrzeuge unter einem erheblichen Wertverlust. Zudem drohen in zahlreichen deutschen Städten Fahrverbote für Euro-5-Diesel. „Gerade für die Halter eines Mercedes mit der Abgasnorm Euro 5 kann das Urteil des LG Stuttgart daher wichtig sein. Demnach hat Daimler die Kunden durch die Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung sittenwidrig geschädigt und ist deshalb zum Schadensersatz verpflichtet“, erklärt Rechtsanwalt Dr. Hartung, Kooperationsanwalt der IG Dieselskandal.

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